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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

135 Ziffern · Seite 2 von 3 · Kapitel G – Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen
4403
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, ggf. einschließlich mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktpersonen unter Berücksichtigung familiendynamischer, entwicklungsphysiologischer, entwicklungssoziologischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4403 ist bis zu viermal je Sitzung berechnungsfähig.
43,37 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
801
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugsund/oder Kontaktperson
807
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
885
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge
4404
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Erhebung der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Anamnese, Dauer mindestens 45 Minuten, ggf. unter Einschaltung einer Bezugs- oder Kontaktperson, bei Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren Die Leistung nach Nummer 4404 ist im Krankheitsfall einmal berechnungsfähig.
109,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
807
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
4405
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Erhebung einer biographischen Anamnese unter psychodynamischen und/oder lerngeschichtlichen Gesichtspunkten und/oder unter Einbeziehung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en), ggf. zur Einleitung und Indikationsstellung, bei analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie oder systemischer Psychotherapie, einschließlich schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen Die Leistung nach Nummer 4405 ist innerhalb von drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig.
178,55 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
860
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen
4406
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Erhebung der kinder- und jugendpsychiatrischen, psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Fremdanamnese, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4406 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4407 berechnungsfähig.
9,86 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
835
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
4407
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Erhebung der kinder- und jugendpsychiatrischen, psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Fremdanamnese, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4407 ist bis zu viermal je Sitzung berechnungsfähig.
32,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
835
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
4408
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische, neuropädiatrische oder psychosomatische Behandlung, bei Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ggf. unter mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktpersonen unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4408 umfasst die Behandlung im Sinne eines eingehenden zielorientierten ärztlich-therapeutischen Gesprächs. Hierzu gehören die Erörterung zur Erkrankung, die Anleitung zur Verhaltensänderung und die Absprache der weiteren Therapien, jedoch nicht die psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung. Die Leistung nach Nummer 4408 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4409 berechnungsfähig.
12,73 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
804
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration
806
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten –, Mindestdauer 20 Minuten
816
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung – gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen
849
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten
886
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugsund/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten
4409
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische, neuropädiatrische oder psychosomatische Behandlung, bei Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ggf. unter mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktpersonen unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4409 umfasst die Behandlung im Sinne eines eingehenden zielorientierten ärztlich-therapeutischen Gesprächs. Hierzu gehören die Erörterung zur Erkrankung, die Anleitung zur Verhaltensänderung und die Absprache der weiteren Therapien, jedoch nicht die psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung. Die Leistungen nach Nummer 4409 ist bei Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bis zu achtmal je Sitzung, bei Erwachsenen bis zu viermal je Sitzung berechnungsfähig.
38,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (5)
804
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration
806
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten –, Mindestdauer 20 Minuten
816
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung – gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen
849
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten
886
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugsund/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten
4410
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrisches, kinder- und jugendpsychiatrisches, psychotherapeutisches oder psychosomatisches Gespräch mit der Bezugsperson eines psychisch oder psychosomatisch erkrankten Patienten zur Erörterung aktueller Krankheitsaspekte anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen, auch telefonisch, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4410 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4411 berechnungsfähig.
9,76 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
817
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
4411
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrisches, kinder- und jugendpsychiatrisches, psychotherapeutisches oder psychosomatisches Gespräch mit der Bezugsperson eines psychisch oder psychosomatisch erkrankten Patienten zur Erörterung aktueller Krankheitsaspekte anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen, auch telefonisch, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4411 ist bis zu zweimal je Sitzung berechnungsfähig.
31,82 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
817
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
4412
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychoedukative Einzelbehandlung, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4412 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4413 berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4412 ist neben der Leistung nach Nummer 4408 oder 4409 nicht berechnungsfähig.
11,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
804
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration
4413
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychoedukative Einzelbehandlung, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4413 ist bis zu viermal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4413 ist neben der Leistung nach Nummer 4408 oder 4409 nicht berechnungsfähig.
