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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

408 Ziffern · Seite 7 von 7 · Kapitel F – Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen
4137
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
(Mittel)tiefes chemisches Peeling Ein (mittel-)tiefes chemisches Peeling liegt vor bei einer Säurekonzentration ≥ 50 % oder einem pH-Wert ≤ 1,5 der eingesetzten Substanz. Die Indikation und die behandelte Körperregion sind in der Rechnung anzugeben.
48,59 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4138
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Korrektur einer atrophen, nicht kontrakten kleinen Narbe durch Injektion
14,59 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4139
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Korrektur einer atrophen, nicht kontrakten großen Narbe durch Injektion
26,15 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4140
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Optische Kohärenztomographie, Nah-Infrarot (NIR)-basierte, multiple, zweidimensionale Schichtaufnahmen der Organ-Feinstruktur in zwei Schnittebenen (mindestens 60 Bilder pro Ebene) inklusive graphischer Kennzeichnung der Schnittebene und der Bild-Dimension, sowie entsprechender Bilddokumentation, ggf. einschließlich Farbkodierung und Darstellung des Gefäßnetzwerks Die Leistung nach Nummer 4140 ist neben der Leistung nach Nummer 4144 oder 4145 nicht berechnungsfähig.
74,57 €
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4141
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Elektrische Impedanzspektroskopie, pro Analyse zwei Messungen (inklusive Referenzmessung auf gesunder Haut) mit vorhergehendem Befeuchtungsprozess, anschließender Messung des Gesamtgewebewiderstands mittels austauschbarer Elektrode mit Wechselstrom mit 35 Frequenzen, Analyse der Amplituden und Phasenverschiebung und anschließender Klassifikation des Messergebnisses mittels Referenzscore Die Leistung nach Nummer 4141 ist je Sitzung bis zu zweimal berechnungsfähig.
13,37 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4142
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Elektrochemotherapie oder Bleomycin-Elektrosklerotherapie (BEST), einschließlich - Infusion des Chemotherapeutikums - Durchführung der Elektroporation
200,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4143
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Mikrodermabrasion, einschließlich - Vorbereitung der Haut - Abtragung der oberen Hautschicht - Nachbehandlung mit feuchtigkeitsspendenden Wirkstoffen (zum Beispiel Gesichtsmasken, Cremes usw.), je Sitzung
68,37 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4144
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Line-field konfokale optische Kohärenztomographie (LC-OCT) zur präoperativen Beurteilung von Schnitträndern bei geplanten operativen Eingriffen an der Haut, einschließlich - strukturierter Markierung und Unterteilung des Schnittrandes in Quadranten - multipler hochauflösender In-vivo-Untersuchung der Schnittränder in mindestens vier Messpositionen - ggf. indikationsbedingter Erweiterung des Schnittrandes mit erneuter tomographischer Bewertung - computerunterstützter Bildrekonstruktion und -analyse - ärztlicher Befundung, Bewertung und dokumentierter Festlegung des operativen Vorgehens, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4144 ist neben der Leistung nach Nummer 4145 oder 4140 nicht berechnungsfähig.
300,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4145
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Line-field konfokale optische Kohärenztomographie (LC-OCT) einer umschriebenen Hautläsion, einschließlich - Indikationsstellung und patientenbezogener Vorbereitung - hochauflösender bildgebender In-vivo-Untersuchung in horizontaler und vertikaler Ebene - computerunterstützter Bildrekonstruktion und -analyse - ärztlicher Befundung und Bewertung - bildbasierter Dokumentation, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4145 ist neben der Leistung nach Nummer 4144 oder 4140 nicht berechnungsfähig.
200,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4146
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 25,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4146, 4147 oder 4148 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4146 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4146 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4146 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4147
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 25,00 EUR bis zu 37,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4146, 4147 oder 4148 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4147 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4147 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4147 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4148
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 37,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4146, 4147 oder 4148 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4148 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4148 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4148 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4200
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Abdruckherstellung an einer oberen Extremität, ggf. einschließlich Erstellen eines Konstruktionsplans Die Leistung nach Nummer 4200 ist zweimal berechnungsfähig, wenn zusätzlich ein Abdruck von der Schulter hergestellt wird.
