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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

135 Ziffern · Seite 3 von 3 · Kapitel G – Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen
4518
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Systemische Psychotherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4518 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. In Ausnahmefällen bei kurzfristigen Absagen einzelner Gruppenmitglieder ist die Leistung auch bei zwei Teilnehmern berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
135,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4519
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Systemische Psychotherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4519 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
100,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4520
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Gesprächspsychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4520 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.
145,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4521
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Gesprächspsychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4521 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
115,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4522
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Gesprächspsychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4522 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
85,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4523
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Gesprächspsychotherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4523 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. In Ausnahmefällen bei kurzfristigen Absagen einzelner Gruppenmitglieder ist die Leistung auch bei zwei Teilnehmern berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
135,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4524
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Gesprächspsychotherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4524 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
100,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4525
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4500, 4501, 4503, 4505, 4506, 4508, 4510, 4511, 4513, 4515, 4518, 4520 oder 4523 für bis zu 10 Sitzungen im Kalenderhalbjahr, je Sitzung Der Zuschlag nach Nummer 4525 ist während eines stationären Aufenthaltes nicht berechnungsfähig.
20,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4526
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4502, 4504, 4507, 4509, 4512, 4514, 4517 oder 4522 für bis zu 10 Sitzungen im Kalenderhalbjahr, je Sitzung Der Zuschlag nach Nummer 4526 ist während eines stationären Aufenthaltes nicht berechnungsfähig.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4527
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Neuropsychologische Therapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4527 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.
145,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4528
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Neuropsychologische Therapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 2 bis höchstens 5 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4528 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
115,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4529
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Hypnotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4529 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.
145,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
845
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
4530
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Therapie mittels der EMDR-Methode (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4530 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.
145,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4531
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Paartherapie, als analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie oder systemische Psychotherapie, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4531 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
80,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4532
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Biofeedback zur Diagnostik und/oder Therapie einer neurologischen/psychischen/psychosomatischen Erkrankung durch Rückmeldung apparativ gemessener Körpersignale (Biofeedback, Neurofeedback), Dauer mindestens 45 Minuten Die Leistung nach Nummer 4532 ist je Behandlungsfall bis zu achtmal berechnungsfähig.
81,77 €
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