33,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
804
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration
806
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten –, Mindestdauer 20 Minuten
4414
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische oder psychoedukative Gruppenbehandlung mit höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
24,05 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
862
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
864
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
871
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
4415
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische oder psychoedukative Gruppenbehandlung mit mindestens 10 bis höchstens 15 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
17,18 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4416
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychoedukative Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit höchstens 6 Teilnehmern, auch unter Einbezug der Bezugspersonen, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
40,08 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4417
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychoedukative Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit höchstens 6 Teilnehmern, auch unter Einbezug der Bezugspersonen, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
79,57 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
887
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
4418
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als Gruppenbehandlung mit höchstens 6 Teilnehmern, unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4418 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4418 ist neben der Leistung nach Nummer 4419 nicht berechnungsfähig.
40,08 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
887
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
4419
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als Gruppenbehandlung mit höchstens 6 Teilnehmern, unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten Die Leistung nach Nummer 4419 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4419 ist neben der Leistung nach Nummer 4418 nicht berechnungsfähig.
79,57 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
887
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
4420
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als Gruppenbehandlung mit mehr als 6 bis höchstens 9 Teilnehmern, unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4420 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4420 ist neben der Leistung nach Nummer 4421 nicht berechnungsfähig.
30,06 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
887
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
4421
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als Gruppenbehandlung mit mehr als 6 bis höchstens 9 Teilnehmern, unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten Die Leistung nach Nummer 4421 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4421 ist neben der Leistung nach Nummer 4420 nicht berechnungsfähig.
59,68 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
887
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
4422
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Notfallbehandlung bei akuter psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch, ggf. unter mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktpersonen unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4422 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4423 berechnungsfähig.
12,73 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
812
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch
4423
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Notfallbehandlung bei akuter psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch, ggf. unter mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktpersonen unter Berücksichtigung familiendynamischer und entwicklungsbezogener Faktoren, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4423 ist fünfmal je Sitzung berechnungsfähig.
38,46 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
812
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch
4424
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Übende Verfahren, z.B. Progressive Muskelrelaxation, autogenes Training oder Hypnose, Einzelbehandlung, je Sitzung, Dauer mindestens 25 Minuten Die Leistung nach Nummer 4424 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4424 neben der Leistung nach Nummer 4425, 4426, 4427, 4428, 4429 oder 4430 nicht berechnungsfähig.
31,27 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
846
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
4425
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Übende Verfahren, z.B. Progressive Muskelrelaxation, autogenes Training oder Hypnose, Einzelbehandlung, je Sitzung, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4425 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4425 ist neben der Leistung nach Nummer 4424, 4426, 4427, 4428, 4429 oder 4430 nicht berechnungsfähig.
62,03 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
846
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
4426
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Übende Verfahren, z.B. Progressive Muskelrelaxation oder autogenes Training, Gruppenbehandlung mit höchstens 10 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 25 Minuten Die Leistung nach Nummer 4426 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4426 ist neben der Leistung nach Nummer 4424, 4425, 4427, 4428, 4429 oder 4430 nicht berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
7,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
847
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
4427
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Übende Verfahren, z.B. Progressive Muskelrelaxation oder autogenes Training, Gruppenbehandlung mit höchstens 10 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4427 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4427 ist neben der Leistung nach Nummer 4424, 4425, 4426, 4428, 4429 oder 4430 nicht berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
15,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
847
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
4428
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Übende Verfahren, z.B. Progressive Muskelrelaxation oder autogenes Training, Gruppenbehandlung mit mindestens 11 bis höchstens 15 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4428 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4428 ist neben der Leistung nach Nummer 4424, 4425, 4426, 4427, 4429 oder 4430 nicht berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
11,79 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
847
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
4429
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Übende Verfahren bei Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, z.B. Progressive Muskelrelaxation oder autogenes Training, Gruppenbehandlung mit höchstens 6 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 25 Minuten Die Leistung nach Nummer 4429 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4429 ist neben der Leistung nach Nummer 4424, 4425, 4426, 4427, 4428 oder 4430 nicht berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmerist in der Rechnung anzugeben.