55,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
3311
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand oder für einen Unterschenkel einschließlich Fuß oder für Ober- oder Unterarm oder Unterschenkelstumpf
3313
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein
3314
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter
4201
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Abdruckherstellung am Rumpf, ggf. einschließlich - Einbeziehung des Beckens - Erstellen eines Konstruktionsplans
55,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
3316
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf
3317
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm
4202
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Orthesenanpassung Rumpf, Schulter- oder Hüftbereich
38,80 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
3320
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anpassen von Kunstgliedern oder eines großes orthopädischen Hilfsmittels
4203
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Orthesenanpassung Ellenbogen, Kniegelenk, Hand- oder Fußbereich
31,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
3320
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anpassen von Kunstgliedern oder eines großes orthopädischen Hilfsmittels
4204
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Abdruckherstellung an einer unteren Extremität, ggf. einschließlich Erstellen eines Konstruktionsplans Die Leistung nach Nummer 4204 ist zweimal berechnungsfähig, wenn zusätzlich ein Abdruck vom Becken hergestellt wird.
55,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
3311
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand oder für einen Unterschenkel einschließlich Fuß oder für Ober- oder Unterarm oder Unterschenkelstumpf
3313
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein
3315
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für das Bein mit Becken
4205
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Abdruckherstellung eines Fußes oder beider Füße, ggf. einschließlich Erstellen eines Konstruktionsplans Die Leistung nach Nummer 4205 ist neben der Leistung nach Nummer 4204 nicht berechnungsfähig.
23,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
3310
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für eine Hand oder für einen Fuß mit oder ohne Positiv
4206
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Statische computergestützte Wirbelsäulenvermessung
78,77 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4207
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Dynamische computergestützte Wirbelsäulenvermessung
113,35 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4208
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Statische podometrische Untersuchung und/oder dynamische pedographische Druckverteilungsmessung eines Fußes oder beider Füße, ggf. einschließlich dreidimensionaler Visualisierung
47,76 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4209
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Apparativ-unterstützte Bewegungsanalyse (Gang- und Laufanalyse), mit mindestens zwei Messaufnehmern
125,91 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4210
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Anlegen oder Regulieren einer Finger- oder Zehennagelspange
18,98 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2036
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Anlegen einer Finger- oder Zehennagelspange
4211
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Redressionsbehandlung mittels eines härtenden, zirkulären Verbands an einer oberen Extremität, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Einbeziehung des Schultergürtels - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
71,31 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
3301
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Modellierendes Redressement einer schweren Hand- oder Fußverbildung
3302
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im Verlaufe der Behandlung nach Nummer 3301
4212
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Redressionsbehandlung mittels eines härtenden, zirkulären Verbands an einer unteren Extremität, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Einbeziehung des Beckengürtels - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
71,31 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
3301
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Modellierendes Redressement einer schweren Hand- oder Fußverbildung
3302
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im Verlaufe der Behandlung nach Nummer 3301
4213
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Neuanlegen einer Overheadextension
84,52 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4214
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Kontrolleinstellung einer Overheadextension
28,83 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4215
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Chirotherapeutische Behandlung an einem Extremitätengelenk, einschließlich vorheriger segmental funktioneller Untersuchung und Probezug, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4215 ist für die Behandlung derselben Gelenke im Behandlungsfall bis zu dreimal berechnungsfähig. Die behandelten Gelenke sind in der Rechnung anzugeben. Die Interphalangeal-, Metacarpophalangeal-, Carpometacarpal- und Intercarpalgelenke einer Hand sowie die Interphalangeal-, Metatarsophalangeal-, Tarsometatarsal- und Intertarsalgelenke eines Fußes gelten jeweils als ein Extremitätengelenk.
22,06 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Beratung – auch mittels Fernsprecher
4216
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Chirotherapeutische Behandlung an einem Wirbelsäulenabschnitt, einschließlich vorheriger segmental funktioneller Untersuchung und Probezug, je Sitzung Als ein Wirbelsäulenabschnitt gilt die Halswirbel-, Brustwirbel-, Lendenwirbelsäule oder beide Kreuzbein-/Darmbeingelenke. Die Leistung nach Nummer 4216 ist für die Behandlung desselben Wirbelsäulenabschnitts im Behandlungsfall bis zu dreimal berechnungsfähig. Der behandelte Wirbelsäulenabschnitt ist in der Rechnung anzugeben.
