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2478 Ziffern · Seite 1 von 42 · Kapitel L – Chirurgie
5200
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bis zu 55,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5200 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5201, 5202, 5203, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5200 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
25,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
442
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
5201
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 55 EUR bis zu 301,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5201 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5202, 5203, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5201 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
72,02 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
442
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
443
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
444
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
5202
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 301,00 EUR und bis zu 523,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5202 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5203, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5202 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
138,70 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
443
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
444
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5203
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 523,00 EUR und bis zu 824,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5203 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5202, 5204 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5203 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
191,75 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5204
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 824,00 EUR und bis zu 1261,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5204 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5202, 5203 oder 5205 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5204 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
243,59 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5205
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für ambulantes Operieren
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 1261,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 5205 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 5200, 5201, 5202, 5203 oder 5204 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5205 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr 11.002
295,96 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
445
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
5500
Kapitel L Chirurgie I. Plastische Chirurgie, Oberflächenchirurgie, Replantationschirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnitts L I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 55 EUR bis zu 396,21 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 5500 ist neben der Leistung nach Nummer 5506 oder 5507 nicht berechnungsfähig. Werden für eine Operation mehrere operative Gebührennummern berechnet, richtet sich die Berechnungsfähigkeit des Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Bei Simultaneingriffen richtet sich die Berechnungsfähigkeit des jeweiligen Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer.
24,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5503
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 283,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5503, 5504 oder 5505 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5503 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5503 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält.
45,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5504
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 283,00 EUR bis zu 613,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5503, 5504 oder 5505 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5504 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5504 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält.
60,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5505
Kapitel L Chirurgie Zuschläge für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels L, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 613,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 5503, 5504 oder 5505 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 5505 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 5505 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Allgemeine Bestimmungen Längen bzw. Flächen zu summieren. Für die Berechnung dieser Leistung ist die so gebildete Summe maßgeblich und nicht die Anzahl der betroffenen Areale bzw. Körperregionen. Level 1: - Lymphknoten der unteren Axilla, lateral des lateralen Randes des M. pectoralis minor Level 2: - Lymphknoten der mittleren Axilla, zwischen dem medialen und lateralen Rand des M. pectoralis minor sowie interpektorale (Rotter-)Lymphknoten zwischen den Mm. pectorales major et minor Level 3: - apikale Lymphknoten, medial und kranial des medialen Randes des M. pectoralis minor einschließlich aller als subklavikulär, infraklavikulär oder apikal klassifizierten Lymphknoten z.B. mit dem Skalpell oder scharfen Löffel. Haaransatz und Unterkiefer), einschließlich der Ohren. Von Schleimhaut bedeckte Flächen, Augäpfel, Mundhöhle und Naseninneres gehören nicht zum Gesicht. der Wiederherstellung der Mammae. Einbringungen von Transplantaten zur funktionellen Wiederherstellung der übrigen Körperregionen sind nach den Nummern der jeweiligen Abschnitte zu berechnen, sofern hierfür eigenständige Leistungen aufgeführt sind. Nerven müssen ggf. am Empfängerort wieder angeschlossen werden.
70,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5506
Kapitel L Chirurgie I. Plastische Chirurgie, Oberflächenchirurgie, Replantationschirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnitts L I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 396,21 EUR bis zu 772,25 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 5506 ist neben der Leistung nach Nummer 5500 oder 5507 nicht berechnungsfähig. Werden für eine Operation mehrere operative Gebührennummern berechnet, richtet sich die Berechnungsfähigkeit des Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Bei Simultaneingriffen richtet sich die Berechnungsfähigkeit des jeweiligen Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer.
