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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

5580 Ziffern · Seite 26 von 93
5102
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Messung des Harnröhrenverschlussdrucks mit Einlage und Entnahme eines oder mehrerer Messkatheter, unter fortlaufender Registrierung, ggf. einschließlich - physikalischer Provokationstests - Beckenboden-EMG, je Sitzung
81,07 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1798
Kapitel K Urologie
Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests
5103
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Harnblasen- und Abdominaldruckmessung unter fortlaufender Registrierung, einschließlich Durchleuchtungen des Harntraktes in verschiedenen Funktionszuständen (Video-Urodynamik), ggf. einschließlich - physikalischer Provokationstests - Beckenboden-EMG
385,54 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1794
Kapitel K Urologie
Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests
5104
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Uroflowmetrie (Messung des Harnstrahlvolumens pro Zeiteinheit) unter fortlaufender Registrierung
41,78 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1792
Kapitel K Urologie
Uroflowmetrie einschließlich Registrierung
5105
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5104 für Beckenboden-EMG
49,66 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5106
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Nierenbeckendruckmessung, einschließlich hydrostatischer und/oder dynamischer Messung
44,55 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1799
Kapitel K Urologie
Nierenbeckendruckmessung
5107
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln, z.B. bei Cortisoninstillation nach Strikturbehandlung, als selbständige Leistung
14,91 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1700
Kapitel K Urologie
Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln
5108
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Dehnung oder Kalibrierung der Harnröhre eines Mannes, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln, als selbständige Leistung, je Sitzung
28,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
1701
Kapitel K Urologie
Dehnung der männlichen Harnröhre – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln –, je Sitzung
1702
Kapitel K Urologie
Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/oder Bougies mit Leitsonde – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln –, erste Sitzung
1708
Kapitel K Urologie
Kalibrierung der männlichen Harnröhre
5109
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Dehnung oder Kalibrierung der Harnröhre einer Frau oder eines Mädchens, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln, als selbständige Leistung, je Sitzung
19,75 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
1709
Kapitel K Urologie
Kalibrierung der weiblichen Harnröhre
1710
Kapitel K Urologie
Dehnung der weiblichen Harnröhre – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln –, je Sitzung
5110
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Legen eines transurethralen Harnblasenkatheters beim Mann oder beim Jungen, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln und/oder Ausspülen von Blutkoagula
24,97 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
1728
Kapitel K Urologie
Katheterisierung der Harnblase beim Mann
1729
Kapitel K Urologie
Spülung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula
5111
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Legen eines transurethralen Harnblasenkatheters bei der Frau oder beim Mädchen, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln und/oder Ausspülen von Blutkoagula
23,62 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
1730
Kapitel K Urologie
Katheterisierung der Harnblase bei der Frau
1731
Kapitel K Urologie
Spülung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula
5112
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5110 oder 5111 für das Einbringen von Zytostatika oder Immuntherapeutika
25,32 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
1729
Kapitel K Urologie
Spülung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula
1731
Kapitel K Urologie
Spülung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula
5113
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5110 oder 5111 für wirkungsverstärkende Therapie (EMDA, RITE, HIVEC)
75,89 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5114
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Entfernung eines Harnblasenkatheters, als selbständige Leistung
7,64 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5115
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Wechsel eines Nierenfistelkatheters, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln - Dehnung - Verband
52,71 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1833
Kapitel K Urologie
Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband
5116
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Wechsel eines suprapubischen Blasenkatheters, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln - Dehnung - Verband
38,82 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1732
Kapitel K Urologie
Einlegung eines Verweilkatheters – gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1728 oder Nummer 1730
5117
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Spülung der Harnblase und/oder Instillation von Arzneimitteln bei liegendem Verweilkatheter, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich Ausspülen von Blutkoagula
10,89 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1733
Kapitel K Urologie
Spülung der Harnblase und/oder Instillation bei liegendem Verweilkatheter
5118
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie der Niere oder des Harnleiters, einschließlich - Probeortung - Grob- und/oder Feineinstellung - Röntgenkontrolle, je Sitzung
749,91 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1860
Kapitel K Urologie
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie – einschließlich Probeortung, Grob- und/oder Feineinstellung, Dokumentation und Röntgenkontrolle –, je Sitzung
5119
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Behandlung der Prostata zur Gewinnung von Prostata-Exprimat und Exprimat-Urin
6,26 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1775
Kapitel K Urologie
Behandlung der Prostata mittels physikalischer Heilmethoden (auch Massage) – gegebenenfalls mit Gewinnung von Prostata-Exprimat
5120
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Manuelle Detorquierung einer Hodentorsion, je Seite
29,46 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5121
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Manuelle Reposition einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung
21,19 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1739
Kapitel K Urologie
Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung
5122
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels K, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 25,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5122, 5123 oder 5124 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5122 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 5122 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5122 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5123
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels K, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 25,00 EUR bis zu 40,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5122, 5123 oder 5124 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5123 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 5123 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5123 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5124
Kapitel K Leistungen der konservativen Urologie Leistungen der konservativen Urologie
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels K, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 40,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5122, 5123 oder 5124 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5124 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 5124 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5124 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5200
