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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

317 Ziffern · Seite 5 von 6 · Kapitel O – Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
13537
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor, einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum Die Leistung nach Nummer 13537 ist neben der Leistung nach Nummer 13543, 13544 oder 13545 nicht berechnungsfähig.
58,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5470*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung) und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum
13538
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Szintigraphische Untersuchung von Pleuraergüssen oder Peritonealergüssen mit selektiver Applikation eines Radiopharmakons in den Pleuralraum oder Peritonealraum, einschließlich intracavitärer Applikation
85,58 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5472*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Szintigraphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle
13539
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Szintigraphische Untersuchungen (z.B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z.B. Ejektionsfraktion mit Messsonde) ohne Gruppenzuordnung auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle
65,52 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5472*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Szintigraphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle
13540
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Funktionsszintigraphie, einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus Regionen von Interesse (ROI) und quantifizierender Berechnung (z.B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster Radionuklid-Passage), je Sitzung Die Leistung nach Nummer 13540 ist neben der Leistung nach Nummer 13521, 13543, 13544 oder 13545 nicht berechnungsfähig.
79,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5473*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Funktionsszintigraphie – einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z. B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage)
13541
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Nachweis inkorporierter unbekannter Radionuklide
86,86 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5474*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Nachweis inkorporierter unbekannter Radionuklide
13542
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett in einzelnen oder mehreren repräsentativen Extremitäten- oder Stammskelettabschnitten mittels Dual-Photonen-Absorptionstechnik Die Leistung nach Nummer 13542 ist neben der Leistung nach Nummer 13352, 13543, 13544, 13545 oder 13549 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 13542 ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Bei mehr als einmaliger Berechnung im Kalenderjahr ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
60,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5475*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett (Osteodensitometrie) in einzelnen oder mehreren repräsentativen Extremitäten- oder Stammskelettabschnitten mittels Dual-Photonen-Absorptionstechnik
13543
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Quantitative Bestimmung von Impulsen/Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Messwertverarbeitung, mindestens zwei Regionen von Interesse (ROI) Die Leistung nach Nummer 13543 ist neben der Leistung nach Nummer 13501, 13502, 13503, 13508, 13509, 13520, 13521, 13524, 13533, 13537, 13540, 13541, 13542 oder 13544 nicht berechnungsfähig.
47,87 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5480*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Quantitative Bestimmung von Impulsen/Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung – mindestens zwei ROI
13544
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Sequenzszintigraphie, mindestens sechs Bilder in schneller Folge Die Leistung nach Nummer 13544 ist neben der Leistung nach Nummer 13501, 13502, 13503, 13508, 13509, 13520, 13521, 13524, 13533, 13537, 13540, 13541, 13542 oder 13544 nicht berechnungsfähig.
41,51 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5481*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Sequenzszintigraphie – mindestens sechs Bilder in schneller Folge
13545
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung Die Leistung nach Nummer 13545 ist neben der Leistung nach Nummer 13501, 13502, 13503, 13508, 13509, 13520, 13521, 13524, 13533, 13537,
43,30 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5483*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung
13546
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13500, 13504, 13505, 13506, 13507, 13508, 13509, 13510, 13511, 13512, 13514, 13515, 13516, 13517, 13518, 13519, 13523, 13525, 13526, 13527, 13528, 13529, 13530, 13533, 13535, 13536, 13537, 13538, 13539, 13541 oder 13545 für Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) mit Darstellung in mindestens drei Ebenen Der Zuschlag nach Nummer 13546 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 13547 nicht in einer Sitzung berechnungsfähig.
120,01 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5486*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
13547
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu den szintigraphischen Leistungen nach Nummer 13500, 13504, 13505, 13506, 13507, 13508, 13509, 13510, 13511, 13512, 13514, 13515, 13516, 13517, 13518, 13519, 13523, 13525, 13526, 13527, 13528, 13529, 13530, 13533, 13535, 13536, 13537, 13538, 13539, 13541 oder Auswertung Der Zuschlag nach Nummer 13547 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 13546 nicht in einer Sitzung berechnungsfähig.