23,91 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
3305
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung
3306
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Chirotherapeutischer Eingriffan der Wirbelsäule
4217
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Gebrauchsschulung für eine Extremitätenprothese, je Sitzung
43,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
518*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Prothesengebrauchsschulung des Patienten – gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson –, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20 Minuten, je Sitzung
4218
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Invasive Magnetfeldtherapie (Elektro-Osteostimulation), je Sitzung
28,08 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4219
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Eingangs- oder Abschlussuntersuchung zur medizinischen Trainingstherapie von Wirbelsäule, Becken oder Extremitäten, einschließlich - Dokumentation - biomechanischer Funktionsanalysen bzw. funktionsbezogener Messverfahren - spezieller Schmerzanamnese Die Leistung nach Nummer 4219 ist neben der Leistung nach Nummer 2020 nicht berechnungsfähig.
103,39 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4220
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Medizinische Trainingstherapie von Wirbelsäule, Becken oder Extremitäten, mit Sequenztraining als progressiv-dynamisches Muskeltraining an speziellen Therapiemaschinen, einschließlich ärztlicher Supervision und Dokumentation, je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
45,81 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
510*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Übungsbehandlung, auch mit Anwendung medikomechanischer Apparate, je Sitzung
4221
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Medizinische Trainingstherapie von Wirbelsäule, Becken oder Extremitäten, mit Sequenztraining als progressiv-dynamisches Muskeltraining an speziellen Therapiemaschinen, als Gruppenbehandlung mit bis zu acht Teilnehmern, einschließlich ärztlicher Supervision und Dokumentation, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 45 Minuten
25,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
509*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Krankengymnastik in Gruppen (Orthopädisches Turnen) – auch im Bewegungsbad –, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer
4222
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Radiale Stoßwellenbehandlung, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Ultraschallkontrolle, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4222 ist bis zu fünfmal je Behandlungsfall berechnungsfähig.
89,73 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4223
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Fokussierte Stoßwellenbehandlung, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Ultraschallkontrolle, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4223 ist bis zu fünfmal je Behandlungsfall berechnungsfähig.
193,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4224
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Funktionelle Übungsbehandlung als Anleitung zum Eigentraining auch an medikomechanischen Apparaten, vom Arzt selbst ausgeführt, je Sitzung, Dauer mindestens 5 Minuten
11,77 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
510*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Übungsbehandlung, auch mit Anwendung medikomechanischer Apparate, je Sitzung
4225
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Osteopathisch medizinische Behandlung im viszeralen Bereich, Dauer unter 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4225 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4226 berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4225 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
7,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4226
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Osteopathisch medizinische Behandlung im viszeralen Bereich, je vollendete 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4226 ist je Sitzung bis zu fünfmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4226 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
22,30 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4227
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen an der oberen oder unteren Extremität, Dauer unter 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4227 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4228 berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4227 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
7,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4228
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen an der oberen oder unteren Extremität, je vollendete 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4228 ist je Sitzung bis zu fünfmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4228 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
22,30 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4229
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen der Wirbelsäule einschließlich der Rippengelenke und des Beckenringes, Dauer unter 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4229 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4230 berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4229 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
7,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4230
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen der Wirbelsäule einschließlich der Rippengelenke und des Beckenringes, je vollendete 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4230 ist je Sitzung bis zu fünfmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4230 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
22,30 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4231
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Osteopathisch medizinische Behandlung im neurokraniellen Bereich, Dauer unter 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4231 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4232 berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4231 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
7,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4232
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Osteopathisch medizinische Behandlung im neurokraniellen Bereich, je vollendete 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4232 ist je Sitzung bis zu fünfmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4232 ist neben der Leistung nach Nummer 2008, 2009 oder 2010 nicht berechnungsfähig.
22,30 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4233
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 32,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4233, 4234 oder 4235 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4233 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4233 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4233 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4234
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 32,00 EUR bis zu 67,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4233, 4234 oder 4235 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4234 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4234 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4234 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4235
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIV. Konservative Orthopädie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 67,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4233, 4234 oder 4235 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4235 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4235 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4235 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
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Aktuelle GOÄ mit der neuen GOÄ vergleichen

Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

Position 1
Aktueller Erlös
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