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bis zu 55,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5200 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5201, 5202, 5203, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5200 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
25,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
442
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
5201
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 55 EUR bis zu 301,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5201 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5202, 5203, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5201 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
72,02 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
442
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
443
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
444
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
5202
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 301,00 EUR und bis zu 523,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5202 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5203, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5202 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
138,70 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
443
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
444
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5203
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 523,00 EUR und bis zu 824,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5203 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5202, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5203 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
191,75 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5204
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 824,00 EUR und bis zu 1261,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5204 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5202, 5203 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5204 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
243,59 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5205
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 1261,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5205 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5202, 5203 oder 5204 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5205 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr 11.002
295,96 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5500
Kapitel L Chirurgie I. Plastische Chirurgie, Oberflächenchirurgie, Replantationschirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnitts L I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 55 EUR bis zu 396,21 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 5500 ist neben der Leistung nach Nummer 5506 oder 5507 nicht berechnungsfähig. Werden für eine Operation mehrere operative Gebührennummern berechnet, richtet sich die Berechnungsfähigkeit des Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Bei Simultaneingriffen richtet sich die Berechnungsfähigkeit des jeweiligen Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer.
24,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5503
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 283,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5503, 5504 oder 5505 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5503 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5503 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält.
45,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5504
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 283,00 EUR bis zu 613,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5503, 5504 oder 5505 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5504 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5504 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält.
60,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5505
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 613,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5503, 5504 oder 5505 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5505 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5505 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Allgemeine Bestimmungen Längen bzw. Flächen zu summieren. Für die Berechnung dieser Leistung ist die so gebildete Summe maßgeblich und nicht die Anzahl der betroffenen Areale bzw. Körperregionen. Level 1: - Lymphknoten der unteren Axilla, lateral des lateralen Randes des M. pectoralis minor Level 2: - Lymphknoten der mittleren Axilla, zwischen dem medialen und lateralen Rand des M. pectoralis minor sowie interpektorale (Rotter-)Lymphknoten zwischen den Mm. pectorales major et minor Level 3: - apikale Lymphknoten, medial und kranial des medialen Randes des M. pectoralis minor einschließlich aller als subklavikulär, infraklavikulär oder apikal klassifizierten Lymphknoten z.B. mit dem Skalpell oder scharfen Löffel. Haaransatz und Unterkiefer), einschließlich der Ohren. Von Schleimhaut bedeckte Flächen, Augäpfel, Mundhöhle und Naseninneres gehören nicht zum Gesicht. der Wiederherstellung der Mammae. Einbringungen von Transplantaten zur funktionellen Wiederherstellung der übrigen Körperregionen sind nach den Nummern der jeweiligen Abschnitte zu berechnen, sofern hierfür eigenständige Leistungen aufgeführt sind. Nerven müssen ggf. am Empfängerort wieder angeschlossen werden.
70,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5506
Kapitel L Chirurgie I. Plastische Chirurgie, Oberflächenchirurgie, Replantationschirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnitts L I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 396,21 EUR bis zu 772,25 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 5506 ist neben der Leistung nach Nummer 5500 oder 5507 nicht berechnungsfähig. Werden für eine Operation mehrere operative Gebührennummern berechnet, richtet sich die Berechnungsfähigkeit des Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Bei Simultaneingriffen richtet sich die Berechnungsfähigkeit des jeweiligen Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer.
66,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5507
Kapitel L Chirurgie I. Plastische Chirurgie, Oberflächenchirurgie, Replantationschirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnitts L I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 772,25 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 5507 ist neben der Leistung nach Nummer 5500 oder 5506 nicht berechnungsfähig. Werden für eine Operation mehrere operative Gebührennummern berechnet, richtet sich die Berechnungsfähigkeit des Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Bei Simultaneingriffen richtet sich die Berechnungsfähigkeit des jeweiligen Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Exzisionen/Inzisionen 11.01.01
162,62 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5600
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines kleinen kutanen Prozesses (Tumor, entzündlicher Prozess, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche), ggf. einschließlich - Exzision von subkutanem Gewebe - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Nachexzisionen in derselben Sitzung
43,46 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
2403
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
2440
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
2441
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
5601
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines großen kutanen Prozesses (Tumor, entzündliche Prozesse, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche), ggf. einschließlich - Exzision von subkutanem Gewebe - Nachexzisionen in derselben Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden
73,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
2404
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
2440
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
2441
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
5602
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines kleinen subkutanen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in derselben Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5602 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Gebiete oder unterschiedliche Diagnosen behandelt werden.
