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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

135 Ziffern · Seite 1 von 3 · Kapitel G – Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen
4300
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Neurologische Untersuchung von mindestens drei Untersuchungsbereichen, wie z.B. Hirnnerven, Motorik, Sensibilität, Reflexe, vegetatives Nervensystem, Koordination, extrapyramidales System, hirnversorgende Gefäße Die Berechnung von Ratings, Skalen und Scores ist inbegriffen und nicht gesondert berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4300 ist neben der Leistung nach Nummer 4301 oder 4302 nicht berechnungsfähig.
30,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
800
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
4301
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Neurologische Untersuchung von mindestens fünf Untersuchungsbereichen, wie z.B. Hirnnerven, Motorik, Sensibilität, Reflexe, vegetatives Nervensystem, Koordination, extrapyramidales System, hirnversorgende Gefäße Die Berechnung von Ratings, Skalen und Scores ist inbegriffen und nicht gesondert berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4301 ist neben der Leistung nach Nummer 4300 oder 4302 nicht berechnungsfähig.
41,47 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
800
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
4302
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Neurologische Untersuchung von mindestens sieben Untersuchungsbereichen, wie z.B. Hirnnerven, Motorik, Sensibilität, Reflexe, vegetatives Nervensystem, Koordination, extrapyramidales System, hirnversorgende Gefäße Die Berechnung von Ratings, Skalen und Scores ist inbegriffen und nicht gesondert berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4302 ist neben der Leistung nach Nummer 4300 oder 4301 nicht berechnungsfähig.
56,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
800
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
4303
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Videogestützte neurologische Untersuchung und/oder dreidimensionale Bewegungsanalyse, auch zur Therapieüberwachung, z.B. bei Morbus Parkinson, Dauer mindestens 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 4303 ist unabhängig von der Dauer nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4303 ist neben der Leistung nach Nummer 4300, 4301 oder 4302 nicht berechnungsfähig.
83,18 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4304
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Neuropharmakologische Testung(en), einschließlich aller zur Beurteilung des Ergebnisses erforderlichen Untersuchungen, ggf. einschließlich Injektion(en), je Kalendertag Die Leistung nach Nummer 4304 ist im Behandlungsfall bis zu dreimal berechnungsfähig.
47,77 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4305
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Vegetative Funktionsdiagnostik, einschließlich - Anwendung pharmakologischer Testmethoden und/oder - Wärmeanwendung und/oder - Injektionen, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4305 ist neben der Leistung nach Nummer 4300, 4301, 4302, oder 4304 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4305 ist im Behandlungsfall bis zu zweimal berechnungsfähig.
30,54 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
831
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen
4306
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Elektroenzephalographische Untersuchung, ggf. einschließlich Standardprovokationen (unter mehrfacher Prüfung der mentalen und sensoriellen Reaktivität), Elektrodenplatzierung mindestens nach dem Internationalen 10/20-System, Ableitungsdauer mindestens 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 4306 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
75,74 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
827
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektroenzephalographische Untersuchung – auch mit Standardprovokationen
4307
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Elektroenzephalographische Untersuchung, ggf. einschließlich Standardprovokationen (unter mehrfacher Prüfung der mentalen und sensoriellen Reaktivität) bei Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, Elektrodenplatzierung mindestens nach dem Internationalen 10/20-System, Ableitungsdauer mindestens 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 4307 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
100,74 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
827
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektroenzephalographische Untersuchung – auch mit Standardprovokationen
4308
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Langzeitelektroenzephalographische Untersuchung entsprechend den Mindestanforderungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN), Ableitungsdauer mindestens 18 Stunden Eine EEG-gestützte Narkoseüberwachung ist nach dieser Leistung nicht berechnungsfähig, auch wenn die Dauer mehr als 18 Stunden beträgt.
172,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
827a
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
4309
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Langzeitelektroenzephalographische Untersuchung bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr entsprechend den Mindestanforderungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN), Ableitungsdauer mindestens 18 Stunden Eine EEG-gestützte Narkoseüberwachung ist nach dieser Leistung nicht berechnungsfähig, auch wenn die Dauer mehr als 18 Stunden beträgt.
