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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

408 Ziffern · Seite 4 von 7 · Kapitel F – Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen
3235
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für Mukosektomie(n) mittels Schlinge oder Kappe oder Ligatur, ggf. einschließlich Unterspritzung Der Zuschlag nach Nummer 3235 ist je Sitzung bis zu dreimal berechnungsfähig.
110,78 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
695
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu den Nummern 682 bis 685 und 687 bis 689
3236
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Submukosa-Dissektion, einschließlich Unterspritzung, je Sitzung
443,13 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3237
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s) und/oder Magenballon und/oder perkutanen-endoskopischen Gastro- oder Jejunostomien
91,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
681
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B. Fremdkörperentfernung) – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion
3238
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s) und/oder Magenballon und/oder perkutanen-endoskopischen Gastro- oder Jejunostomien bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 3238 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 3237, 3247, 3248 oder 3249 nicht berechnungsfähig.
107,52 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3239
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent), ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
73,85 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3240
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese Der Zuschlag nach Nummer 3240 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 3239, 3247, 3248 oder 3249 nicht berechnungsfähig.
86,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3241
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Manometrie des Ösophagus, einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung
74,11 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
694
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Manometrische Untersuchung des Ösophagus
3242
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3241 für High-Resolution Manometrie Die Kosten für die Sonde sind neben dem Zuschlag nach Nummer 3242 nicht gesondert berechnungsfähig.
133,99 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3243
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Langzeit-Manometrie über mindestens 18 Stunden im oberen Gastrointestinaltrakt, einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung
121,86 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
694
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Manometrische Untersuchung des Ösophagus
3244
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Kapselendoskopie des Dünndarms, bei Patienten, bei denen eine Endoskopie des oberen und unteren Gastrointestinaltraktes nicht möglich oder kontraindiziert ist, oder bei denen eine vorherige Endoskopie zur Klärung der Fragestellung nicht ausreichend war, oder bei denen die Endoskopie mit einem erhöhten Perforations- oder Blutungsrisiko oder Sedierungsrisiko verbunden ist (z.B. aufgrund einer Medikation mit Antikoagulantien, Vorliegen von Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Hypovolämie, Unverträglichkeiten gegen Pharmaka zur Sedierung oder Anästhesie etc.), einschließlich Auswertung des Bildmaterials Die Leistung nach Nummer 3244 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein.
353,05 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3245
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Kapselendoskopie des Dickdarms, bei Patienten, bei denen eine Koloskopie nicht möglich oder kontraindiziert ist, oder bei denen eine vorherige Koloskopie zur Klärung der Fragestellung nicht ausreichend war, oder bei denen die Koloskopie mit einem erhöhten Perforations- oder Blutungsrisiko oder Sedierungsrisiko verbunden ist (z.B. aufgrund einer Medikation mit Antikoagulantien, Vorliegen eines Bauchaortenaneurysmas, Vorliegen von Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Hypovolämie, Unverträglichkeiten gegen Pharmaka zur Sedierung oder Anästhesie etc.), einschließlich Auswertung des Bildmaterials Die Leistung nach Nummer 3245 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein.
439,29 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3246
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Messung der Lebersteifigkeit und des Steatosegrades der Leber durch Bestimmung von CAP (Controlled Attenuation Parameter) und/oder LSM (Liver Stiffness Measurement) Die Leistung nach Nummer 3246 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1298 oder 1296 bei Untersuchung der Leber nicht berechnungsfähig.
67,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3247
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 94,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3247, 3248 oder 3249 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3247 ist für die Durchführung an einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3247 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3247 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3248
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 94,00 EUR bis zu 222,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3247, 3248 oder 3249 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3248 für die Durchführung an einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3248 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3248 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3249
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen IV. Gastroenterologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 222,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3247, 3248 oder 3249 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3249 für die Durchführung an einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3249 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3249 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3300
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Diagnostische anorektale Manometrie, einschließlich rektal digitaler Untersuchung, Sondeneinführung und Auswertung, je Sitzung
69,29 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3301
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Rektoskopie mit starrem Instrument oder Rektumsaugbiopsie, einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich bis zu fünf Probebiopsien, je Sitzung
67,59 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
690
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Rektoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion
3238
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm
3302
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Durchführung von mehr als fünf Probebiopsien, je Sitzung
27,33 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3303
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s)
23,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
3238
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm
3304
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent), ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
47,87 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3305
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Platzierung einer nicht selbst-expandierenden Prothese (Stent), ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
27,52 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3306
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Entfernung von bis zu drei Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge, ggf. einschließlich Bergung, je Sitzung
35,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
696
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690
3307
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Entfernung von mehr als drei Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge, ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
11,97 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
696
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690
3308
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Entfernung eines Polypen von mehr als 10 mm im Durchmesser mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge, ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
23,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
696
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690
3309
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für Mukosektomie(n) mittels Schlinge oder Kappe oder Ligatur, ggf. einschließlich Unterspritzung Der Zuschlag nach Nummer 3309 ist je Sitzung bis zu dreimal berechnungsfähig.