15,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
847
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
4430
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Übende Verfahren bei Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, z.B. Progressive Muskelrelaxation oder autogenes Training, Gruppenbehandlung mit höchstens 6 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4430 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4430 ist neben der Leistung nach Nummer 4424, 4425, 4426, 4427, 4428 oder 4429 nicht berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben. Seite 251 Medizin
30,52 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
847
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
4431
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Anleitung, Auswertung und Bewertung von störungsorientierten Trainingsverfahren, auch PC-gestützt, Dauer mindestens 40 Minuten Bereitstellungskosten für das PC-gestützte Verfahren sind nicht gesondert berechnungsfähig.
45,92 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4432
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden Digitalen Gesundheitsanwendung, die bei einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Indikation eingesetzt wird Die Digitale Gesundheitsanwendung, die in die Psychotherapie eingebunden wurde, ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach der Nummer 4432 ist nur berechnungsfähig bei Einbindung einer im Verzeichnis des BfArM gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendung. Die Leistung nach Nummer 4432 ist im Behandlungsfall einmal berechnungsfähig.
20,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4433
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Schriftlicher, ausführlicher Bericht zur Einleitung oder Fortführung sowie zur Überprüfung der Leistungspflicht einer Psychotherapie, Dauer unter 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4433 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4434 berechnungsfähig.
34,96 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
808
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten
4434
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Schriftlicher, ausführlicher Bericht zur Einleitung oder Fortführung sowie zur Überprüfung der Leistungspflicht einer Psychotherapie, je vollendete 50 Minuten Die Leistung nach Nummer 4434 ist je Berichterstellung bis zu dreimal berechnungsfähig.
110,72 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
808
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten
4435
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Elektrokonvulsionstherapie, einschließlich anschließender ärztlicher Überwachung, je Sitzung
177,94 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
836
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Intravenöse Konvulsionstherapie
837
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektrische Konvulsionstherapie
4436
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Lichttherapie, je Sitzung, Dauer mindestens 40 Minuten (bei 10.000 Lux)
13,82 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4437
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Schlafentzugstherapie in Einzelbehandlung, je Sitzung, Dauer mindestens 6 Stunden
36,32 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4438
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Schlafentzugstherapie in Gruppenbehandlung mit höchstens neun Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 6 Stunden Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
10,53 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4439
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Ärztliche sozialpsychiatrische oder neuropädiatrische Behandlung in multiprofessionellen Teams mit komplementären Berufsgruppen wie z.B. Diplom-Psychologen, Heilmittelerbringern, Sozialarbeitern, Diplom-Pädagogen, Heilpädagogen, die intramural an der Behandlung des Patienten beteiligt sind Diagnostik- und Therapieplanung und -steuerung im Team mit Dokumentation, ärztliche Anleitung sozialpsychiatrischer Mitarbeiter Die Leistung nach Nummer 4439 ist im Behandlungsfall einmal berechnungsfähig.
153,69 €
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4440
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Sozialpsychiatrische diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Persönliches Gespräch/Interaktion mit Patient und/oder Bezugsperson durch sozialpsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, Koordination von Helfersystemen unter fachärztlicher Supervision, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4440 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4441 berechnungsfähig.
8,12 €
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4441
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Sozialpsychiatrische diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Persönliches Gespräch/Interaktion mit Patient und/oder Bezugsperson durch sozialpsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, Koordination von Helfersystemen unter fachärztlicher Supervision, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4441 ist je Sitzung bis zu sechsmal berechnungsfähig.
