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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

408 Ziffern · Seite 6 von 7 · Kapitel F – Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen
3800
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Steuerung und Überwachung einer spezifischen kontinuierlichen endokrinologischen Therapie eines Patienten mit einer gesicherten endokrinologischen Erkrankung Die Leistung nach Nummer 3800 ist nur berechnungsfähig, sofern mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte zu dieser Erkrankung stattgefunden haben. Die Leistung nach Nummer 3800 ist einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 3800 ist bei alleiniger benigner Struma ohne eine weitere endokrinologische Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 22 ist für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3800 nur einmal zu Beginn der Therapie berechnungsfähig. Danach kann die Leistung nach Nummer 22 für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3800 neben der Leistung nach Nummer 3800 nicht mehr berechnet werden.
127,77 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3801
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Betreuung eines Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2 oder Typ 3 oder mit Schwangerschaftsdiabetes, im Rahmen einer intensivierten konventionellen Insulintherapie oder einer kontinuierlichen subkutanen Insulininfusion, einschließlich Sensor-Auswertung oder Auslesen eines Blutzuckermessgerätes Die Leistung nach Nummer 3801 ist nur berechnungsfähig, sofern mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakte innerhalb von sechs Kalendermonaten zu dieser Erkrankung stattgefunden haben (davon muss ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt sein). Die Leistung nach Nummer 3801 ist einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 3801 ist neben der Leistung nach Nummer 3800 nicht berechnungsfähig.
152,17 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3802
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Behandlung eines Patienten wegen eines chronisch diabetischen Fuß-Syndroms und/oder eines Charcot-Fußes, einschließlich - symptombezogener Untersuchung - Beratung - Überwachung und Kontrolle einer ggf. vorhandenen Druckentlastung ggf. einschließlich Pflaster und/oder Verbänden Die Leistung nach Nummer 3802 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 3802 ist neben Beratungs-, Gesprächs- oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig.
81,24 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3803
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3802 bei Patienten mit Nachweis von multiresistenten Keimen in der Wunde am Fuß
72,75 €
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3804
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Durchführung eines endokrinologischen Funktionstests, z.B. Arginin-Belastungstest, ACTH-Stimulationstest, Kochsalz-Belastungstest, Corticotropin-Releasing-Hormon-Test, einschließlich - Beratung und Aufklärung - Blutentnahmen, ggf. einschließlich - Legen eines venösen Zuganges - Injektionen - Infusion - kardiorespiratorischer und Vigilanz-Überwachung, Dauer mindestens 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 3804 ist neben Beratungs-, Gesprächs- oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B sowie Leistungen der Abschnitte C I bis C IV nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 3804 ist bis zu viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Art und Name des Funktionstests sind in der Rechnung anzugeben.
76,97 €
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3805
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F X, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 82,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3805, 3806 oder 3807 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3805 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3805 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3805 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3806
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F X, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 82,00 EUR bis zu 129,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3805, 3806 oder 3807 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3806 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3806 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3806 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Seite 213
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3807
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen X. Endokrinologie/Diabetologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F X, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 129,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3805, 3806 oder 3807 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3807 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3807 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3807 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3900
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XI. Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische und/oder betriebsärztliche Betreuung im Rahmen von Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, je vollendete 10 Minuten
25,01 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4000
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Neugeborenen-Erstuntersuchung, einschließlich der Untersuchung von Hautkolorit, Atmung, Muskeltonus, Reflexen beim Absaugen, Herzschlägen, Asphyxie-Index, der Untersuchung auf Gelbsucht, Ödeme, Reife, Missbildungen, Gewicht, Größe, ggf. einschließlich - Eintragung der Untersuchungsergebnisse in das Kindervorsorgeheft - Beratung der Bezugsperson(en) Neben der Leistung nach Nummer 4000 sind andere Beratungs-, Gesprächs- (z.B. Anamneseerhebungen) oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig.
47,58 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
25
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Neugeborenen-Erstuntersuchung – gegebe nen falls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en)
4001
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellären Gleichgewichtes und der Statomotorik bei einem Patienten bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
23,05 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
714
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik
4002
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Photorefraktometrie (z.B. zum Amblyopiescreening)
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4003
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Bestimmung des Knochenalters (z.B. nach Greulich und Pyle) am vorgelegten Röntgenbild Die Leistung nach Nummer 4003 ist einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Die hierfür erforderliche Röntgenaufnahme ist gesondert berechnungsfähig.