59,83 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3310
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Submukosa-Dissektion, einschließlich Unterspritzung, je Sitzung
78,07 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3311
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Behandlung(en) mittels Clipping oder Ligatur oder Unterspritzung Der Zuschlag nach Nummer 3311 ist je Sitzung bis zu dreimal berechnungsfähig.
39,04 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3312
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für endoskopische Laservaporisation(en) und/oder Argon-Plasma-Koagulation(en), je Sitzung
35,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
706
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Licht- oder Laserkoagulation(en) zur Beseitigung von Stenosen oder zur Blutstillung bei endoskopischen Eingriffen, je Sitzung
3313
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für Ballondilatation oder Bougierung, je Sitzung
27,52 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3314
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Proktoskopie mit starrem Instrument, einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich Probebiopsie(n), je Sitzung
34,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
705
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Proktoskopie
3315
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Proktologische Untersuchung mit dem Spreizspekulum
21,62 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3316
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Untersuchung von Analfisteln mit der Sonde, ggf. einschließlich - Instillation und Anfärbung - rektal digitaler Untersuchung, je Sitzung
20,37 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3317
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Behandlung von Hämorrhoiden durch Sklerosierung mittels Injektion, ggf. einschließlich rektal-digitaler Untersuchung, je Sitzung
39,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
764
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung
3318
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Behandlung von Hämorrhoiden mittels elastischer Ligatur oder Entfernen eines Schleimhautvorfalls, ggf. einschließlich rektal digitaler Untersuchung, je Sitzung
59,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
766
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung
3319
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, einschließlich rektal digitaler Untersuchung, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 3319 ist neben der Leistung nach Nummer 3220, 3222, 3223, 3301, 3314, 3315, 3317 oder 3318 nicht berechnungsfähig.
28,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
3236
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels
3320
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Digitale Ausräumung des Mastdarms, je Sitzung
48,36 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
770
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ausräumung des Mastdarms mit der Hand
3321
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
High Resolution Anoskopie (HRA) zur Diagnostik von dysplastischen Veränderungen des Anus und zum Analkarzinom-Screening, einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich - Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - bis zu fünf Probeexzisionen, je Sitzung
90,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3322
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 33,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3322, 3323 oder 3324 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3322 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3322 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3322 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3323
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 33,00 EUR bis zu 53,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3322, 3323 oder 3324 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3323 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3323 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3323 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3324
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen V. Proktologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 53,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3322, 3323 oder 3324 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3324 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3324 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3324 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Allgemeine Bestimmungen Auswertung der Dialyse- bzw. Behandlungsprotokolle, Anpassung von Sollgewicht und Dialyseregime sowie orientierende Kontrollen des Dialyseshunts. Dialyseeinrichtung aufgrund eines eigenen Behandlungsvertrages mit dem Patienten, sind die Vergütungen für den Arzt nach Nummer 3400, 3402, 3403, 3406, der Arzt Sachkosten nach § 10 GOÄ nicht berechnen; die §§ 7 bis 9 GOÄ bleiben unberührt. therapeutischen extrakorporalen Eliminationsverfahren dienen sowie Energiekosten und Kosten für Wasser und dessen Aufbereitung. Allgemeine Bestimmungen folgender Pauschalen zulässig: Wäschereinigung, Perfusorspritze, Heparin (auch zur Katheterblockung) für Hämodialyse nach Nummer 3402, 3403 oder 3406 in Höhe von 32,35 Euro Perfusorspritze, Heparin (auch zur Katheterblockung) für Hämofiltration/Hämodiafiltration nach Nummer 3402, 3403 oder 3406 in Höhe von 33,66 Euro in Höhe von 44,77 Euro. Neben der Pauschale sind eine parenterale Ernährung über Peritoneallösungen und notwendige Überleitungswechsel gesondert über § (CCPD/APD) nach Nummer 3400, 3401 oder 3412 in Höhe von 50,96 Euro. Neben der Pauschale sind eine parenterale Ernährung über Peritoneallösungen und notwendige Überleitungswechsel gesondert über § 10 berechnungsfähig. Wäschereinigung, Perfusorspritze, Heparin für Lipoprotein-Apherese nach Nummer 3409 in Höhe von 837,79 Euro Citratantikoagulation nach Nummer 3410 in Höhe von 51,37 Euro Wäschereinigung bei Behandlung von Patienten nach Nummer 3414 in Höhe von 9,78 Euro
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3400
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung inklusive Rufbereitschaft bei Durchführung einer Peritonealdialyse als Heimdialyseverfahren, je Kalendertag
85,92 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
793
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag
3401
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400 bei Durchführung einer Peritonealdialyse mittels kontinuierlicher zyklischer Peritonealdialyse (CCPD) unter Verwendung eines Cyclers
5,19 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
793
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag
3402
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung inklusive Rufbereitschaft bei Durchführung von Hämodialyse als Heimdialyse, je Dialyse
160,81 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
791
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse
3403
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Hämodialyse oder Hämofiltration, je Dialyse
207,68 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
792
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese –, je Dialyse bzw. Sitzung
3404
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403 bei Patienten mit - Zustand nach zerebralem Insult mit Hemi- oder Tetraparese bzw. Plegie - Diabetes mellitus mit therapieresistenter Polyneuropathie und/oder - Herzinsuffizienz Grad III-IV mit dokumentiertem Mehraufwand durch rezidivierendes Kreislaufversagen
81,18 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3405
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403 bei mehr als sechs Stunden Dialysedauer
96,87 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3406
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Limited-Care-Dialyse, je Dialyse Während der Limited-Care-Dialyse muss der Arzt in Rufbereitschaft erreichbar sein.
