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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

5580 Ziffern · Seite 4 von 93
732
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 731 für eine elektrische Stimulationsakupunktur, je Sitzung
5,55 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
733
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich-Technik), Dauer mehr als 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 733 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 735, 736, 737, 738, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
42,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
269
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
734
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 733 für eine elektrische Stimulationsakupunktur
7,50 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
735
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich-Technik), durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z.B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in geringem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 735 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 736, 737, 738, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
50,46 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
736
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich-Technik), durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z.B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in erheblichem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 40 Minuten Die Leistung nach Nummer 736 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 735, 737, 738, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
66,47 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
737
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur, Dauer bis zu 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 737 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 735, 736 oder 738 nicht berechnungsfähig.
19,16 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
738
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur, Dauer mehr als 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 738 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 735, 736 oder 737 nicht berechnungsfähig.
44,40 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
739
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Behandlung durch Moxibustion, Dauer bis zu 20 Minuten
17,03 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
740
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Behandlung durch Moxibustion, Dauer mehr als 20 Minuten
37,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
741
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, subkutan, einschließlich Punktion des Infusionsortes
13,16 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
270
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, subkutan
742
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 741 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung, einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
27,49 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
743
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 741 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau) Der Zuschlag nach Nummer 743 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 742, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
32,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
744
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intravenös, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, Dauer unter 30 Minuten
15,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
271
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
745
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 744 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
56,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
746
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 744 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation Der Zuschlag nach Nummer 746 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 745, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
65,98 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
747
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intravenös, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 747, 748 oder 749 ist nur bis zu einer Gesamtdauer von unter 13903 Minuten berechnungsfähig.
17,17 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
748
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion, je angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 748 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig.
1,70 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
749
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion, je weitere vollendete 30 Minuten
4,63 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
750
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 750 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 750 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 748, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
2,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
751
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je weitere vollendete 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 751 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 749, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
6,55 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
752
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
60,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
753
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 753 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 752, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
70,91 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
754
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intravenös, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 120 Minuten
30,98 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
755
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion, je angefangene 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 755 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig.
3,24 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
756
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion, je weitere vollendete 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 756 ist bis zu viermal berechnungsfähig.
8,80 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
757
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je angefangene 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 757 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 757 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 755, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
3,99 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
758
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je weitere vollendete 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 758 ist bis zu viermal berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 758 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 756, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
12,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
759
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten, einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich - Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs - Anlage eines (Kompressions-)Verbands Der Zuschlag nach Nummer 759 ist nur einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 759 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein. Der Zuschlag nach Nummer 759 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 755 oder 756 nicht berechnungsfähig.
44,07 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
760
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich - Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs - Anlage eines (Kompressions-)Verbands Der Zuschlag nach Nummer 760 ist nur einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 760 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein. Der Zuschlag nach Nummer 760 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 757, 758, 759, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
51,51 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
761
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
69,99 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
762
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation Der Zuschlag nach Nummer 762 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 761, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
81,89 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
763
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intraarteriell, Infusionsdauer bis einschließlich 30 Minuten, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie
17,64 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
277
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
764
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 763 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten
26,23 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
278
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
765
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 763 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 765 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 764, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
30,76 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
278
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
766
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion in das Knochenmark, einschließlich - Knochenmarkpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Die Leistung nach Nummer 766 ist neben der Leistung nach Nummer 916 nicht berechnungsfähig.
43,01 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
279
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion in das Knochenmark
767
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer, einschließlich erforderlicher AB0 Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie, Dauer mindestens 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 767 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
51,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
280
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
768
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer, einschließlich erforderlicher AB0 Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie, Dauer mindestens 60 Minuten Die Leistung nach Nummer 768 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
85,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
280
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
769
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 767 oder 768 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat), je Transfusionseinheit Der Zuschlag nach Nummer 769 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
31,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
282
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 280 oder 281 – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedsidetest) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
770
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 767 oder 768 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Transfusionseinheit Der Zuschlag nach Nummer 770 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Der Zuschlag nach Nummer 770 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 769, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
44,37 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
281
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen – einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
282
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 280 oder 281 – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedsidetest) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
771
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 767 oder 768 bei einem Neugeborenen, einschließlich Anlage eines Nabelvenenkatheters Der Zuschlag nach Nummer 771 ist neben der Leistung nach Nummer 1333, 1334 oder 1335 nicht berechnungsfähig.