179,86 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5487*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen und regionaler Quantifizierung
13548
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
In-vitro-Markierung von Blutzellen, einschließlich erforderlicher In-vitro-Qualitätskontrollen
55,87 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5484*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
In-vitro-Markierung von Blutzellen (z. B. Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten), – einschließlich erforderlicher In-vitro-Qualitätskontrollen
13549
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Messung mit dem Ganzkörperzähler, ggf. einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren Die Leistung nach Nummer 13549 ist neben der Leistung nach Nummer 13501, 13502, 13503, 13508, 13509, 13520, 13521, 13524, 13533, 13537 oder 13542 nicht berechnungsfähig.
52,20 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5485*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Messung mit dem Ganzkörperzähler – gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren Emissions-Computer-Tomographie
13550
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Positronen-Emissions-Tomographie mit quantitativer Auswertung, je Region Die Leistung nach Nummer 13550 ist neben der Leistung nach Nummer 13551 nur einmal in einer Sitzung berechnungsfähig.
598,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5489*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
13551
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Positronen-Emissions-Tomographie von Körperstamm und proximalen Extremitäten mit quantitativer Auswertung
686,80 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
5488*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
5489*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
13552
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13500, 13504, 13505, 13506, 13507, 13508, 13509, 13510, 13511, 13512, 13514, 13515, 13516, 13517, 13518, 13519, 13523, 13525, 13526, 13527, 13528, 13529, 13530, 13533, 13535, 13536, 13537, 13538, 13539, 13541, 13545, 13550 oder 13551 für rechnergestützte, rekonstruktive dreidimensionale Bildanalyse und -darstellung mehrerer planarer Ebenen (z.B. multiplanar reconstruction (MPR), maximum intensity projection (MIP)) bei Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) oder Positronen- Emissionstomographie (PET), je Sitzung
54,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
5486*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
5487*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen und regionaler Quantifizierung
5488*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
5489*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
13553
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13550 und/oder 13551 für sequentielle und/oder dynamische Aufnahmen mit Bestimmung der Zeit- Radioaktivitätskurven
98,94 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
5473*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Funktionsszintigraphie – einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z. B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage)
5489*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
13554
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13551 für Ganzkörperaufnahmen (z.B. gesamte Körperoberfläche) Bei Berechnung des Zuschlags nach Nummer 13554 ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
99,82 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
5488*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
5489*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
13555
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen oder Applikation von Radiojod zur Diagnostik bei Schilddrüsenkarzinom, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 13555 ist neben der Leistung nach Nummer 13556 nicht berechnungsfähig.
211,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5600*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen
13556
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Systemische Radionuklidtherapie, je Sitzung Die intravenöse Injektion der tumoraffinen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 13556 ist neben der Leistung nach Nummer 13555 nicht berechnungsfähig.
317,85 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
5600*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen
5602*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Radiophosphortherapie bei Erkrankungen der blutbildenden Organe
5603*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika
5605*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
13557
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Lokale Radionuklidtherapie in einer Körperhöhle oder in einem Gelenk oder in einem Organ, einschließlich Applikation Die Punktionsleistung ist gesondert berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 13557 ist neben der Leistung nach Nummer 13559 nicht berechnungsfähig.
205,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5604*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane
13558
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13556 oder 13557 bei Anwendung von Alpha-Strahlern
153,98 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13559
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Lokale Behandlung mit radioaktiven Substanzen mittels Selektiver Interner Radionuklidtherapie (SIRT), einschließlich Einbringung des Therapeutikums, je Zielvolumen Zu jedem Zielvolumen ist die applizierte Aktivitätsmenge in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 13559 ist neben der Leistung nach Nummer 13557 nicht berechnungsfähig.
394,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5605*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
13560
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13555, 13556, 13557 oder 13559 für die posttherapeutische Bestimmung von Herddosen, ggf. einschließlich Berechnungen aufgrund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität
113,32 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5607*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität
13561
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts für die Erbringung der Leistung nach Nummer 13555, 13556, 13557 oder 13559, einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen, je Sitzung
68,92 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5606*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts – einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen
13562
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13555, 13556, 13557, 13559 oder 13561 bei Anwendung von Beta-Strahlern
67,99 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
5602*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Radiophosphortherapie bei Erkrankungen der blutbildenden Organe
5603*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika
13563
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie), mindestens zwei Aufnahmen Die Leistung nach Nummer 13563 ist die Leistung nach Nummer 13545 nicht berechnungsfähig.