54,82 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2403
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
5603
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines großen subkutanen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in derselben Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5603 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Gebiete oder unterschiedliche Diagnosen behandelt werden.
90,16 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2404
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
5604
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5603 für Exzision eines histologisch nachgewiesenen kavernösen Hämangioms, Lymphangioms, Neurofibroms, ggf. einschließlich Präparation von Nerven, Blut- und/oder Lymphgefäßen Der Zuschlag nach Nummer 5604 ist je Zugang einmal berechnungsfähig.
20,47 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5605
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines oberflächlichen oder subkutanen Prozesses (z.B. Hämatom, Abszess oder Zyste), ggf. einschließlich - Behandlung auch mehrerer Prozesse über einen Zugang - Wundverschluss - Tamponaden - Einlage von Medikamententrägern
47,28 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
2397
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
2428
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
2429
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)
2431
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision
2432
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung einer Phlegmone
5606
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines tiefer als subkutan gelegenen Prozesses (z.B. Hämatom, Abszess, Zyste), ggf. einschließlich - Behandlung auch mehrerer Prozesse über einen Zugang - Wundverschluss - Tamponaden - Einlage von Medikamententrägern
58,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
2397
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
2429
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)
2430
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
2431
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision
2432
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung einer Phlegmone
5607
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines kleinen subfaszialen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5607 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Zielgebiete behandelt werden oder unterschiedliche Diagnosen vorliegen.
82,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2403
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
5608
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines großen subfaszialen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5608 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Zielgebiete behandelt werden oder unterschiedliche Diagnosen vorliegen.
110,49 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2404
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
5609
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Resektion eines großen schichtübergreifenden Weichteilprozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5609 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Zielgebiete behandelt werden oder unterschiedliche Diagnosen vorliegen.
364,11 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2407
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
5610
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Kompartmentresektion, total oder subtotal, ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang
704,57 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2407
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
5611
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5607, 5608, 5609 oder 5610 für Arteriolyse oder Neurolyse
145,16 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5612
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5610 für die kompartmentübergreifende Resektion
193,17 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5613
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzisionen von Ulcera und Dekubitus mit einer Gesamtfläche von bis zu 25 cm², bis in die Subcutis reichend, ggf. einschließlich - Blutstillungen - Spülungen - Wundrandmobilisierung und einfacher Wundverschluss - Einbringen und/oder Entfernen von Antibiotikaträgern und/oder Wundtamponaden, je Lokalisation
94,65 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5614
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5613 für Exzisionen, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, ggf. einschließlich Exzision bzw. Versorgung auch tiefliegender Gewebe und Strukturen
46,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5615
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzisionen von Ulcera und Dekubitus mit einer Gesamtfläche von mehr als 25 cm², bis in die Subcutis reichend, ggf. einschließlich - Blutstillungen - Spülungen - Wundrandmobilisierung und einfacher Wundverschluss - Einbringen und/oder Entfernen von Antibiotikaträgern und/oder Wundtamponaden, je Lokalisation
106,20 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5616
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5615 für Exzisionen, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, ggf. einschließlich Exzision bzw. Versorgung auch tiefliegender Gewebe und Strukturen
57,76 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5617
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Fremdkörperexzision, Cutis und Subkutis, bis 1 cm Tiefe ab Oberfläche, ggf. einschließlich - Exploration - Exzision auch mehrerer Fremdkörper über einen Zugang - Blutstillungen - Spülungen - primärem Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
35,22 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2009
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren
5618
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5617 für Fremdkörperexzisionen aus Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand oder Fußsohle
18,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5619
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5617 für Fremdkörperexzisionen aus Cutis und Subkutis, mehr als 1 cm Tiefe ab Oberfläche Blasenabtragung 11.01.02
18,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2010
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
5700
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Blasenabtragung: Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand, Genitale, Fuß, bis zu 25 cm², ggf. einschließlich - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen, je Lokalisation Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
35,22 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5701
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5700 für jede weiteren 25 cm² Die Fläche über 25 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben.
18,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5702
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Blasenabtragung: alle übrige Regionen, bis zu 100 cm², ggf. einschließlich - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
35,22 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5703
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5702 für jede weiteren 100 cm² Die Fläche über 100 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben. Brandwunden 11.01.03
18,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5800
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Tangentiale Exzision bei Brandwunden: Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand, Genitale, bis zu 25 cm², ggf. einschließlich - Exzision in mehreren Schichten - Entfernen von nekrotischem Gewebe - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - temporärer Deckung mit homologem, heterologem oder alloplastischem Hautersatz - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen,je Lokalisation Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
91,72 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
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Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

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