201,25 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
827a
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
4310
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Kurzschlaf-EEG-Untersuchung, Ableitungsdauer mindestens 40 Minuten
101,01 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4311
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4306 oder 4310 für Video‐Beobachtung und/oder ‐Aufzeichnung, einschließlich Auswertung, Dauer mindestens 20 Minuten
39,05 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4312
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Prächirurgische epilepsiediagnostische Langzeitaufzeichnung mittels kontinuierlichem, iktuale und interiktuale Ereignisse registrierendem Vielkanal-Video-EEG-Monitoring und simultaner Doppelbildaufzeichnung unter Benutzung von Oberflächen- und/oder Sphenoidalelektroden, einschließlich Provokationstests, bis zum Auftreten eines iktualen Ereignisses oder von mindestens 24 Stunden Dauer Die Leistung nach Nummer 4312 ist im Behandlungsfall bis zu sechsmal berechnungsfähig.
324,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4313
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4312 für Ableitung mit intrazerebralen Elektroden
154,16 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4314
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4312 für Ableitung mit intrazerebralen Elektroden bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 4314 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 4313, 4354, 4355 oder 4356 nicht berechnungsfähig.
180,37 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4315
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Prächirurgische Intensivüberwachung eines Epilepsie-Patienten durch den Neurologen oder Neuropädiater im Zusammenhang mit der Durchführung einer iktualen Einzelphotonen-Emissions-Tomographie (SPECT), einschließlich aller diesbezüglich erforderlichen ärztlichen Interventionen, bis zum Auftreten eines iktualen Ereignisses oder von mindestens 24 Stunden Dauer Die Leistung nach Nummer 4315 ist im Behandlungsfall bis zu viermal berechnungsfähig.
303,55 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4316
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Prächirurgische epilepsiediagnostische kortikale Elektrostimulation, einschließlich Aufzeichnung und Auswertung, je Stimulationsort
138,71 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4317
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Visuell evozierte Potentiale (VEP), ein- oder beidseitig Die Leistung nach Nummer 4317 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
79,42 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
828
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
4318
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Akustisch evozierte Potentiale (AEP), einschließlich frühe AEP zur Topodiagnostik, ein- oder beidseitig Die Leistung nach Nummer 4318 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
79,42 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
828
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
4319
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Somatosensorisch evozierte Potentiale (SEP), einschließlich frühe SEP, je Nerv einer Seite Der untersuchte Nerv ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 4319 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
44,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
828
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
4320
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4319 für segmentale Ableitung somatosensorisch evozierter Potentiale
23,54 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
828
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
4321
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4319 für segmentale Ableitung somatosensorisch evozierter Potentiale bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 4321 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 4320, 4354, 4355 oder 4356 nicht berechnungsfähig.
27,54 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
828
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
4322
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Magnetisch evozierte motorische Potentiale (MEP) an den oberen oder unteren Extremitäten, ein- oder beidseitig Die untersuchten Extremitäten sind in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 4322 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
78,09 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4323
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Andere evozierte Potentiale, z.B. olfaktorisch evozierte Potentiale, peripher-autonome Potentiale, kognitiv ereigniskorrelierte Potentiale, vestibulär evozierte myogene Potentiale, unabhängig von der Art und der Anzahl der evozierten Potentiale insgesamt, je Kalendertag Die Leistung nach Nummer 4323 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
89,38 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4324
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Sensible Elektroneurographie mit Oberflächen- oder Nadelelektroden, antidrom und/oder orthodrom, je Nerv, ein- oder beidseitig Die untersuchten Nerven sind in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 4324 ist je Sitzung bis zu dreimal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4324 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
47,71 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
829
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie
840
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie
4325
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Motorische Elektroneurographie, einschließlich Überleitungszeit, je Nerv, ein- oder beidseitig Die Leistung nach Nummer 4325 ist je Sitzung bis zu dreimal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4325 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
43,94 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
839
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
4326
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4325 für Messung von H-Reflex, F-Welle, analoger motorischer elektroneurographischer Parameter und/oder für Inching (schrittweise Stimulation eines Nerven in kurzen Abständen), je Nerv einer Seite Die Parameter und die untersuchten Nerven sind in der Rechnung anzugeben.
