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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

408 Ziffern · Seite 1 von 7 · Kapitel F – Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen
2800
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Kreislauffunktionsprüfung nach Schellong, je Sitzung
28,02 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
600
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung
2801
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Ergometrische Funktionsprüfung in physikalisch definierten und reproduzierbaren Belastungsstufen, mittels Fahrrad-, Oberkörper- oder Laufbandergometer, je Sitzung
65,66 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
652
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens 9 Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung
2802
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2801 für die Verwendung eines Handergometers
12,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2803
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Funktionsprüfung der peripheren arteriellen Durchblutung (z.B. nach Ratschow, Adson oder Allen), je Sitzung
22,70 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2804
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Videokapillarmikroskopie, je Sitzung
41,07 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2805
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2804 für Untersuchung(en) nach intravenöser Applikation eines Farbstoffes, einschließlich Dokumentation, ggf. einschließlich Ermittlung der Farbstoff-Erscheinungs- und -Auffüllzeiten
53,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2806
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks der Haut, z.B. mit Platin-Membranelektroden, je Bein Bei der Untersuchung beider Beine ist die Leistung nach Nummer 2806 zweimal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 2806 ist neben der Leistung nach Nummer 1107 nicht berechnungsfähig.
24,39 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
614*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks
2807
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2806 bei Bestimmung unter Provokationsmanövern (z.B. Tieflagerung der Extremität, reaktive Hyperämie)
18,81 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2808
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2806 bei Messung im Ulkusbereich
10,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2809
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Untersuchung der Gewebedurchblutung mittels Gewebephotospektrometrie, über die Bestimmung der kapillären Perfusion, der postkapillären Sauerstoffsättigung und der regionalen Hämoglobinmenge an mindestens zwei Messstellen im Gewebe, ggf. im Wundgrund, je Extremität
30,10 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2810
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Horizontal-, Hoch- und/oder Tieflagerung an mindestens zwei Messstellen mit Überprüfung des kritischen Perfusionsdrucks und/oder der Stase, ggf. nach definierter lokaler Erwärmung der Haut, ggf. einschließlich funktioneller Untersuchung der Kompressionstherapie, je Extremität Die Leistung nach Nummer 2810 beinhaltet die Leistung nach Nummer 2809. Die Leistung nach Nummer 2810 ist neben der Leistung nach Nummer 2809 nicht berechnungsfähig.
41,14 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2811
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Laser-Doppler-Fluxmetrie zur semiquantitativen Messung der kutanen Mikrozirkulation, je Sitzung
41,14 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2812
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2811 bei Anwendung von Provokationsmanövern (z.B. Tieflagerung der Extremität, reaktive Hyperämie)
17,44 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2813
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Seitenvergleichende segmentale Untersuchung der Durchblutung der unteren oder oberen Extremitäten mittels pneumatischer oder elektronischer Oszillographie, je Sitzung
25,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
620*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Rheographische Untersuchung der Extremitäten
621*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)
622*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Akrale infraton-oszillographische Untersuchung
643*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
2814
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2813 für Belastungstests (z.B. Kniebeugen, Zehenstände, technische Geräte wie Laufbandergometer)
20,14 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2815
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung, Schwarzweiß-Wiedergabe und Farbthermogramm, ggf. einschließlich der Untersuchung unter Belastung, je Sitzung
51,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
623*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z. B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-KristallTh ermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen
624*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung mit SchwarzweißWiedergabe und Farbthermogramm einschließlich der notwendigen Aufnahmen, je Sitzung
2816
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Photoplethysmographische Untersuchung der peripheren Arterien an mindestens zwei peripheren Gefäßabschnitten oder arterielle photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten, je Sitzung
36,03 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
635*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten
638*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Punktuelle Arterien- und/oder Venenpulsschreibung
639*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung der Blutfüllung und photoplethysmographische Simultanregistrierung der Füllungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens vier peripheren Gefäßabschnitten sowie gleichzeitige Registrierung des Volumenpulsbandes)
2817
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2816 bei Anwendung von Provokationsmanövern (z.B. medikamentöse Vasodilatation, definierte Erwärmung oder Kühlung)
25,53 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
636*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z. B. mit Temperaturreizen)
2818
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2816 für die gleichzeitige Untersuchung aller Finger und/oder aller Zehen, z.B. bei Raynaud- Syndrom an Händen und/oder Füßen oder Thrombangiitis obliterans
17,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2819
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Untersuchung der Venen einer oder mehrerer Extremitäten mittels Licht-Reflexions-Rheographie, je Sitzung
21,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
634
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Lichtreflex-Rheographie
2820
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Phlebodynamometrie, je Bein
44,60 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
640*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Phlebodynamometrie
2821
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2819 oder 2820 für Funktionstest unter externer Unterbrechung des Refluxes beispielsweise durch Tourniquets
23,40 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2822
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Verschlussplethysmographische Untersuchung(en) der Venen oder der Arterien einer Extremität in Ruhe, je Sitzung
39,34 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
641*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung
642*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung
2823
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2822 für Untersuchung(en) während und/oder nach Provokationsmanöver(n)
15,22 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
641*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung
642*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung
2824
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Bestimmung der Pulswellenlaufzeit und/oder Pulswellenanalyse, je Sitzung
28,50 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
637*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung
2825
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 27,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 2825, 2826 oder 2827 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 2825 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 2825 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 2825 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2826
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 27,00 EUR bis zu 38,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 2825, 2826 oder 2827 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 2826 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 2826 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 2826 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2827
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen I. Angiologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 38,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 2825, 2826 oder 2827 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 2827 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 2827 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 2827 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2900
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Elektrokardiographische Untersuchung mit weniger als zwölf Ableitungen, mit graphischer Aufzeichnung, auch als Notfall-EKG, je Sitzung Ein EKG-Monitoring ohne graphische Aufzeichnung ist nicht nach Nummer 2900 berechnungsfähig.
