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2478 Ziffern · Seite 18 von 42 · Kapitel L – Chirurgie
8583
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Offen chirurgische transpedikuläre Probeexzision
276,37 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2250
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
8584
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Perkutane transpedikuläre Probeexzision
219,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2250
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
8585
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Transfixation eines Iliosakralgelenks durch Schrauben
710,68 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2358
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge
8586
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8585 für die Transfixation der kontralateralen Seite
219,97 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2358
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge
8587
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8585 für eine zusätzliche Fusion, ggf. einschließlich - Anfrischen der Gelenkflächen - Einbringen von allogenem und/oder alloplastischem Knochenersatzmaterial, je Seite
97,76 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8588
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Duraverschluss, auch mittels Duraplastik
315,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8589
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Invasive Kopffixation (z.B. Mayfield-Klemme) zur intraoperativen Lagerung und ggf. geschlossenen Reposition
161,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8590
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts L VI für den Einsatz eines Navigations- oder Robotiksystems in bis zu drei Wirbeln Der Zuschlag nach Nummer 8590 ist je Operation einmal berechnungsfähig.
226,82 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8591
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts L VI für den Einsatz eines Navigations- oder Robotiksystems ab dem vierten Wirbel Der Zuschlag nach Nummer 8591 ist je Operation einmal berechnungsfähig.
129,65 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8592
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu einer operativen Hauptleistung an der Wirbelsäule für den Einsatz eines Wirbelsäulenroboters zur robotisch assistierten Planung, Registrierung, Referenzierung, Trajektorienführung und Positionierung von Implantaten, insbesondere Pedikelschrauben, einschließlich - Systemkalibrierung - intraoperativer Datenübernahme - Abgleich der geplanten Trajektorie mit der Patientenanatomie - robotischer Armpositionierung - Lagekontrolle und Dokumentation Der Zuschlag nach Nummer 8592 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig, nicht je Schraube, Implantat, Segment oder Zugang. Der Zuschlag nach Nummer 8592 ist bei alleiniger präoperativer Planung ohne intraoperative robotisch assistierte Implantatpositionierung, bei reiner Navigation ohne Roboterarm-Unterstützung oder bei DaVinci-/Weichgewebe-Robotik nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 8592 ist neben weiteren Zuschlägen für dieselbe robotisch assistierte Planung, Registrierung, Navigation oder Implantatpositionierung nicht berechnunsfähig. Die jeweilige Wirbelsäulen-Hauptleistung bleibt gesondert berechnungsfähig.
50,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8593
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnittes L VI, die (ggf. in der Summe) mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 55 EUR bis zu 542,21 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 8593 ist für dasselbe Segment oder denselben Wirbelkörper neben der Leistung nach Nummer 8594 oder 8595 nicht berechnungsfähig. Werden für die Leistungen in einem Segment oder Wirbelkörper mehrere operative Gebührennummern berechnet, werden die Beträge der Gebührennummern addiert, die für die Behebung des Rezidivs bzw. zur Durchführung der Revision berechnet wurden; die Berechnungsfähigkeit des Zuschlags richtet sich nach dieser Summe. In der Rechnung ist anzugeben, welche Voroperation stattgefunden hat, damit das Rezidiv bzw. die Revision den berechneten Gebührennummern eindeutig zugeordnet werden kann. Besteht das Rezidiv in mehreren Segmenten bzw. in mehreren Wirbelkörpern, oder wird der Revisionseingriff in mehreren Segmenten bzw. in mehreren Wirbelkörpern durchgeführt, kann je Segment bzw. je Wirbelkörper nur ein Zuschlag nach Nummer 8593, 8594 oder 8595 berechnet werden.
48,71 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8594
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnittes L VI, die (ggf. in der Summe) mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 542,21 bis zu 1212,46 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 8594 ist für dasselbe Segment oder denselben Wirbelkörper neben der Leistung nach Nummer 8593 oder 8595 nicht berechnungsfähig. Werden für die Leistungen in einem Segment oder Wirbelkörper mehrere operative Gebührennummern berechnet, werden die Beträge der Gebührennummern addiert, die für die Behebung des Rezidivs bzw. zur Durchführung der Revision berechnet wurden; die Berechnungsfähigkeit des Zuschlags richtet sich nach dieser Summe. In der Rechnung ist anzugeben, welche Voroperation stattgefunden hat, damit das Rezidiv bzw. die Revision den berechneten Gebührennummern eindeutig zugeordnet werden kann. Besteht das Rezidiv in mehreren Segmenten bzw. in mehreren Wirbelkörpern, oder wird der Revisionseingriff in mehreren Segmenten bzw. in mehreren Wirbelkörpern durchgeführt, kann je Segment bzw. je Wirbelkörper nur ein Zuschlag nach Nummer 8593, 8594 oder 8595 berechnet werden.