26,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
839
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
4327
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4325 für Messung von H-Reflex, F-Welle, analoger motorischer elektroneurographischer Parameter und/oder für Inching (schrittweise Stimulation eines Nerven in kurzen Abständen) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Nerv einer Seite Der Zuschlag nach Nummer 4327 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 4326, 4354, 4355 oder 4356 nicht berechnungsfähig. Die Parameter und die untersuchten Nerven sind in der Rechnung anzugeben.
31,40 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
839
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
4328
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Elektromyographische Untersuchung mit Nadelelektroden, einschließlich - Ableitung der Spontanaktivität - Registrierung der Potentiale motorischer Einheiten - Bestimmung von Rekrutierungsverhalten und Maximalinnervation, je Muskel einer Seite Die untersuchten Muskeln sind in der Rechnung anzugeben. Die Leistungen nach Nummer 4328 ist neben der Leistung nach Nummer 4329 oder 8378 nicht berechnungsfähig.
44,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
838
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
1260*
Kapitel I Augenheilkunde
Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln
4329
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Elektromyographische Untersuchung mit Oberflächenelektroden, je Muskel, ein- oder beidseitig Die untersuchten Muskeln sind in der Rechnung anzugeben. Die Leistungen nach Nummer 4329 ist neben der Leistung nach Nummer 4328 oder 8378 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4329 ist je Sitzung bis zu dreimal berechnungsfähig.
30,98 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
838
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
1260*
Kapitel I Augenheilkunde
Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln
4330
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Einzelfaser-Elektromyographie, ggf. einschließlich Jittermessung
128,38 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4331
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Hirnstammreflexuntersuchung (Blink-, Masseter- oder Long-Loop-Reflex), ein- oder beidseitig, je Untersuchung Die Leistung nach Nummer 4331 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
72,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4332
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Diagnostische repetitive Nervenstimulation, je Nerv-Muskel-Kombination, je Seite Die Muskeln und Nerven sind in der Rechnung anzugeben.
89,89 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4333
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Quantitative Tremoranalyse, einschließlich elektromyographischer und/oder mechanographischer Messung, je Kalendertag
131,84 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4334
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Statische, mobile, dynamische und/oder aktive Posturographie
80,09 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4335
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Programmierung eines Steuergeräts bzw. Impulsgenerators zur Elektrodenstimulation im Bereich der Basalganglien (z.B. tiefe Hirnstimulation bei Morbus Parkinson) oder des Vagusnervs oder von Nervenwurzeln des Rückenmarks, einschließlich der zur Beurteilung des Ergebnisses erforderlichen klinisch-neurologischen, neuropsychologischen, psychiatrischen, ophthalmologischen und sonstigen klinischen Untersuchung(en), je Sitzung
88,39 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4336
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Funktionsanalyse und ggf. Umprogrammierung eines Steuergeräts bzw. Impulsgenerators zur Elektrodenstimulation im Bereich der Basalganglien (z.B. tiefe Hirnstimulation bei Morbus Parkinson) oder des Vagusnerven oder von Nervenwurzeln des Rückenmarks, einschließlich der zur Beurteilung des Ergebnisses erforderlichen Untersuchung, je Sitzung
74,19 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4337
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Programmierung einer implantierten Medikamentenpumpe, z.B. zur intrathekalen Baclofentherapie, bei starker Dystonie und/oder Spastik, gegebenenfalls einschließlich partieller neurologischer Untersuchung bzw. syndromspezifischem Scoring, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4337 ist neben der Leistung nach Nummer 1817, 1818 oder 1820 nicht berechnungsfähig.
