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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

72 Ziffern · Seite 2 von 2 · Kapitel I – Leistungen der konservativen Augenheilkunde
4860
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (Laserbehandlung) mit Behandlungsplan, einschließlich Infusion des Photosensibilisators, je Auge
94,53 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4861
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Diasklerale Durchleuchtung, als selbständige Leistung
22,69 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1243
Kapitel I Augenheilkunde
Diasklerale Durchleuchtung
4862
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Analyse der Lipidsekretion der Meibomdrüsen Die medizinische Notwendigkeit für die Durchführung der Leistung nach Nummer 4862 ist in der Rechnung anzugeben.
6,88 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4863
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Thermodynamische Therapie der Meibomdrüsen-Dysfunktion Die medizinische Notwendigkeit für die Durchführung der Leistung nach Nummer 4863 ist in der Rechnung anzugeben.
16,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4864
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Temporärer oder dauerhafter Tränenwegsverschluss durch Implantat und/oder Entfernung und/oder Wechsel eines temporären Verschlusses der ableitenden Tränenwege und/oder Entfernung einer Tränenwegsintubation, je Auge
33,34 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4865
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Injektionsbehandlung des Blepharospasmus und/oder des spastischen Entropiums, z.B. mit Botulinum-Toxin, je Auge
36,74 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4866
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Postoperative Betreuung, Führung und Schulung eines Patienten nach Implantation einer intraokularen Sonderlinse mit Zusatzfunktion Die Leistung nach Nummer 4866 ist nach der Implantation einer intraokularen Sonderlinse mit Zusatzfunktion nur einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4866 ist neben Beratungs- und Schulungsleistungen nicht berechnungsfähig.
43,28 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4867
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Postoperative Messung der Achslage einer torischen intraokularen Sonderlinse Die Leistung nach Nummer 4867 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 10370 nicht berechnungsfähig.
35,16 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4868
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Wellenfront-Analyse des gesamten Abbildungsapparates des Auges zur Ermittlung der Abbildungsfehler höherer Ordnung
71,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4869
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 25,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4869, 4870 oder 4871 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 4869 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4869 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4869 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4870
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 25,00 EUR bis zu 34,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4869, 4870 oder 4871 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 4870 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4870 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4870 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4871
Kapitel I Leistungen der konservativen Augenheilkunde Leistungen der konservativen Augenheilkunde
Zuschlag zu den Leistungen des Kapitels I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 34,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4869, 4870 oder 4871 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Kapitels. Der Zuschlag nach Nummer 4871 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4871 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4871 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Kapitel J Leistungen der konservativen Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie Pädaudiologie Leistungen der konservativen Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie 09.00
35,00 €
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