41,69 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5427*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) – mindestens zwei Aufnahmen
13564
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 87,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 13564, 13565 oder 13566 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 13564 ist für die Durchführung bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 13564 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 13564 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
20,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13565
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 87,00 EUR bis zu 146,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 13564, 13565 oder 13566 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 13565 ist für die Durchführung bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 13565 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 13565 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13566
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie II. Nuklearmedizin
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts O II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 146,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 13564, 13565 oder 13566 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 13566 ist für die Durchführung bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 13566 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 13566 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Allgemeine Bestimmungen Die Bestrahlungsserie umfasst alle Bestrahlungssitzungen der Strahlenbehandlung eines Zielvolumens oder aller onkologisch zusammenhängender Zielvolumina (T und N), unabhängig davon, ob die Strahlenbehandlung geplant oder ungeplant unterbrochen wurde. Das Zielvolumen bei benignen und malignen Erkrankungen ist das Volumen, in denen ein definiertes Behandlungsziel (Gesamtdosis), unter Anwendung einer einheitlichen Bestrahlungstechnik und Energiedosis (Einzeldosis), erreicht werden soll. Sollen in räumlich zusammenhängenden, unmittelbar nebeneinanderliegenden oder sich überlappenden Zielvolumina unterschiedliche Energiedosen appliziert werden, so werden entsprechend unterschiedliche klinische Zielvolumina festgelegt. Zielvolumen sind z.B.: Primärtumor, Tumorloge, Primärtumorregion, Metastasen oder regionale Lymphabflusswege. Ein Zielvolumen kann auch ein Teilvolumen innerhalb eines größeren Volumens sein (simultan integrierter Boost). Primärtumor bzw. Primärtumorregion und Lymphabflusswege stellen grundsätzlich zwei Zielvolumina dar. Bei der Rechnungsstellung sind die Zielvolumina zu benennen, zu nummerieren und mit der entsprechenden applizierten Gesamtdosis (in Gy) zu versehen. Zusätzlich ist die applizierte Strahlendosis für jedes Zielvolumen je Behandlungstag anzugeben. Bei räumlich nicht zusammenhängenden Zielvolumina, ohne unmittelbaren Kontakt handelt es sich um jeweils ein 1. Zielvolumen. Die Bestrahlungssitzung umfasst den Zeitraum, in dem die geplante Tagesdosis appliziert wird. Ausnahme bildet die geplante Hyperfraktionierung, die in der Rechnung medizinisch zu begründen ist. Der zeitliche Mindestabstand zwischen zwei Bestrahlungssitzungen im Sinne der Hyperfraktionierung muss mindestens sechs Stunden betragen. Die Uhrzeiten sind in der Rechnung anzugeben. Gy, je Zielvolumen berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 13614, 13616, 13617, 13634 oder 13638 ist entsprechend der applizierten Gesamtdosis (in Gy) am Ende einer Bestrahlungsserie einmal je vollem Gy für das erste Zielvolumen berechnungsfähig. Jedes weitere Zielvolumen ist anteilig entsprechend der Legendierung berechnungsfähig. Die Festlegung der Ausdehnung oder der Anzahl der Zielvolumina und Einstellungen muss indikationsgerecht erfolgen. Allgemeine Bestimmungen Bestrahlungsplanung nach Nummer 13600, 13601, 13602, 13603, 13607, 13608, 13609 oder 13610 bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls ist nur zulässig bei wesentlichen Änderungen der Bestrahlungstechnik, Wechsel der Energie- bzw. Strahlenart, Shrinking Field Technik und Änderung der Zielvolumina bei Tumorprogress bzw. -regress. Die Mehrfach- oder Nebeneinanderberechnung sind in der Rechnung anzugeben und medizinisch zu begründen. Gesamtdosis. Mit den Gebühren für die Bestrahlungsplanung sind die Kosten für Dokumentation(en) und die Aufbewahrung von Datenträgern abgegolten. radioaktiven Materialien, im Rahmen der Bestrahlung. Die Kosten der radioaktiven Quellen für die HDR-Brachytherapie können als Sachkosten nicht gesondert berechnet werden. medizinisch gleichwertig oder überlegen eingestuft wird. Eine Abweichung von dieser Regel ist zu begründen.