66,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5507
Kapitel L Chirurgie I. Plastische Chirurgie, Oberflächenchirurgie, Replantationschirurgie
Zuschlag zu den operativen Leistungen des Abschnitts L I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 772,25 EUR bewertet sind, für einen Rezidiv- oder Revisionseingriff, sofern der Rezidiv- oder Revisionseingriff nicht in der Leistungslegende der operativen Leistung inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführt ist Der Zuschlag nach Nummer 5507 ist neben der Leistung nach Nummer 5500 oder 5506 nicht berechnungsfähig. Werden für eine Operation mehrere operative Gebührennummern berechnet, richtet sich die Berechnungsfähigkeit des Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Bei Simultaneingriffen richtet sich die Berechnungsfähigkeit des jeweiligen Zuschlages nach der am höchsten bewerteten Gebührennummer. Exzisionen/Inzisionen 11.01.01
162,62 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5600
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines kleinen kutanen Prozesses (Tumor, entzündlicher Prozess, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche), ggf. einschließlich - Exzision von subkutanem Gewebe - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Nachexzisionen in derselben Sitzung
43,46 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
2403
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
2440
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
2441
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
5601
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines großen kutanen Prozesses (Tumor, entzündliche Prozesse, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche), ggf. einschließlich - Exzision von subkutanem Gewebe - Nachexzisionen in derselben Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden
73,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
2404
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
2440
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
2441
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
5602
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines kleinen subkutanen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in derselben Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5602 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Gebiete oder unterschiedliche Diagnosen behandelt werden.
54,82 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2403
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
5603
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines großen subkutanen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in derselben Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5603 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Gebiete oder unterschiedliche Diagnosen behandelt werden.
90,16 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2404
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
5604
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5603 für Exzision eines histologisch nachgewiesenen kavernösen Hämangioms, Lymphangioms, Neurofibroms, ggf. einschließlich Präparation von Nerven, Blut- und/oder Lymphgefäßen Der Zuschlag nach Nummer 5604 ist je Zugang einmal berechnungsfähig.
20,47 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5605
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines oberflächlichen oder subkutanen Prozesses (z.B. Hämatom, Abszess oder Zyste), ggf. einschließlich - Behandlung auch mehrerer Prozesse über einen Zugang - Wundverschluss - Tamponaden - Einlage von Medikamententrägern
47,28 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
2397
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
2428
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
2429
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)
2431
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision
2432
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung einer Phlegmone
5606
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines tiefer als subkutan gelegenen Prozesses (z.B. Hämatom, Abszess, Zyste), ggf. einschließlich - Behandlung auch mehrerer Prozesse über einen Zugang - Wundverschluss - Tamponaden - Einlage von Medikamententrägern
58,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
2397
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
2429
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)
2430
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
2431
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision
2432
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Eröffnung einer Phlegmone
5607
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines kleinen subfaszialen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5607 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Zielgebiete behandelt werden oder unterschiedliche Diagnosen vorliegen.
82,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2403
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
5608
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzision eines großen subfaszialen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5608 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Zielgebiete behandelt werden oder unterschiedliche Diagnosen vorliegen.
110,49 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2404
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
5609
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Resektion eines großen schichtübergreifenden Weichteilprozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang Die Leistung nach Nummer 5609 ist neben der Leistung nach Nummer 7790, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796 oder 7797 nicht berechnungsfähig. Der Abrechnungsausschluss gilt nicht, wenn unterschiedliche operative Zielgebiete behandelt werden oder unterschiedliche Diagnosen vorliegen.