59,99 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4338
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4337 für das sterile Auffüllen eines intrathekalen Medikamentenreservoirs einer implantierten Pumpe
67,53 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
265
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung
4339
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Installation, Erstprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer externen Medikamentenpumpe zur kontinuierlichen parenteralen oder enteralen Katheterbehandlung einer chronischen neurologischen Erkrankung (z.B. Morbus Parkinson, Spastik), einschließlich - klinischer Überwachung des Patienten - Lage- und Funktionskontrolle bzw. Korrektur der Katheterlage - Einweisung des Patienten, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4339 ist neben der Leistung nach Nummer 1817, 1818 oder 1820 nicht berechnungsfähig.
107,88 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
784
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe – einschließlich Einstellung sowie Beratung und Schulung des Patienten – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen
4340
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Folgeprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer externen Medikamentenpumpe zur kontinuierlichen parenteralen oder enteralen Katheterbehandlung einer chronischen neurologischen Erkrankung (z.B. Morbus Parkinson, Spastik), einschließlich - klinischer Überwachung des Patienten - Lage- und Funktionskontrolle bzw. Korrektur der Katheterlage - Einweisung des Patienten, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4340 ist neben der Leistung nach Nummer 1817, 1818 oder 1820 nicht berechnungsfähig.
86,47 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4341
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Repetitive transkranielle Magnetstimulation und/oder direkte motorische Stimulation der Hirnrinde, unter Dokumentation der verwendeten Spulenart- und größe, der Feldstärke, der Art der transkraniellen Magnetstimulation (TMS) (biversus monophasisch) und der stimulierten kortikalen Region, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4341 ist neben der Leistung nach Nummer 4342 oder 8378 nicht berechnungsfähig.
74,96 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4342
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Transkranielle Elektrostimulation des Kortex zur Beeinflussung der kortikalen Erregbarkeit, ggf. auch vor oder während der therapeutischen Maßnahmen, mit Dokumentation der Stromstärke, Stimulationsdauer und der stimulierten kortikalen Region Die Leistung nach Nummer 4342 ist neben der Leistung nach Nummer 8378 nicht berechnungsfähig.
55,88 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4343
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Qualitative Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung je Sitzung Bei Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 4344 und 4343 ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
35,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
825
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung
4344
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Quantitativer Riech- (z.B. zur Diagnostik bei Morbus Parkinson) und/oder Geschmackstest, ggf. einschließlich Schwellenwertbestimmung, je Sitzung Bei Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 4344 und 4343 ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
53,89 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
825
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung
4345
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Klinische Untersuchung von kognitiv-mnestischen und neuropsychologischen Funktionen Die Leistung nach Nummer 4345 ist berechnungsfähig, wenn mindestens drei kognitive Domänen (komplexe Aufmerksamkeit, exekutive Funktionen, Lernen und Gedächtnis, Sprache, perzeptuell-motorische Fähigkeiten, soziale Kognitionen) klinisch untersucht werden.
57,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
830
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen
4346
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag für neurologische und/oder psychiatrische und/oder psychosomatische und/oder kinder- oder jugendpsychiatrische Untersuchungsleistung bei Patienten mit kognitiven Einschränkungen und/oder krankheitsbedingten Kommunikationsstörungen und/oder Dysphasie, je Sitzung
30,32 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4347
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Planung, Koordination oder Organisation eines multimodalen Behandlungskonzepts mit komplementären Versorgungsstrukturen oder intensivierter medikamentöser oder somatischer Therapiemaßnahmen bei Patienten mit neurologischen, neuropsychologischen, psychischen oder psychosomatischen Funktionsbehinderungen oder krankheitsbedingten Kommunikationsstörungen oder bei Patienten mit neurologischen Ausfällen oder Teilhabestörung bei Hirnschädigung oder peripherer Nervenerkrankung Die Leistung nach Nummer 4347 ist einmal je Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4347 ist neben der Leistung nach Nummer 22 nicht berechnungsfähig.