50,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13600
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung eines nicht-rechnergestützten Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach Nummer 13613 oder 13614, ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen
28,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
5800*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlen behandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie
5810*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie
5831*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
13601
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung eines rechnergestützten Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach Nummer 13613, 13614, 13620, 13621 oder 13626, ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen bei perkutaner Bestrahlung oder je Bestrahlungsserie bei Brachytherapie
365,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
5800*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlen behandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie
5810*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie
5831*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
5832*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
5833*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
13602
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei Strahlentherapie nach den Leistungen nach Nummer 13614 oder 13621, einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - inverser oder durch KI gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen
560,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
5831*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
5832*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
5833*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
13603
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei der High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie mit bis zu 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen nach den Leistungen nach Nummer 13622, 13624, 13625, 13626, 13627 oder 13628 anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz, einschließlich - Röntgenlokalisation - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion, - schnittbildgestützte Navigation - Simulation - inverser oder durch KI gestützter Optimierung, je Bestrahlungssitzung
303,87 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
5840*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern 5844 und/oder 5846, je Bestrahlungsserie
5841*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
13604
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei der permanenten interstitiellen Low-Dose-Rate (LDR) Brachytherapie mit bis zu 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen bzw. bei der Verwendung von Augenapplikatoren, nach den Leistungen nach Nummer 13623 oder 13630 anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz, einschließlich - Röntgenlokalisation - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - schnittbildgestützte Navigation - Simulation - inverser oder durch KI gestützter Optimierung, je Bestrahlungsserie
317,28 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
5840*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern 5844 und/oder 5846, je Bestrahlungsserie
5841*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
5846*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Interstitielle Brachytherapie, je Fraktion
13605
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13603 oder 13604 bei Anwendung von mehr als 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen
60,35 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13606
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13603 oder 13604 für Realtime-Planning und/oder Post-Planning
36,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13607
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Bestrahlung nach den Leistungen nach einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - KI gestützter Optimierung - Individueller Dosimetrie und Qualitätssicherung - Verwendung besonderer Algorithmen zur Bestimmung der Fluenzmatrizen der einzelnen Strahlenfelder -inverser Planung, bei der aus der Form des Zielvolumens sowie unter Berücksichtigung der spezifizierten Toleranzdosen die Fluenzprofile berechnet werden, einmal je erstes Zielvolumen
2516,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
5831*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
5832*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
5833*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
13608
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung eines rechnergestützten, individuellen IMRT Bestrahlungsplans für die Leistung nach Nummer 13617, einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegen des Zielvolumens - Individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane - Individueller Dosimetrie und Qualitätssicherung - Verwendung besonderer Algorithmen zur Bestimmung der Fluenzmatrizen der einzelnen Strahlenfelder - Inverse Planung, bei der aus der Form des Zielvolumens sowie unter Berücksichtigung der spezifizierten Toleranzdosen die Fluenzprofile berechnet werden, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - KI gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen Die Leistung nach Nummer 13608 ist neben der Leistung nach Nummer 13600, 13601, 13602, 13607, 13609, 13610 oder 13611 nicht berechnungsfähig.
2323,16 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
5831*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
5832*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
5833*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
13609
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Rechnergestützte Bestrahlungsplanung für die Ganzkörper- oder Ganzhautbestrahlung nach den Leistungen nach Nummer 13641 oder einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individuelle Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - KI gestützter Optimierung, je Bestrahlungsserie
822,44 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
5806*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion
5832*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
5833*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
5851*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmarktransplantation – einschließlich Bestrahlungsplanung
13610
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die Bestrahlung mit Protonen nach der Leistung nach Nummer 13634, einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchung im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individueller Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Berücksichtigung biologischer Wichtungsfaktoren/robuste Therapieplanung - KI gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen
3444,18 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13611
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die Bestrahlung mit schweren Teilchen nach der Leistung nach einschließlich - Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchung im 3D-Datensatz - Festlegung des Zielvolumens - individueller Berechnung der Dosisverteilung für das Zielvolumen sowie die Risikoorgane, ggf. einschließlich - Bildfusion - Simulation - Berücksichtigung biologischer Wichtungsfaktoren/robuste Therapieplanung - KI gestützter Optimierung, einmal je erstes Zielvolumen
3444,18 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13612
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13601, 13602, 13607, 13608, 13609, 13610 oder 13611 für die individuelle Herstellung von Fixierungshilfen, Kompensatoren und individuell geformten Bleiabsorbern
15,68 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13613
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mit Photonen (bis zu 1 MeV), je Zielvolumen, je 1 Gy
21,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
5802*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion
5803*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion
5812*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
5834*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern – gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen –, je Fraktion
13614
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mit Photonen (mehr als 1 MeV) oder Elektronen, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 3 Gy Die Leistung nach Nummer 13614 ist für das gleiche Zielvolumen an demselben Kalendertag neben der Leistung nach Nummer 13615, 13616, 13617, 13620 oder 13621 nicht berechnungsfähig.
