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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

5580 Ziffern · Seite 3 von 93
614
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Anlegen eines konfektionierten Fertigverbands zur Ruhigstellung von großen Gelenken oder der Halswirbelsäule (z.B. Rucksack-, Desault-, Gilchrist-, Schanz-Verband)
13,42 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
204
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz’scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband
615
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen, Halskrawatte (z.B. nach Schanz), Entlastungsschuh, Bandage, Orthese, Brace oder Schienenverband, auch als Notverband bei Frakturen, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung (z.B. Abduktionskissen) - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
15,72 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
204
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz’scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband
616
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Hüft-, Knie-, Sprunggelenk), Bandage (z.B. nach Gilchrist oder Desault), Orthese oder Schienenverband, auch als Notverband bei Frakturen der Extremitäten, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
19,33 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
212
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – auch als Notverband bei Frakturen
617
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen oder Korsetts zur Stabilisierung der Wirbelsäule, ggf. einschließlich - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
23,15 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
618
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Gipsfingerling oder Nasengips bzw. härtender, nicht konfektionierter Finger- oder Nasenverband, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
17,68 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
225
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gipsfingerling
619
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Gipsschienenverband oder Gipspantoffel bzw. nicht konfektionierter, härtender Schienenverband eines großen und/oder mehrerer kleiner Gelenke, individuell angefertigt und modelliert (z.B. Hand mit Handgelenk und Unterarm oder Fuß mindestens mit den unteren Sprunggelenken), ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
30,91 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
228
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gipsschienenverband oder Gipspantoffel
620
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Wiederanlage eines Gipsschienenverbands oder Gipspantoffels bzw. eines nicht konfektionierten, härtenden Schienenverbands eines großen und/oder mehrerer kleiner Gelenke individuell angefertigt und modelliert (z.B. Hand mit Handgelenk und Unterarm oder Fuß mindestens mit den unteren Sprunggelenken), ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
15,81 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
229
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene
621
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Anlage einer Nagel- oder Drahtextension für einen Streckverband
81,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
218
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Streckverband mit Nagel– oder Drahtextension
622
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Anlegen eines Streckverbands, einschließlich Lagerung und Lagerungskontrolle Die Leistung nach Nummer 622 ist neben der Leistung nach Nummer 4213, 4214, 8553 oder 8554 nicht berechnungsfähig.
49,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
217
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Streckverband
218
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Streckverband mit Nagel– oder Drahtextension
623
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Großer nicht konfektionierter, härtender Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk), individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
36,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
237
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gips– oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk)
624
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Wiederanlage eines großen härtenden Verbands mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk), ggf. einschließlich - Entfernen des Verbands - Gipsschienenkorrektur
19,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
238
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene
625
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zirkulärer härtender Verband, auch als Tutor, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
37,63 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
230
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zirkulärer Gipsverband – gegebenenfalls als Gipstutor
626
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zirkulärer Gehgipsverband bzw. härtender Verband des Unterschenkels mit Fußeinschluss, ggf. als Gipstutor, individuell angefertigt und modelliert, einschließlich Befestigung bzw. Einarbeitung z.B. eines Gehstollens oder einer Abrollsohle, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
37,63 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
231
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
627
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zirkulärer härtender Verband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk), individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
46,73 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
232
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)
628
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zirkulärer härtender Verband an Kopf und Hals auch mit Kopf-/Schulter-/Oberarmabstützungen, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung einmal berechnungsfähig.
102,30 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
235
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze – auch mit Schultergürtel
629
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zirkulärer härtender Verband des Rumpfes als Korsett, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung Die Leistung nach Nummer 629 ist je Sitzung einmal berechnungsfähig.
102,30 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
236
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
630
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Härtender Verband für Schultergürtel mit Arm(en) oder Beckengürtel mit Bein(en), individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
102,30 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
239
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
631
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf als Bett-Liegeschale, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
83,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
240
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
632
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Gipshülse oder härtender Verband mit Gelenkschienen und/oder zusätzliche Einarbeitung einer Dynamisierungsvorrichtung (z.B. Gummizügel nach Kleinert) in einen Gipsverband bzw. nicht konfektionierten, härtenden Verband, individuell angepasst und modelliert, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Befestigung von Ösen und Gummizügen oder anderen Teilen, die eine Beweglichkeit ermöglichen Die Leistung nach Nummer 632 ist je Verband einmal berechnungsfähig.