12,51 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
431
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Elektrokardioskopie im Notfall
650*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle – gegebenenfalls als Notfall-EKG
2901
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Elektrokardiographische Untersuchung mit mindestens zwölf Ableitungen in Ruhe, mit graphischer Aufzeichnung, ggf. einschließlich - Untersuchung nach Belastung - Vektorkardiographie, je Sitzung
29,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
651*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
657*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Vektorkardiographische Untersuchung
2902
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2900 oder 2901 für physikalische oder pharmakologische Provokation von Herzrhythmusstörungen, je Test Bei Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 2902 und 2903 ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
22,44 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2903
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Elektrokardiographische Untersuchung mit mindestens zwölf Ableitungen unter fortschreibender Registrierung, als Ausgangs-EKG in Belastungsposition und bei physikalisch definierter, variabler und reproduzierbarer Belastung sowie Nachbeobachtung (Belastungs-EKG), einschließlich Blutdruckmessung, ggf. einschließlich - Pulsoxymetrie - Vektorkardiographie - Anpassung der Belastungsmodi bei orthopädischen Einschränkungen, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 2903 ist neben der Leistung nach Nummer 2900 nicht berechnungsfähig.
62,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
652
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens 9 Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung
2904
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Registrierung und Analyse von Spätpotentialen im hochverstärkten EKG
25,89 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2905
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Elektrokardiographische Untersuchung, Dauer 18 bis 36 Stunden (Langzeit-EKG), mit individueller, kontinuierlicher, mindestens zweikanaliger Ereigniskontrolle am Monitor und echtzeitanaloger Dokumentation signifikanter Ereignisse, 25 mm/Sek. einschließlich Auswertung, ggf. einschließlich - ST-Streckenanalyse - Atmungsaufzeichnung - Aufzeichnung und Auswertung der Herzfrequenzvariabilität Ein EKG-Monitoring ohne graphische Aufzeichnung ist nicht nach Nummer 2905 berechnungsfähig.
50,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
659*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung –, mit Auswertung
2906
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2905 bei einer Langzeit-EKG-Aufzeichnungsdauer von mehr als 36 Stunden
8,37 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2907
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Auswertung nicht-telemetrisch übertragener Daten von mobilen, vom Arzt verordneten, erstattungsfähigen Medizinprodukten bzw. implantierbaren Monitor-Geräten (z.B. auch Event-Recorder) Die Leistung nach Nummer 2907 ist neben der Leistung nach Nummer 2905, 2908, 2909, 2910, 2913 oder 2914 nicht berechnungsfähig.
21,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2908
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Auswertung telemetrisch übertragener Daten von mobilen, vom Arzt verordneten, erstattungsfähigen Medizinprodukten bzw. implantierbaren Monitor-Geräten (z.B. auch Event-Recorder), je Kalendertag Die Leistung nach Nummer 2908 ist neben der Leistung nach Nummer 2905, 2907, 2909, 2910, 2913, 2914, 2924, 2925, 2926 oder 2927 nicht berechnungsfähig.
22,05 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
653*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege
2909
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
EKG-Registrierung und Auswertung mittels eines implantierten Event-Recorders, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 2909 ist neben der Leistung nach Nummer 2907, 2908 oder 2910 nicht berechnungsfähig.
21,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2910
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
EKG-Registrierung und Auswertung mittels eines externen Event-Recorders für jeweils sechs Tage Die Leistung nach Nummer 2910 ist neben der Leistung nach Nummer 2907, 2908 oder 2909 nicht berechnungsfähig.