180,64 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8595
Kapitel L Chirurgie VI. Wirbelsäulenchirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnittes L VI, die (ggf. in der Summe) mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 1212,46 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 8595 ist für dasselbe Segment oder denselben Wirbelkörper neben der Leistung nach Nummer 8593 oder 8594 nicht berechnungsfähig. Werden für die Leistungen in einem Segment oder Wirbelkörper mehrere operative Gebührennummern berechnet, werden die Beträge der Gebührennummern addiert, die für die Behebung des Rezidivs bzw. zur Durchführung der Revision berechnet wurden; die Berechnungsfähigkeit des Zuschlags richtet sich nach dieser Summe. In der Rechnung ist anzugeben, welche Voroperation stattgefunden hat, damit das Rezidiv bzw. die Revision den berechneten Gebührennummern eindeutig zugeordnet werden kann. Besteht das Rezidiv in mehreren Segmenten bzw. in mehreren Wirbelkörpern, oder wird der Revisionseingriff in mehreren Segmenten bzw. in mehreren Wirbelkörpern durchgeführt, kann je Segment bzw. je Wirbelkörper nur ein Zuschlag nach Nummer 8593, 8594 oder 8595 berechnet werden.
350,08 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8700
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Drahtumschlingung des Unterkiefers, je Kieferhälfte
72,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2696
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
8701
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Kranio-faziale Drahtaufhängung, je Kieferhälfte
114,49 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2696
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
8702
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Anlegen und Fixation einer dental getragenen Schiene im unverletzten Ober- oder Unterkiefer, je Kieferhälfte
157,02 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2698
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
8703
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Anlegen und ggf. Fixation von dental getragenen Verankerungselementen oder Insertion von MMF-Schrauben im Ober- oder Unterkiefer, je Kieferhälfte
117,09 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2697
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
8704
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Anlegen und Fixation einer ossär verankerten Hybridschiene im Ober- oder Unterkiefer, je Kieferhälfte
173,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2698
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
8705
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Anlegen und Fixation einer oder mehrerer Schiene(n), von dental getragenen Verankerungselementen oder Insertion von MMF-Schrauben im verletzten Ober- oder Unterkiefer, je Kieferhälfte
224,91 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2697
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
2699
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
8706
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8702, 8703, 8704 oder 8705 für die Okklusionssicherung
47,73 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2695
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate
8707
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Verschluss eines Defektes in der Schleimhaut des Mundes mit einer lokalen Schleimhautlappenplastik ohne Periostschlitzung, ein Lappen, einschließlich Hebung, ggf. einschließlich - Mobilisieren - Einpassen und Fixieren des Lappens (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundverschlussstreifen) - (plastischem) Verschluss des Hebedefektes mit ortsständigem Gewebe - Spülungen - Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - fixierendem Verband
291,22 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2381
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Einfache Hautlappenplastik
2382
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
8708
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Verschluss eines Defektes in der Schleimhaut des Mundes mit einer lokalen Schleimhautlappenplastik mittels Spaltlappentechnik, ein Lappen, einschließlich Hebung, ggf. einschließlich - Mobilisieren - Einpassen und Fixieren des Lappens (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundverschlussstreifen) - (plastischem) Verschluss des Hebedefektes mit ortsständigem Gewebe - Spülungen - Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - fixierendem Verband
279,08 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2381
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Einfache Hautlappenplastik
2382
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
8709
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Verschluss eines Defektes in der Schleimhaut des Mundes mit einer lokalen Schleimhautlappenplastik ohne Periostschlitzung, je weiterer Lappen, einschließlich Hebung, ggf. einschließlich - Mobilisieren - Einpassen und Fixieren des Lappens (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundverschlussstreifen) - (plastischem) Verschluss des Hebedefektes mit ortsständigem Gewebe - Spülungen - Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - fixierendem Verband
245,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2381
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Einfache Hautlappenplastik
2382
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
8710
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Verschluss eines Defektes in der Schleimhaut des Mundes mit einer lokalen Schleimhautlappenplastik mittels Spaltlappentechnik, je weiterer Lappen, einschließlich Hebung, ggf. einschließlich - Mobilisieren - Einpassen und Fixieren des Lappens (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundverschlussstreifen) - (plastischem) Verschluss des Hebedefektes mit ortsständigem Gewebe - Spülungen - Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - fixierendem Verband
242,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2381
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Einfache Hautlappenplastik
2382
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
8711
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z.B. Verbandsplatte, Pelotte, 3D-geprintete Positioning-Guides) am Ober- oder Unterkiefer
70,08 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2700
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z. B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme
8712
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8711 für die Anpassung und operative Befestigung einer Verbandsplatte oder Resektionsprothese Der Zuschlag nach Nummer 8712 ist neben der Leistung nach Nummer 9003 der GOZ für das Einbringen dentaler Implantate berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 8712 ist neben der Leistung nach Nummer 8739 berechnungsfähig.