20,96 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4004
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit neuropädiatrischen Störungen (z.B. Störungen im Bereich der Koordination, Visuomotorik, der kognitiven Wahrnehmungsfähigkeit), unter Berücksichtigung entwicklungsneurologischer, psychologischer und sozialer Aspekte, auch nach standardisierten Verfahren, ggf. auch unter Hinzuziehung weiterer nichtärztlicher Berufsgruppen Die Leistung nach Nummer 4004 ist neben der Leistung nach Nummer 1400, 1401 oder 1402 und Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig.
71,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
715
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes
4005
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4005 ist neben der Leistung nach Nummer 4970 oder 4971 nicht berechnungsfähig.
24,17 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1555
Kapitel J Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren (Prüfung der Sprachentwicklung, der Artikulation, der Satzstruktur, des Sprachverständnisses, der zentralen Sprachverarbeitung und des Redeflusses)
4006
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (z.B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialalter) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang Sofern das Sprech- oder Sprachverständnis untersucht wird, ist die Leistung nach Nummer 4006 nicht neben der Leistung nach Nummer 4005 berechnungsfähig.
19,17 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
717
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang
4007
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (z.B. Grob- oder Feinmotorik oder Wahrnehmungsvermögen) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang
17,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
716
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Säugling oder Kleinkind (z. B. Bewegungs- und Wahrnehmungsvermögen) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang
4008
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Funktionelle Entwicklungstherapie eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Ausfallerscheinungen in der Sensomotorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, oder systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen, einschließlich aller dazugehörenden psychotherapeutischen, atemgymnastischen, physikalischen und/oder sedierenden Maßnahmen, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
52,07 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
719
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
725*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Systematische sensomotorische Entwicklungs und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung – gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson –, Dauer mindestens 45 Minuten
726*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen – einschließlich aller dazugehörender psychotherapeutischer, atemgymnastischer, physikalischer und sedierender Maßnahmen sowie gegebenenfalls auch Dämmerschlaf – als zeitaufwendige Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
4009
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Funktionelle Entwicklungstherapie eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Ausfallerscheinungen in der Sensomotorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, oder systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen, als Gruppenbehandlung mit mindestens 2 bis höchstens 4 Teilnehmern, einschließlich aller dazugehörenden psychotherapeutischen, atemgymnastischen, physikalischen und/oder sedierenden Maßnahmen, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
35,24 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4010
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Körperliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, einschließlich - Erhebung der Anamnese - Beratung des Patienten und/oder der Bezugsperson(en) - Feststellung der Körpermaße ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in das Kindervorsorgeheft Die Leistung nach Nummer 4010 ist ab dem 4. Lebensjahr im Kalenderjahr einmal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 4010 sind kurative Leistungen und Leistungen zur Impfberatung nach Nummer 8 und 9 zusätzlich berechnungsfähig. Beratungs- und Gesprächsleistungen zur Früherkennung (z.B. andere Anamneseerhebungen) des Kapitels B sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4010 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4010 umfasst nicht Funktions-, Entwicklungs- oder technische Untersuchungen der Organsysteme; diese sind neben der Leistung nach Nummer 4010 berechnungsfähig.
92,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
26
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nerven system, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust–, Bauch- und Geschlechtsorganen) – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en)
4011
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Persönliches Gespräch/Interaktion mit Bezugsperson(en) durch sozialpädiatrisch qualifizierte Ärzte oder Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, Koordination von Helfersystemen unter fachärztlicher Supervision, Dauer unter 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4011 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 4012 berechnungsfähig.
9,75 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4012
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Persönliches Gespräch/Interaktion mit Bezugsperson(en) durch sozialpädiatrisch qualifizierte Ärzte oder Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, Koordination von Helfersystemen unter fachärztlicher Supervision, Dauer je vollendete 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 4012 ist je Sitzung bis zu sechsmal berechnungsfähig.
29,24 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4013
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XII. Kinder- und Jugendmedizin
Transkutane Bilirubinbestimmung Allgemeine Bestimmungen Resektates.
10,10 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4100
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Großflächiges Auftragen von Externa bei Hauterkrankungen, mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung
14,87 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
209
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Großflächiges Auftragen von Externa (z. B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung
4101
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Laserbehandlung von Warzen und anderen Hautveränderungen ausgenommen dermale oder pigmentierte Naevi, je Läsion Die Leistung nach Nummer 4101 ist neben der Leistung nach Nummer 4133 nicht berechnungsfähig.