79,85 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
227
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Gipshülse mit Gelenkschienen
245
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband
633
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Abnahme und Entfernung eines zirkulären Gipsverbands oder härtenden Verbands, auch unter Verwendung einer Säge
23,51 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
246
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Abnahme des zirkulären Gipsverbandes
634
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Fensterung und/oder Spaltung und/oder Schieneneinsetzung und/oder Anlegen eines Gehbügels, Gehstollens oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Kalendertag angelegten, zirkulären Gipsverband oder härtenden Verband, auch mit Stellungskorrektur durch Keilung und/oder Schalung unter Verwendung einer Säge Die Leistung nach Nummer 634 ist je Verband einmal berechnungsfähig.
16,09 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
247
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
635
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) großer Gelenke (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Hüft-, Knie- oder Sprunggelenk), individuell angefertigt, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial Die Leistung nach Nummer 635 ist je Gelenk einmal berechnungsfähig. Werden aufgrund der angewandten Methode angrenzende Gelenke mitversorgt, ist dies nicht gesondert berechnungsfähig.
16,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
207
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
636
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) zur Entlastung von weichteiligen Strukturen, wie z.B. Sehnenspiegel, Haut-, Unterhautgewebe, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial Die Leistung nach Nummer 636 ist je Körperregion einmal berechnungsfähig.
16,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
207
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
637
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) kleiner Gelenke, individuell angefertigt, auch unter Einschluss der benachbarten Finger oder Zehen, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial Die Leistung nach Nummer 637 ist je Gelenk einmal berechnungsfähig. Werden aufgrund der angewandten Methode angrenzende Gelenke mitversorgt, ist dies nicht gesondert berechnungsfähig.
16,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
207
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
638
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) des Rumpfes, individuell angefertigt, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial Die Leistung nach Nummer 638 ist je Sitzung einmal berechnungsfähig.
16,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
201
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband – ausgenommen Nabelverband
639
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 639, 640 oder 641 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 639 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 639 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 639 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
10,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
640
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 639, 640 oder 641 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 640 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 640 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 640 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
20,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
641
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 639, 640 oder 641 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 641 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 641 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 641 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Allgemeine Bestimmungen Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden. Berechnung der Leistungen nach Nummer 744, 747 oder 754 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße sowie deren Dokumentation in der Rechnung voraus. zeitlich getrennt oder über unterschiedliche Gefäßzugänge erbracht werden. Eine Dokumentation in der Rechnung ist erforderlich. Zusammenhang nacheinander erbracht werden, ist nur die jeweils am höchsten bewertete Leistung berechnungsfähig.
30,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
700
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene (auch mittels eines liegenden venösen Zugangs), ggf. einschließlich - erforderlicher Venenpunktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
5,29 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
250*
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
701
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene bei einem Kind bis zum vollendetem 8. Lebensjahr (auch mittels eines liegenden venösen Zugangs), ggf. einschließlich - erforderlicher Venenpunktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
17,47 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
250*
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
702
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Kapillarblutentnahme, auch zur Blutgasanalyse, einschließlich Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
5,01 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
250a*
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
703
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie (auch mittels eines liegenden arteriellen Zugangs), ggf. einschließlich Versorgung der Punktionsstelle inklusive Anlage eines Kompressionsverbands, je Sitzung
11,65 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
251
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
704
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär, einschließlich der zur Injektion erforderlichen Punktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich Lokalanästhesie Die Leistung nach Nummer 704 ist neben der Leistung nach Nummer 706, 707, 709 oder 728 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 704 ist neben der Leistung nach Nummer 729 oder 730 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
9,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
252
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
705
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 704 für die Applikation von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
22,35 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
706
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Therapeutische Injektion(en) von Botulinum-Toxin, z.B. zur Behandlung zentral-motorischer Störungen, einer Hyperhidrosis, einer peripheren Tendopathie, eines Torticollis oder eines Blepharospasmus sowie zur Behandlung der chronischen Migräne nach etabliertem Injektionsschema (z.B. PREEMPT-Schema), einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.),je Indikation, je Seite, bei der Behandlung der chronischen Migräne je Therapieschema Der Muskel ist in der Rechnung anzugeben. Bei der Behandlung der chronischen Migräne sind stattdessen die entsprechende Diagnose sowie das angewandte Therapieschema in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 706 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 709, 728, 729 oder 730 nicht berechnungsfähig.