364,11 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2407
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
5610
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Kompartmentresektion, total oder subtotal, ggf. einschließlich - Exzision von Fasziengewebe - Nachexzisionen in gleicher Sitzung - Wundrandmobilisierung - Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Exzision auch mehrerer Prozesse über einen Zugang
704,57 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2407
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
5611
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5607, 5608, 5609 oder 5610 für Arteriolyse oder Neurolyse
145,16 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5612
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5610 für die kompartmentübergreifende Resektion
193,17 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5613
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzisionen von Ulcera und Dekubitus mit einer Gesamtfläche von bis zu 25 cm², bis in die Subcutis reichend, ggf. einschließlich - Blutstillungen - Spülungen - Wundrandmobilisierung und einfacher Wundverschluss - Einbringen und/oder Entfernen von Antibiotikaträgern und/oder Wundtamponaden, je Lokalisation
94,65 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5614
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5613 für Exzisionen, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, ggf. einschließlich Exzision bzw. Versorgung auch tiefliegender Gewebe und Strukturen
46,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5615
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Exzisionen von Ulcera und Dekubitus mit einer Gesamtfläche von mehr als 25 cm², bis in die Subcutis reichend, ggf. einschließlich - Blutstillungen - Spülungen - Wundrandmobilisierung und einfacher Wundverschluss - Einbringen und/oder Entfernen von Antibiotikaträgern und/oder Wundtamponaden, je Lokalisation
106,20 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5616
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5615 für Exzisionen, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, ggf. einschließlich Exzision bzw. Versorgung auch tiefliegender Gewebe und Strukturen
57,76 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5617
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Fremdkörperexzision, Cutis und Subkutis, bis 1 cm Tiefe ab Oberfläche, ggf. einschließlich - Exploration - Exzision auch mehrerer Fremdkörper über einen Zugang - Blutstillungen - Spülungen - primärem Wundverschluss - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
35,22 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2009
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren
5618
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5617 für Fremdkörperexzisionen aus Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand oder Fußsohle
18,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5619
Kapitel L Chirurgie Exzisionen/Inzisionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5617 für Fremdkörperexzisionen aus Cutis und Subkutis, mehr als 1 cm Tiefe ab Oberfläche Blasenabtragung 11.01.02
18,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2010
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
5700
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Blasenabtragung: Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand, Genitale, Fuß, bis zu 25 cm², ggf. einschließlich - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen, je Lokalisation Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
35,22 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5701
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5700 für jede weiteren 25 cm² Die Fläche über 25 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben.
18,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5702
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Blasenabtragung: alle übrige Regionen, bis zu 100 cm², ggf. einschließlich - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
35,22 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5703
Kapitel L Chirurgie Blasenabtragung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5702 für jede weiteren 100 cm² Die Fläche über 100 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben. Brandwunden 11.01.03
18,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5800
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Tangentiale Exzision bei Brandwunden: Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand, Genitale, bis zu 25 cm², ggf. einschließlich - Exzision in mehreren Schichten - Entfernen von nekrotischem Gewebe - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - temporärer Deckung mit homologem, heterologem oder alloplastischem Hautersatz - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen,je Lokalisation Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
91,72 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
5801
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5800 für jede weiteren 25 cm² Die Fläche größer 25 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben.
36,70 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5802
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Tangentiale Exzision bei Brandwunden: alle übrigen Regionen, bis zu 100 cm², ggf. einschließlich - Exzision in mehreren Schichten - Entfernen von nekrotischem Gewebe - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - temporärer Deckung mit homologem, heterologem oder alloplastischem Hautersatz - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen, je Lokalisation Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
96,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
5803
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 für jede weiteren 100 cm² Die Fläche über 100 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben.
38,53 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5804
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Escharotomien in einer der Regionen Kopf und Hals, vordere Rumpfhälfte mit Genitalbereich, hintere Rumpfhälfte, ein Oberschenkel mit Knie, ein Unterschenkel mit Fuß, ein Arm mit Schulter (ohne Hand), eine Hand mit Handgelenk, ggf. einschließlich - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - temporärer Deckung mit homologem, heterologem oder alloplastischem Hautersatz
191,57 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5805
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Epifasziale Exzision bei Brandwunden: Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand, Genitale, bis zu 25 cm², ggf. einschließlich - Exzision in mehreren Schichten - Entfernen von nekrotischem Gewebe - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - temporärer Deckung mit homologem, heterologem oder alloplastischem Hautersatz - Hinweis auf zu in Frage kommende Impfungen, je Lokalisation Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
285,17 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
5806
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5805 für jede weiteren 25 cm² Die Fläche größer 25 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben.
90,33 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5807
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Epifasziale Exzision bei Brandwunden: alle übrigen Regionen, bis zu 100 cm², ggf. einschließlich - Exzision in mehreren Schichten - Entfernen von nekrotischem Gewebe - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - temporärer Deckung mit homologem, heterologem oder alloplastischem Hautersatz - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen, je Lokalisation Die Lokalisation ist in der Rechnung anzugeben.