63,27 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
441
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung. Gebührenhöhe: 100 % des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung, höchstens 67,49 €.
745
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
4102
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Minimalinvasiver Hautfunktionstest I, Bestimmung der Alkali-Neutralisationszeit, Bestimmung der Alkali-Resistenz, Nitrazingelbtest, Kälte-Wärme-Druck-Test, Dimethylglyoxim-Nickel-Test, Chloroform-Methanol-Schmerztest, Nikotinsäure-Ester-Test, Acetylcholin-Test, Sodium-Lauryl-Sulphat-Test oder Dansylchlorid- und Dihydroxyacetonfärbung, je Test Die Leistung nach Nummer 4102 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig. Die durchgeführten Hautfunktionstests sind in der Rechnung anzugeben.
17,66 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
759*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Bestimmung der Alkalineutralisationszeit
760*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)
4103
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Minimalinvasiver Hautfunktionstest II, Evaporimetrie, Profilometrie, Chromamometrie, pH-Metrie, Elastizitätsmessung, Messung der Hydratisierung oder Messung des Fettgehaltes, je Test Die Leistung nach Nummer 4103 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig. Die durchgeführten Hautfunktionstests sind in der Rechnung anzugeben.
20,35 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4104
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Kryotherapie der Haut, je Sitzung
18,24 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
740
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Kryotherapie der Haut, je Sitzung
4105
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen, je Sitzung
16,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
741
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen, je Sitzung
4106
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften oder entstellendem Haarwuchs, je Sitzung
26,38 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
742
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung
4107
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung
8,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
743
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung
4108
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen (z.B. nach Verbrennungen), je Sitzung
68,37 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
755
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung
4109
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Hochtouriges Schleifen der Nägel bei krankhaften Nagelveränderungen zur Vorbereitung einer anschließenden medikamentösen Therapie oder in Begleitung einer medikamentösen Therapie, je Sitzung
22,47 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
743
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung
4110
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von bis zu drei Hautveränderungen mit dem scharfen Löffel oder Entfernung von bis zu drei Fibromen
7,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
745
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
4111
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
15,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
746
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
1527
Kapitel J Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf
4112
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome (peri-) genital, (intra-) vaginal, (peri-) anal oder (intra-) anal, auch in mehreren Sitzungen, je Lokalisation Die Lokalisation der behandelten Kondylome ist in der Rechnung anzugeben.
33,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
756
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
4113
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Chemo- bzw. immunochirurgische Behandlung einer Präkanzerose oder Kanzerose, auch in mehreren Sitzungen, je Lokalisation Die Lokalisation der behandelten Präkanzerose(n) ist in der Rechnung anzugeben.
25,28 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
757
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen
4114
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung
12,99 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
758
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung
4115
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Setzen von Schröpfköpfen oder Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4115 ist neben der Leistung nach Nummer 7320 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4115 ist neben HNO-ärztlichen Leistungen ausgeschlossen, die das Absaugen als Leistungsbestandteil beinhalten.
17,31 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
747
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung
4116
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Hautdrainage, zur Entlastung des Gewebes bei Ödemen, z.B. mittels oberflächlicher Hautinzisionen (Skarifikation), je Sitzung
17,68 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
748
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Hautdrainage
4117
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Dermatoskopie mittels Auflichtmikroskopie (bis 5 Hautläsionen), ggf. einschließlich Photodokumentation, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4117 ist neben der Leistung nach Nummer 4119 nicht berechnungsfähig, wenn in gleicher Sitzung mittels Dermatoskopie ebenfalls Muttermale untersucht werden. Bei Dermatoskopie aufgrund einer 2. (Verdachts-)Diagnose wie z.B. Sklerodermie, Basaliom, Warze oder Skabies ist dieser Ausschluss nicht zulässig.
18,39 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
750
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
4118
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Dermatoskopie mittels Auflichtmikroskopie (bei mehr als 5 Hautläsionen), ggf. einschließlich Photodokumentation, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4118 ist neben der Leistung nach Nummer 4119 nicht berechnungsfähig, wenn in gleicher Sitzung mittels Dermatoskopie ebenfalls Muttermale untersucht werden. Bei Dermatoskopie aufgrund einer 2. (Verdachts-)Diagnose wie z.B. Sklerodermie, Basaliom, Warze oder Skabies ist dieser Ausschluss nicht zulässig.
