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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

317 Ziffern · Seite 6 von 6 · Kapitel O – Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
13630
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mittels permanenter Low-Dose-Rate (LDR) Brachytherapie, durch Nadeln, Applikatoren oder Kanäle, je Bestrahlungsserie Die Leistung nach Nummer 13630 ist im Krankheitsfall für dasselbe Zielvolumen nur einmal berechnungsfähig.
1593,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5846*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Interstitielle Brachytherapie, je Fraktion
13631
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627, 13628 oder 13630 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von bis zu zwei Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
41,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13632
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627, 13628 oder 13630 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von bis zu zehn Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
124,22 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13633
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13622, 13623, 13624, 13625, 13626, 13627, 13628 oder 13630 für die Einbringung, Fixierung und Entfernung von mehr als zehn Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
165,63 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13634
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mit Protonen, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy
687,77 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13635
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mit Protonen bei Prostatakarzinom, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy
496,72 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13636
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mit Protonen bei Aderhautmelanom, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy
458,51 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13637
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mit Protonen bei einem hirneigenen Tumor und/oder bei einem Tumor im Kindesalter, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy
764,19 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13638
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mit schweren Teilchen, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 4 Gy
832,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13639
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13614, 13615, 13616, 13617, 13634, 13637 oder 13638 für die atemphasengesteuerte (computergesteuerte Atemtriggerung) Durchführung der Bestrahlung, je Bestrahlungssitzung
135,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13640
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13614, 13615, 13616, 13617, 13634, 13635, 13636, 13637 oder 13638 bei bildgeführter Bestrahlung (IGRT), unabhängig von der Art des bildgebenden Verfahrens (einschließlich Cone-Beam-Verfahren), jedoch nicht bei Verwendung von MR-gesteuerter Bestrahlung, ggf. einschließlich Bildfusion, je Bestrahlungssitzung Neben dem Zuschlag nach Nummer 13640 sind Leistungen aus dem Abschnitt O I oder C VI im direkten zeitlichen Zusammenhang für diesen Leistungsinhalt nicht berechnungsfähig.
80,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13641
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmark-/Stammzelltransplantation, je 1 Gy Die Leistung nach Nummer 13641 ist im Krankheitsfall bis zu zwölfmal berechnungsfähig.
176,19 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5851*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmarktransplantation – einschließlich Bestrahlungsplanung
13642
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je 1 Gy Die Leistung nach Nummer 13642 ist im Krankheitsfall bis zu achtmal berechnungsfähig.
92,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5806*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion
13643
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Lokoregionale Hyperthermie in Kombination mit einer Strahlen- und/oder Chemotherapie mit vorangehender Planung, einschließlich - kontinuierlicher Temperaturmessung und Dokumentation der gemessenen Parameter, ggf. einschließlich - Überwachung der Vitalparameter - Anlegen und Lagekontrolle von Temperatursonden, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 13643 ist neben der Leistung nach Nummer 13944, 13945, 13946, 13947, oder 13948 nicht berechnungsfähig.
414,78 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
5852*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Oberflächen-Hyperthermie, je Fraktion
5853*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Halbtiefen-Hyperthermie, je Fraktion
5854*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion
13644
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 237,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 13644, 13645 oder 13646 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 13644 ist für die Durchführung bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 13644 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 13644 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
20,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13645
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 237,00 EUR bis zu 465,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 13644, 13645 oder 13646 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 13645 ist für die Durchführung bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 13645 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 13645 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13646
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 465,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 13644, 13645 oder 13646 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 13646 ist für die Durchführung bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 13646 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 13646 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
50,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
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