195,67 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
791
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse
3407
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Plasmapherese bzw. eines Plasmaaustauschs (unselektiv), je Plasmapherese bzw. Plasmaaustausch
218,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
792
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese –, je Dialyse bzw. Sitzung
3408
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403 oder 3407 bei notfallmäßiger Durchführung im Dialysezentrum oder unter stationären Bedingungen, z.B. aufgrund von - lebensbedrohlicher akuter Hyperkaliämie - Lungenödem mit drohender Beatmungspflicht, deren Abwendung durch Sofortdialyse noch möglich erscheint - urämischer Perikarditis mit hämodynamisch relevantem Perikarderguss in der Echokardiographie - schwerer urämischer Enzephalopathie und/oder - lebensbedrohlicher Vergiftung mit dialysablen Substanzen
198,69 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3409
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Apherese (selektiv) oder extrakorporalen Photopherese, auch Lipid‐Apherese, je Apherese
218,72 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
3410
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403, 3407 oder 3409 bei Citratantikoagulation
27,24 €
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3411
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Immunapherese/Adsorption hydrophober Substanzen, je Apherese Die Berechnung von Spüllösung, Filter/Adsorber, Schlauchsystem und Punktionsnadeln, Antikoagulanz-Lösungen, Verbandsmaterial, Verpflegung, Wäschereinigung, Perfusorspritze und Heparin erfolgt nach § 10. Alle anderen Materialien sind durch den Ansatz der Nummer 3411 abgegolten.
315,27 €
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3412
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer intermittierenden Peritonealdialyse im Dialysezentrum oder unter stationären Bedingungen, unter Verwendung eines Cyclers, je Dialyse
253,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
785
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Spülung
786
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung
3413
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse (kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse CAPD) im Dialysezentrum oder unter stationären Bedingungen, je Kalendertag
193,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
785
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Spülung
786
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung
793
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag
3414
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400, 3402, 3403, 3406, 3407, 3409, 3412 oder 3413 bei Patienten mit Infektionen folgender Art, wie z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, Humanes Immundefizienz-Virus (HIV) und/oder multiresistente Keime Der Zuschlag nach Nummer 3414 ist im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 3400 oder 3402 nur bei Hausbesuch des Arztes und/oder des Dialysepersonals berechnungsfähig.
73,27 €
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3415
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400, 3403, 3406 oder 3413 für die intensivierte Betreuung bei Durchführung einer Trainingsdialyse zur Vorbereitung auf ein Heimdialyseverfahren Der Zuschlag nach Nummer 3415 ist innerhalb der ersten zwei Monate nach Erstdialyse bis zu 25-mal berechnungsfähig.
266,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
790
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Training des Patienten und gegebenenfalls seines Dialysepartners zur Vorbereitung auf Heim- oder Limited-Care-Dialysen, auch als Hämofiltration, je Dialyse
3416
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400, 3412 oder 3413 für den peritonealen Äquilibrationstest mit einer Verweilzeit von mindestens vier Stunden
243,05 €
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3417
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403, 3412 oder 3413 bei Patienten mit Demenz mit Agitiertheit und Sedierungsbedürftigkeit und/oder bei dekompensierter Leberzirrhose mit hämorrhagischer Diathese Der Zuschlag nach Nummer 3417 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 3418, 3419 oder 3420 nicht berechnungsfähig.
53,93 €
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3418
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 205,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch eine zur Behandlung von Kindern personell und technisch ausgestattete pädiatrische Dialyseeinrichtung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3418, 3419 oder 3420 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3418 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3418 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3418 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
95,23 €
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3419
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen VI. Nephrologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 205,00 EUR bis zu 225,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch eine zur Behandlung von Kindern personell und technisch ausgestattete pädiatrische Dialyseeinrichtung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 3418, 3419 oder 3420 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 3419 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 3419 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 3419 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
459,10 €
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