84,08 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4348
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Aushäusig stattfindende Planung, Koordination und Organisation eines multimodalen Behandlungskonzepts für Patienten mit komplexen neurologischen, neuropsychologischen, psychischen oder psychosomatischen Störungen oder kombinierten Entwicklungsstörungen mit Erörterung und Absprache mit beteiligten Trägern, z.B. der Jugend- oder Altenhilfe und Förder- und Bildungseinrichtungen Die Leistung nach Nummer 4348 ist im Kalenderhalbjahr einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4348 ist neben der Leistung nach Nummer 208 nicht berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 4348 ist Wegegeld berechnungsfähig.
113,39 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4349
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Eigenständige Anleitung einer Bezugsperson in der krankheitsadäquaten Betreuung eines Patienten mit schweren Funktionsbehinderungen oder Kommunikationsstörungen aufgrund einer neurologischen, psychischen oder psychosomatischen Erkrankung Die Leistung nach Nummer 4349 ist einmal je Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4349 ist neben der Leistung nach Nummer 13 nicht berechnungsfähig.
59,90 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4350
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Basales Neuromonitoring zur kontinuierlichen Behandlung und Überwachung auf der Stroke Unit, einschließlich - wiederholtem syndromspezifischen Scoring bzw. partieller neurologischer Untersuchung - Messung bzw. Ableitung von Blutdruck, EKG und Temperatur, ggf. einschließlich - Pulsoxymetrie - EEG - evozierten Potentialen, über mindestens 12 Stunden Dauer Die Leistung nach Nummer 4350 ist nur einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4350 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein. Die Leistung nach Nummer 4350 ist neben der Leistung nach Nummer 1107 nicht berechnungsfähig.
142,35 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4351
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 1107 für spezielles Neuromonitoring im Rahmen der intensivmedizinischen Behandlung zur kontinuierlichen Überwachung der Hirn- und Hirnstammfunktionen mittels Monitoring von EEG und evozierten Potentialen, ggf. einschließlich - kortikalem EEG - wiederholtem syndromspezifischen Scoring bzw. partieller neurologischer Untersuchung, über mindestens 12 Stunden Dauer Der Zuschlag nach Nummer 4351 ist nur einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 4351 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein.
80,98 €
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4352
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Klinisch-neurologische Erst- oder Zweituntersuchung zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, einschließlich Apnoe-Test
134,25 €
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4353
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Elektroenzephalographische Untersuchung im Rahmen der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls in der jeweils geltenden Fassung
129,51 €
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4354
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts G I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 56,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4354, 4355 oder 4356 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4354 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4354 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4354 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
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4355
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts G I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 56,00 EUR bis zu 86,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4354, 4355 oder 4356 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4355 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4355 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4355 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
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4356
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen I. Neurologie, Neuropädiatrie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts G I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 86,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4354, 4355 oder 4356 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4356 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4356 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4356 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Medizin Allgemeine Bestimmungen Medizin
35,00 €
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4400
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung, ggf. unter Einschaltung einer Bezugs- oder Kontaktperson, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4400 beinhaltet die Erfassung des aktuellen Befindens und die Erhebung des aktuellen Befundes. Die Leistung nach Nummer 4400 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4401 berechnungsfähig.
11,98 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
801
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugsund/oder Kontaktperson
4401
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung, ggf. unter Einschaltung einer Bezugs- oder Kontaktperson, je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4401 beinhaltet die Erfassung des aktuellen Befindens und die Erhebung des aktuellen Befundes. Die Leistung nach Nummer 4401 ist bis zu viermal je Sitzung berechnungsfähig.
37,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
801
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugsund/oder Kontaktperson
4402
Kapitel G Neurologische, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Leistungen II. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung von Kindern, Jugendlichen und Adoleszenten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, ggf. einschließlich mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktpersonen unter Berücksichtigung familiendynamischer, entwicklungsphysiologischer, entwicklungssoziologischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4402 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4403 berechnungsfähig.
17,36 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
801
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugsund/oder Kontaktperson
807
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
885
Kapitel G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge
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