90,08 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
707
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion(en) von Botulinum-Toxin zur kosmetischen Behandlung, einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.), je Sitzung Die Leistung nach Nummer 707 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 728, 729 oder 730 nicht berechnungsfähig.
80,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
708
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Behandlung von Krampfadern durch Verödung mittels Injektion, ggf. einschließlich Schaumsklerosierung, je Extremität und je Sitzung
48,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
764
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung
709
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion in Harn- oder Geschlechtsorgane, einschließlich der zur Injektion erforderlichen Punktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung Die Leistung nach Nummer 709 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 706, 728, 729 oder 730 nicht berechnungsfähig.
22,05 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
710
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion, intravenös, einschließlich Venenpunktion, sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
13,62 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
253
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion, intravenös
711
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 710 für Applikation von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
22,97 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
712
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion, intraarteriell, einschließlich Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Sitzung
16,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
254
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion, intraarteriell
713
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Thrombininjektion nach Anwendung eines Katheters in einer Arterie
11,42 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
714
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion, intraartikulär (in ein Gelenk), einschließlich Punktion zur Lagekontrolle sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Gelenk Die Leistung nach Nummer 714 ist neben der Leistung nach Nummer 900, 901 oder 902 nicht berechnungsfähig.
21,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
255
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion, intraartikulär oder perineural
715
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion in den Periduralraum, einschließlich der erforderlichen Punktion des Periduralraumes sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort Die Leistung nach Nummer 715 ist neben der Leistung nach Nummer 1715, 1716, 1717, 1718 oder 1720 nicht berechnungsfähig.
35,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
256
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion in den Periduralraum
716
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion in den Subarachnoidalraum, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
35,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
257
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion in den Subarachnoidalraum
717
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion, intraaortal oder intrakardial, ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter, einschließlich der vorangehenden Punktion der Aorta, sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
49,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
258
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion, intraaortal oder intrakardial – ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter
718
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs Seite 58
68,09 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
259
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs
2421
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs
719
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters, einschließlich der erforderlichen Gefäßpunktion und der Fixation, ggf. einschließlich Infiltrationsanästhesie(n)
74,38 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
260
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
720
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Messung(en) des zentralen Venendrucks, soweit nicht in anderen Leistungen enthalten
13,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
721
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Messung(en) des arteriellen Drucks, soweit nicht in Komplexleistungen enthalten Die Leistung nach Nummer 721 ist einmal pro Kalendertag berechnungsfähig.
13,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
722
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter Wird die Leistung nach Nummer 722 im Zusammenhang mit einer Allgemeinanästhesie berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 722 ist im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 722 ist neben der Gabe von Medikamenten über einen eingebrachten Diagnostik-Katheter nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 722 ist bei Gabe von mehreren Arzneimitteln in zeitlichem Zusammenhang nur einmal berechnungsfähig.
5,20 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
261
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
723
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Chemische Synoviorthese eines Gelenks
25,81 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
724
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n), einschließlich Gefäßpunktion und Kathetereinbringung bzw. -platzierung sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Sitzung
66,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
262
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)
725
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
18,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
264
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
726
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports oder nicht intraoperative Spülung einer liegenden Drainage oder Spülen eines Dialysekatheters, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 726 ist neben der Leistung nach Nummer 785, 9810 oder 9812 nicht berechnungsfähig.
10,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
265
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung
727
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 727 ist neben der Leistung nach Nummer 7400 nicht berechnungsfähig.
12,96 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
265a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung
728
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 728 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 706, 707 oder 709 nicht berechnungsfähig.
13,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
266
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
729
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 729 ist neben der Leistung nach Nummer 706, 707, 709 oder 728 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 729 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 1737, 1738, 1803 oder 1804 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig. Periradikuläre Therapien sind über die entsprechenden Gebührennummern des Abschnitts D II oder O I berechnungsfähig.
18,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
255
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion, intraartikulär oder perineural
267
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
730
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 730 ist neben der Leistung nach Nummer 706, 707, 709, 728 oder 729 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 730 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 1737, 1738, 1803 oder 1804 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
29,89 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
268
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
731
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich‐Technik), Dauer bis zu 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 731 ist neben der Leistung nach Nummer 733, 735, 736, 737, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
18,55 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
269
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
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