104,22 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2701
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer Verbands- oder Verschlußplatte, Pelotte oder dergleichen – im Zusammenhang mit plastischen Operationen oder zur Verhütung oder Behandlung von Narbenkontrakturen
8713
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen, z.B. maxillo-mandibuläre Fixation durch Drahtzerklagen oder Gummis, oder Stützapparaten (auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten), je Kieferhälfte
40,85 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2702
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer
8714
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Arthroskopie eines Kiefergelenks, einschließlich Lavage Die Leistung nach Nummer 8714 ist neben der Leistung nach Nummer 7922 nicht berechnungsfähig.
190,72 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2196
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit arthroskopischen Operationen nach den Nummern 2189 bis 2191 sowie 2193
8715
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operation einer Lippenspalte mit Längenausgleich der Lippenstümpfe, Präparation und Umorientierung des Ringmuskels, je Seite
342,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2620
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation der isolierten Lippenspalte
8716
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operation einer beidseitigen Lippenspalte mit Längenausgleich der Lippenstümpfe, Präparation und Umorientierung des Ringmuskels
539,75 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2620
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation der isolierten Lippenspalte
8717
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operation zur Bildung eines Nasenbodens, je Seite Die Leistung nach Nummer 8717 ist neben der Leistung nach Nummer 9070 nicht berechnungsfähig.
193,94 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2621
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
8718
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Naseneingangsplastik, ggf. einschließlich - Mobilisierung der Nasenflügelbasis- und der Naseneingangsweichteile - Muskelnaht bzw. Muskelnähte - Verlagerung der Nasenflügelbasis - Nasenbodenbildung, je Seite
342,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2621
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
8719
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operation einer Kieferspalte als Gingivoperiostplastik, je Kieferhälfte
296,17 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2621
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
8720
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8719 für die Osteotomie eines Kieferanteils, ggf. einschließlich - Verlagerung - Fixation, je Osteotomie Der Zuschlag nach Nummer 8720 ist bei einem Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht berechnungsfähig.
84,92 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2621
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
2622
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte – einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken
8721
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8719 für die Lagerbildung in gleicher Sitzung
111,89 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2732
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten
8722
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Lagerbildung zur Aufnahme eines Transplantates als alleinige Leistung
161,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2732
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten
8723
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Primärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik
342,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2625
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum
2627
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Verschluß des harten und weichen Gaumens
8724
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Sekundärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik
342,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2625
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum
2627
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Verschluß des harten und weichen Gaumens
8725
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Verschluss des harten Gaumens oder von Defekten im Bereich von hartem Gaumen, Nasenboden oder Vestibulum, je Defekt
329,40 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2625
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum
2627
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Verschluß des harten und weichen Gaumens
8726
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Velopharyngoplastik, zur Sprechverbesserung
298,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2626
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Velopharyngoplastik
8727
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Plastisch-chirurgische Operation einer einfachen Gesichtsspalte (z.B. quere Gesichtsspalte), ggf. einschließlich Muskelpräparation und -verlagerung
431,29 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2622
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte – einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken
8728
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Plastisch-chirurgische Operation einer komplexen Gesichtsspalte (z.B. schräge Gesichtsspalte), ggf. einschließlich Muskelpräparation und -verlagerung
548,60 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2622
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte – einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken
8729
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operative Verlagerung des Oberkiefers bei Dysgnathie oder Gaumennahterweiterung, ggf. einschließlich - Splint zur Verlagerung des Oberkiefers - intermaxillärer Fixation, ggf. auch mehrfach - Neurolyse des N. palatinus major bzw. Verlagerung des palatinalen Gefäß-Nervenbündels - Wundverschluss mittels Nahlappentechniken und/oder Vestibulumplastik - Verwendung von intraoral gewonnenem Knochenmaterial ohne gesonderte Fixation - Ablösen und/oder Verlagern von Muskeln zur Rezidivprophylaxe - Durchtrennung des Nasenseptums, je Kieferhälfte
798,67 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2640
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Verlagerung des Oberkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte
8730
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operative Verlagerung des Unterkiefers bei Dysgnathie, ggf. einschließlich - Splint zur Verlagerung des Unterkiefers - intermaxillärer Fixation, ggf. auch mehrfach - Wundverschluss mittels Nahlappentechnik und/oder Vestibulumplastik - Verwendung von intraoral gewonnenem Knochenmaterial ohne gesonderte Fixation - Ablösen und/oder Verlagern von Muskeln zur Rezidivprophylaxe, je Kieferhälfte
798,67 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2642
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Verlagerung des Unterkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte
8731
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729 oder 8730 für das Einbringen und die Fixation eines intra- oder extraoralen Distraktors, je Kieferhälfte Der Zuschlag nach Nummer 8731 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 8737 nicht berechnungsfähig.