24,99 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
750
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
4119
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen, einschließlich Bildweiterverarbeitung und -auswertung Die Leistung nach Nummer 4119 ist neben der Leistung nach Nummer 4117 oder 4118 nicht berechnungsfähig, wenn in gleicher Sitzung mittels Dermatoskopie ebenfalls Muttermale untersucht werden. Bei Dermatoskopie aufgrund einer 2. (Verdachts-)Diagnose wie z.B. Sklerodermie, Basaliom, Warze oder Skabies ist dieser Ausschluss nicht zulässig.
51,35 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4120
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Ganzkörperfotografie (Total Bodymapping) Bei Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 4120 und 4119 ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
100,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4121
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Konfokale Lasermikroskopie zur nichtinvasiven Diagnostik oberflächennaher Hautveränderungen, je untersuchte Läsion Die Leistung nach Nummer 4121 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig.
123,98 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4122
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Quantitative Schweißmessung
20,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
752
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung – einschließlich Stimulation der Schweißsekretion
4123
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
UV-Erythemschwellenwertbestimmung, je Sitzung
11,24 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
761*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
UV-Erythemschwellenwertbestimmung – einschließlich Nachschau
4124
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Entleerung eines Lymphödems an Arm oder Bein oder Gesicht
20,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
762
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Entleerung des Lymphödems an Arm oder Bein durch Abwicklung mit Gummischlauch
4125
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Ätzung im Enddarmbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung
11,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
768
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ätzung im Enddarmbereich, als selbständige Leistung
4126
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen
41,10 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4127
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Photodynamische Lichtbestrahlung von Hautläsionen bei einem Bestrahlungsfeld bis zu 30 cm² Die Kosten für die photosensibilisierende Substanz sind gesondert berechnungsfähig.
62,45 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4128
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4127 für jedes weitere Bestrahlungsfeld bis zu 30 cm²
13,75 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4129
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Ganzkörper-Phototherapie mit selektivem langwelligem UVA-I-Licht (Mindeststärke 12 kW), je Sitzung Seite 222
34,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4130
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung
13,47 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
560*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
561*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht
562*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
567*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung
4131
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Photochemotherapie, je Sitzung
17,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
565*
Kapitel E Physikalisch-medizinische Leistungen
Photochemotherapie, je Sitzung
4132
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Balneophototherapie, je Sitzung
43,82 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4133
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Laserbehandlung und/oder Behandlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) von Besenreiservarizen, Teleangiektasien oder anderen Hauterkrankungen (z.B. dermale Naevi) mit Ausnahme pigmentierter Naevi, auch Laser-Epilation und/oder IPL-Epilation bei krankhaftem oder entstellendem Haarwuchs, mit einer Ausdehnung bis zu 5 cm², im Falle der Behandlung von Besenreiservarizen mit einer Laser- Impulsrate von bis zu 50 Impulsen, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4133 ist bis zu viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
96,62 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
742
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung
4134
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Laserbehandlung und/oder Behandlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) von Besenreiservarizen, Teleangiektasien oder anderen Hauterkrankungen mit Ausnahme pigmentierter Naevi, auch Laser-Epilation und/oder IPL-Epilation bei krankhaftem oder entstellendem Haarwuchs, mit einer Ausdehnung von 5 bis 20 cm², im Falle der Behandlung von Besenreiservarizen mit einer Laser-Impulsrate von 51 bis zu 100 Impulsen, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4134 ist bis zu viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
145,88 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
742
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung
4135
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Laserbehandlung und/oder Behandlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) von Besenreiservarizen, Teleangiektasien oder anderen Hauterkrankungen mit Ausnahme pigmentierter Naevi, auch Laser-Epilation und/oder IPL-Epilation bei krankhaftem oder entstellendem Haarwuchs, mit einer Ausdehnung von mehr als 20 cm², im Falle der Behandlung von Besenreiservarizen mit einer Laser-Impulsrate von mehr als 100 Impulsen, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 4135 ist bis zu viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
195,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
742
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung
4136
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen XIII. Dermatologie
Chemisches Peeling bei Hauterkrankungen, je Körperregion Die Indikation und die behandelte Körperregion sind in der Rechnung anzugeben.
37,94 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
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