93,39 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
5805*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion
5813*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion
5835*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
5836*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern – gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen –, je Fraktion
5837*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
13615
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Stereotaktische Einzeitbestrahlung (Radiochirurgie) (mehr als 1MeV), ggf. einschließlich Fixierung, je Zielvolumen je 4 Gy
1822,53 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13616
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Fraktionierte stereotaktische Bestrahlung (mehr als 1MeV), ggf. einschließlich Fixierung, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 5 Gy
253,31 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13617
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Intensitätsmodulierte Bestrahlung (IMRT) mittels Photonen (mehr als 1MeV) oder Elektronen, z.B. in Step and shoot-, Sliding window-, VMAT-/Rapid Arc- oder Tomotherapie-Technik, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere Zielvolumen (z.B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) je 5 Gy Die Leistung nach Nummer 13617 ist für das gleiche Zielvolumen neben der Leistung nach Nummer 13613, 13614, 13615, 13616, 13621 oder 13642 nicht berechnungsfähig.
176,10 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13618
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13614, 13615, 13616 oder 13617 bei MR-gesteuerter Bestrahlung (MR-Linac) Neben dem Zuschlag nach Nummer 13618 sind Leistungen aus dem Abschnitt O I oder C VI im direkten zeitlichen Zusammenhang für diesen Leistungsinhalt nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 13618 ist innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten bis zu achtmal berechnungsfähig.
360,42 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13619
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 13614, 13616 oder 13617 bei adaptiver CT-gesteuerter Bestrahlung (adaptive Radiotherapie) Neben dem Zuschlag nach Nummer 13619 sind Leistungen aus dem Abschnitt O I oder C VI im direkten zeitlichen Zusammenhang für diesen Leistungsinhalt nicht berechnungsfähig. Neben dem Zuschlag nach Nummer 13619 ist der Zuschlag nach Nummer 13618 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 13619 ist innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten bis zu fünfzehnmal berechnungsfähig.
260,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13620
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Röntgenstrahlen (bis 400 kV), je Bestrahlungssitzung
192,31 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13621
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen oder Photonen (mehr als 1 MeV), je Bestrahlungssitzung
608,33 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5855*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen
13622
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Intraoperative Strahlenbehandlung mittels High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie, je Bestrahlungssitzung
766,87 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
5844*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion
5846*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Interstitielle Brachytherapie, je Fraktion
5855*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen
13623
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mittels Augenapplikatoren, je Bestrahlungssitzung
336,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5842*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Brachytherapie an der Körperoberfläche – einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation –, je Fraktion
13624
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mittels High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie mit Moulagen, je Bestrahlungssitzung
336,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5842*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Brachytherapie an der Körperoberfläche – einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation –, je Fraktion
13625
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Perkutane Kontaktbestrahlung mittels Radionukliden, je Bestrahlungssitzung
249,02 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5842*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Brachytherapie an der Körperoberfläche – einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation –, je Fraktion
13626
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mittels intrakavitärer High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie, je Bestrahlungssitzung
704,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5844*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion
13627
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mittels intraluminaler High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie, je Bestrahlungssitzung
828,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5844*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion
13628
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Bestrahlung mittels interstitieller High-Dose-Rate (HDR) Brachytherapie, durch Nadeln, Applikatoren oder Kanäle, je Bestrahlungssitzung
902,54 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5846*
Kapitel O Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Interstitielle Brachytherapie, je Fraktion
13629
Kapitel O Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie III. Strahlentherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13624, 13626, 13627 oder 13628 für die Pulsed-Dose-Radiotherapie, bis zu 24 Stunden
847,88 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
Direkter Erlösvergleich

Aktuelle GOÄ mit der neuen GOÄ vergleichen

Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

Position 1
Aktueller Erlös
maximal 5 Positionen