234,61 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8732
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729 oder 8730 für zusätzliche Segmentierungen, je Segment
195,59 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2710
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, als selbständige Leistung
2711
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642
8733
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729 oder 8730 für das Anbringen einer oder mehrerer Positionierungsplatte(n) zur Gelenkfixierung, je Kiefergelenk
130,40 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8734
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729 für die partielle Oberkieferresektion oder die funktionell indizierte knöcherne Ausformung des Nasenbodens, ggf. einschließlich - knöcherne Ausformung des Nasenseptums - Adaptierungsnaht der Nasenflügel zur Verhinderung einer Breitnase, je Kieferhälfte
158,24 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2711
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642
8735
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8730 für die partielle Unterkieferresektion, je Kieferhälfte
176,46 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2711
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642
8736
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Osteotomie zur Verlagerung von zahntragenden Segmenten von Ober- oder Unterkiefer oder Mittelgesicht, ggf. einschließlich - Splint zur Verlagerung des Segmentes - Wundverschluss mittels Nahlappentechniken und/oder Vestibulumplastik - Verwendung von intraoral gewonnenem Knochenmaterial ohne gesonderte Fixierung - Ablösen und/oder Verlagern von Muskeln zur Rezidivprophylaxe, je Segment
466,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2710
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, als selbständige Leistung
8737
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729, 8730 oder 8736 für Osteosynthese(n)
175,96 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8738
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Kinnplastik, ggf. einschließlich - Osteosynthese(n) - Wundverschluss mittels Nahlappentechniken und/oder Vestibulumplastik - Ablösen und/oder Verlagern von Muskeln zur Rezidivprophylaxe
476,23 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8739
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729, 8730, 8736 oder 8738 für digitale Planung und Erstellung CAD-gefertigter Splints, Positioning Guides oder Osteosynthese-/Rekonstruktionsplatten
361,80 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8740
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729, 8730, 8736 oder 8738 für jeden weiteren Splint, Positioning Guide oder Osteosynthese-/Rekonstruktionsplatte, einschließlich Splintwechsel
52,11 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8741
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Nachstellen eines Distraktors, je Sitzung
34,17 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8742
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Befundauswertung und Planung einer Operation des Abschnitts L VII, ggf. einschließlich digitaler Profilplanung Die Leistung nach Nummer 8742 kann durch den Operateur oder Vorbehandler (z.B. MKG-Chirurg oder Kieferorthopäde) berechnet werden. Sie kann nur berechnet werden für Leistungen, die über die GOZ-Nummern 8000, 8010, 8020, 8060 und/oder 8080 hinausgehen.
95,44 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8743
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Auffüllen eines Knochendefektes, z.B. nach Zystektomie, ggf. einschließlich - Verwendung von ortsständig gewonnenem Knochenmaterial ohne gesonderte Fixierung - Verwendung von Knochenersatzmaterial und/oder Membran, je zusammenhängendem Defekt
150,58 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2254
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Implantation von Knochen
8744
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operation einer Kieferzyste, bis zu drei Zähne, durch Zystostomie, je Zyste
149,32 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2657
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie
2658
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion
8745
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste oder eines ausgedehnten Kieferdefektes, über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich, durch Zystektomie, je zusammenhängendem Defekt
183,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2655
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie
2656
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion
8746
Kapitel L Chirurgie VII. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8745 für die Eröffnung der Kieferhöhle oder des Nasenbodens
54,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2655
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie
2656
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion
Direkter Erlösvergleich

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Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

Position 1
Aktueller Erlös
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