209,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
5808
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5807 für jede weiteren 100 cm² Die Fläche größer 100 cm² und die Lokalisation sind in der Rechnung anzugeben.
90,33 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5809
Kapitel L Chirurgie Brandwunden
Fasziotomien in einer der Regionen Kopf und Hals, vordere Rumpfhälfte mit Genitalbereich, hintere Rumpfhälfte, ein Oberschenkel mit Knie, ein Unterschenkel mit Fuß, ein Arm mit Schulter (ohne Hand), eine Hand mit Handgelenk, ggf. einschließlich - Auftragen von Externa (z.B. Salben) - Auflegen von Wundabdeckungen (z.B. auch Folien, Membranen, Matrizes und mikroporöse Wundauflagen) - temporärer Deckung mit homologem, heterologem oder alloplastischem Hautersatz Wundversorgung 11.01.04
284,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5900
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer kleinen Wunde, maximal bis in die Subcutis reichend, ohne Wundverschluss, ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
8,51 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2000
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer kleinen Wunde
5901
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer kleinen Wunde, maximal bis in die Subcutis reichend mit primärem oder sekundärem Wundverschluss (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundkleber, Wundverschlussstreifen), ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von sichtbaren Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - sog. Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
26,43 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2001
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
5902
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer kleinen Wunde, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, ohne Wundverschluss, ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von sichtbaren Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
18,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2000
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer kleinen Wunde
5903
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer kleinen Wunde, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, mit primärem oder sekundärem Wundverschluss (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundkleber, Wundverschlussstreifen), ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von sichtbaren Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - sog. Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
31,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2001
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
5904
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer großen Wunde, maximal bis in die Subcutis reichend, ohne Wundverschluss, ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von sichtbaren Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
26,43 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2003
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
5905
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer großen Wunde, maximal bis in die Subcutis reichend, mit primärem oder sekundärem Wundverschluss (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundkleber, Wundverschlussstreifen), ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von sichtbaren Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - sog. Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
50,58 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2003
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
5906
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer großen Wunde, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, ohne Wundverschluss, ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von sichtbaren Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
31,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2003
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
5907
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Versorgung einer großen Wunde, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, mit primärem oder sekundärem Wundverschluss (z.B. mittels Nähten, Klammern, Wundkleber, Wundverschlussstreifen), ggf. einschließlich - Exploration - Entfernung von sichtbaren Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - sog. Anfrischen der Wundflächen - Wundrandmobilisierung - Pflaster und/oder Verbänden - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
60,32 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2003
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
5908
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5905, 5906 oder 5907 bei stark verunreinigten Wunden für Debridements und/oder Umschneidungen, ggf. einschließlich Einlegen von Drainagen
19,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
2002
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
2003
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
5909
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5900, 5901, 5902, 5903, 5904, 5905, 5906 oder 5907 bei freiliegenden komplexen Strukturen, Nerven, Gefäße, Sehnen, einschließlich aufwendiger Verbandstechniken
24,03 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
5910
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Chirurgisches Wunddebridement bei kleiner offener Wunde, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - Abtragung von Nekrosen - Einbringen und/oder Entfernen von Antibiotikaträgern und/oder Wundtamponaden
11,05 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
5911
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Chirurgisches Wunddebridement bei großer offener Wunde von bis zu 25 cm², als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - Abtragung von Nekrosen - Einbringen und/oder Entfernen von Antibiotikaträgern und/oder Wundtamponaden
15,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
5912
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5911 für jede weiteren 25 cm²
11,36 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2006
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
5913
Kapitel L Chirurgie Wundversorgung
Exploration und Versorgung tiefer Verletzung(en) durch Schuss, Stich, Splitter, Biss oder Pfählung mit Kanal/Kanälen bis 5 cm Tiefe, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - Inzision und/oder Exzision - Entfernung von Fremdkörpern - Blutstillungen - Spülungen - Einbringen und/oder Entfernen von Antibiotikaträgern und/oder Wundtamponaden - Wundverschluss - Hinweis auf in Frage kommende Impfungen
145,03 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
2000
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Erstversorgung einer kleinen Wunde
2005
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
2009
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren
2010
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
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Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

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