21,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2911
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Funktionsanalyse eines Ein- oder Mehrkammerschrittmachers und/oder eines implantierten Defibrillators mit aktiver Telemetriefunktion auf Basis telemetrisch übermittelter Daten, je Kalendertag Die Leistung nach Nummer 2911 ist nur berechnungsfähig, wenn die Daten über eine größere räumliche Entfernung übertragen werden (z.B. aus der häuslichen Umgebung des Patienten heraus).
48,06 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2912
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Funktionsanalyse und ggf. Umprogrammierung eines Einkammer-Herzschrittmachers, je Sitzung
43,23 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
661*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest
2913
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Funktionsanalyse und ggf. Umprogrammierung eines Zweikammer-Herzschrittmachers (Vorhof- und Ventrikelelektrode), je Sitzung
64,85 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
661*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest
2914
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Funktionsanalyse und ggf. Umprogrammierung eines biventrikulären Schrittmachers zur Resynchronisationstherapie
134,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
661*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest
2915
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2912, 2913 oder 2914 für Kontrolle und Justierung der Frequenzadaption
4,82 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2916
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2912, 2913 oder 2914 für implantierten Defibrillator
40,98 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2917
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2912, 2913 oder 2914 für Kardioversion/Überstimulation mittels implantiertem Schrittmacher/Defibrillator
12,05 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2918
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Elektive elektrische (bis zu drei Stromstöße) oder pharmakologische Kardioversion Die Leistung nach Nummer 2918 ist neben der Leistung nach Nummer 1105 nicht berechnungsfähig.
35,92 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
430
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens
2919
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2918 für mehr als drei Stromstöße
17,79 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2920
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Kipptisch-Untersuchung mittels eines Kipptisches mit einem Kippwinkel von mindestens 60 Grad, einschließlich Überwachung durch EKG-Monitoring und Blutdruckmessungen, ggf. einschließlich pharmakologischer Testungen(en), je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
91,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2921
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2920 für die Messung des intrakraniellen Blutflusses mittels PW-Doppler-Verfahren im Rahmen einer Kipptisch-Untersuchung, je Sitzung
19,11 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2922
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Langzeitblutdruckmessung, Dauer 18 bis 36 Stunden, einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
19,37 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
654*
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
2923
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2922 für eine Aufzeichnungsdauer von mehr als 36 Stunden
8,04 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2924
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels kardialer Aggregate telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz, je Samstag, Sonntag oder Feiertag Die Leistung nach Nummer 2924 ist neben der Leistung nach Nummer 2908 nicht berechnungsfähig. Beim Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz mittels kardialer Aggregate können als Nutzungspauschale Kosten in Höhe von 100 Euro pro Quartal für den Transmitter als Auslagen separat berechnet werden. Die Auslagen von 100 EUR je Quartal dürfen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Die tatsächlichen Auslagen sind auf Verlangen des Zahlungspflichtigen nachzuweisen. Darüberhinausgehende Kosten für die Nutzung von Geräten und Anwendungen (Sachkosten), können nicht separat berechnet werden, sondern sind mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten.
6,99 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2925
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels kardialer Aggregate telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz, je Werktag außer Samstag Die Leistung nach Nummer 2925 ist neben der Leistung nach Nummer 2908 nicht berechnungsfähig. Beim Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz mittels kardialer Aggregate können als Nutzungspauschale Kosten in Höhe von 100 Euro pro Quartal für den Transmitter als Auslagen separat berechnet werden. Die Auslagen von 100 EUR je Quartal dürfen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Die tatsächlichen Auslagen sind auf Verlangen des Zahlungspflichtigen nachzuweisen. Darüberhinausgehende Kosten für die Nutzung von Geräten und Anwendungen (Sachkosten), können nicht separat berechnet werden, sondern sind mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten.
5,04 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2926
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz, je Samstag, Sonntag oder Feiertag Die Leistung nach Nummer 2926 ist neben der Leistung nach Nummer 2908 nicht berechnungsfähig. Die Kosten für die Nutzung von Geräten und Anwendungen (Sachkosten), können nicht separat berechnet werden, sondern sind mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten.
14,89 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2927
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz, je Werktag außer Samstag Die Leistung nach Nummer 2927 ist neben der Leistung nach Nummer 2908 nicht berechnungsfähig. Die Kosten für die Nutzung von Geräten und Anwendungen (Sachkosten), können nicht separat berechnet werden, sondern sind mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten.
9,79 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2928
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 27,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 2928, 2929 oder 2930 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 2928 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 2928 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 2928 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2929
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 27,00 EUR bis zu 50,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 2928, 2929 oder 2930 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 2929 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 2929 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 2929 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2930
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen II. Kardiologie
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 50,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 2928, 2929 oder 2930 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 2930 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 2930 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 2930 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Allgemeine Bestimmungen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
35,00 €
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3000
Kapitel F Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen III. Invasive Kardiologie
Intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion, soweit nicht in anderen Leistungen enthalten
30,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
346
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
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