22,06 €
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4442
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Sozialpsychiatrische diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in der Gruppe, Persönliches Gespräch/Interaktion mit mehreren, maximal 6 Patienten und/oder Bezugspersonen mehrerer, maximal 6 Patienten durch qualifizierte Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, Psychoedukation, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, je Patient, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4442 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4443 berechnungsfähig.
2,45 €
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4443
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Sozialpsychiatrische diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in der Gruppe, Persönliches Gespräch/Interaktion mit mehreren, maximal 6 Patienten und/oder Bezugspersonen mehrerer, maximal 6 Patienten durch qualifizierte Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, Psychoedukation, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, je Patient, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4443 ist je Sitzung bis zu achtmal berechnungsfähig.
5,41 €
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4444
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Zuschlag zum Behandlungsgespräch aus dem Abschnitt G II für Einleitung, Führung und Kontrolle einer oralen oder parenteralen Neuro- Psychopharmakamedikation bei einem psychisch und/oder neurologisch Kranken inklusive Erstellung eines schriftlichen Medikationsplans, Beachtung von Arzneimittelinteraktionen und ggf. Indikation und Beurteilung erforderlicher Blutentnahmen Die Leistung nach Nummer 4444 ist im Kalendermonat einmal berechnungsfähig. Allgemeine Bestimmungen Nummern für die Gruppenbehandlungen zu berechnen.
31,02 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
816
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung – gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen
4500
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht.
145,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
863
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
4501
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4501 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
115,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
864
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4502
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4502 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
85,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
864
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4503
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Analytische Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Gruppenbehandlung mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4503 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. In Ausnahmefällen bei kurzfristigen Absagen einzelner Gruppenmitglieder ist die Leistung auch bei zwei Teilnehmern berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
135,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
864
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4504
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Analytische Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4504 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
100,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
864
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4505
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4505 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.
145,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
861
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
4506
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4506 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
115,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
862
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4507
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4507 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
85,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
862
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4508
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Gruppenbehandlung mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4508 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. In Ausnahmefällen bei kurzfristigen Absagen einzelner Gruppenmitglieder ist die Leistung auch bei zwei Teilnehmern berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
135,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
862
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4509
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer,Dauer mindestens 100 Minuten,ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4509 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
100,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
862
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
4510
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Im Rahmen von Expositionsbehandlungen kann die Leistung nach Nummer 4510 je vollendete 50 Minuten bis zu viermal je Sitzung berechnet werden und gilt dann als in bis zu vier Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4510 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.
145,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
870
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
4511
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu viermal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in bis zu vier Sitzungen erbracht. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
115,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
871
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
4512
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu viermal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in bis zu vier Sitzungen erbracht. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
85,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
871
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
4513
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 3 bis höchstens Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu viermal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in bis zu vier Sitzungen erbracht. In Ausnahmefällen bei kurzfristigen Absagen einzelner Gruppenmitglieder ist die Leistung auch bei zwei Teilnehmern berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
135,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
871
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
4514
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung von Kindern, Jugendlichen und/oder Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit mindestens 5 bis höchstens je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu viermal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in bis zu vier Sitzungen erbracht. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
100,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
871
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
4515
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Systemische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig und gilt dann als in zwei Sitzungen erbracht. Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4515 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.
145,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4516
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Systemische Psychotherapie, als Gruppenbehandlung mit mindestens 3 bis höchstens 4 Teilnehmern und ggf. zusätzlich deren Angehörigen oder als Familientherapie, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4516 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
115,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4517
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen III. Psychotherapieverfahren, -methoden und -techniken
Systemische Psychotherapie, als Gruppenbehandlung mit mindestens 5 bis höchstens 9 Teilnehmern und ggf. zusätzlich deren Angehörigen oder als Familientherapie, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 100 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Minuten Ist nur eine Einheit erbracht worden, ist die Leistung nach Nummer 4517 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Rechnung anzugeben.
85,00 €
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Direkter Erlösvergleich

Aktuelle GOÄ mit der neuen GOÄ vergleichen

Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

Position 1
Aktueller Erlös
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