37,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
281
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen – einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
772
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Bereitstellung von patientenspezifisch ausgewählten Blutkomponenten (z.B. HLA‐, HNA‐, HPA‐System) in Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 767 oder 768
31,75 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
773
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Radioaktive Bestrahlung von Blutkomponenten zur Transfusion
24,51 €
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774
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfusion von Stammzellkonzentraten
131,97 €
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775
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalen Aortenkatheters, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Anlage des Katheters - Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
74,38 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
283
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter – einschließlich der Anlage des Katheters
776
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Eigenbluteinspritzung, einschließlich vorheriger Blutentnahme, ggf. Aufbereitung des Blutes und/oder Zugabe von Medikamenten, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 776 ist neben der Leistung nach Nummer 1729 nicht berechnungsfähig.
22,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
284
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Eigenbluteinspritzung – einschließlich Blutentnahme
777
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 776 für erhöhten Aufwand bei besonderer technisch-apparativer Aufbereitung Der Zuschlag nach Nummer 777 ist neben der Leistung nach Nummer 1729 nicht berechnungsfähig.
11,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
778
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Therapeutischer Aderlass aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 ml Blut, einschließlich Gefäßpunktion, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband
28,40 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
285
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut – gegebenenfalls einschließlich Verband
779
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 ml) Eigenblut oder Eigenplasma, einschließlich Identitätssicherung im AB0-System, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband
51,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
286
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)
780
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 779 für jede weitere Einheit (mindestens 200 ml) Eigenblut oder Eigenplasma, einschließlich Identitätssicherung im AB0-System
18,68 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
286a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 – einschließlich Identitätssicherung im AB0System (bedside-test)
781
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Blutaustauschtransfusion mit Entnahme von mindestens 40 ml Eigenblut pro Kilogramm Körpergewicht, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
108,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
287
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)
782
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 ml) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve, ggf. einschließlich - Konservierung - Gefäßpunktion - Blutsperre - Legen sowie Entfernen des Zuganges - fallweise erforderlicher Volumensubstitution - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
48,78 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
288
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve – gegebenenfalls einschließlich Konservierung
783
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 ml) zur späteren Retransfusion, einschließlich - Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve - Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 °C bis +6 °C - Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Blutsperre - Legen sowie Entfernen des Zuganges - fallweise erforderlicher Volumensubstitution - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
96,81 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
289
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retrans fusion – einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei + 2 °C bis + 6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter
784
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infiltration gewebehärtender Mittel, je Sitzung
18,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
290
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infiltration gewebehärtender Mittel
785
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Einbringen von Medikamententrägern oder Implantation eines kontinuierlichen Blutzuckermesssystems in das Subkutangewebe beziehungsweise eines subkutanen Medikamentenreservoirs, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Lagekontrolle - (Kompressions-)Verband, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 785 ist neben der Leistung nach Nummer 726 nicht berechnungsfähig.
23,70 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
786
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung, ggf. einschließlich Fixierung Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten. Die Leistung nach Nummer 786 ist für die Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial von derselben Körperstelle nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 786 ist neben der Leistung nach Nummer 114 nicht berechnungsfähig.
9,97 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
297
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung
787
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung, ggf. einschließlich Fixierung Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten. Die Leistung nach Nummer 787 ist für die Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial von derselben Körperstelle nur einmal je Sitzung berechnungsfähig.
9,65 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
298
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung
788
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger
7,03 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
789
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger im Rahmen einer Take-Home-Vergabe
12,84 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
790
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat
19,87 €
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791
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 791, 792 oder 793 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 791 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 791 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 791 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Seite 69
10,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
250a*
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
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