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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

71 Ziffern · Seite 2 von 2 · Kapitel E – Physikalisch medizinische Leistungen
2708
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Therapiekontrolle von Massagen oder Lymphdrainagen, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2708 ist frühestens fünf Tage nach dem Ansatz der Leistung nach Nummer 2707 und im Verlauf der Behandlung einmal je Kalenderwoche berechnungsfähig.
21,42 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2709
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Planung, Einleitung und Koordination von Hydrotherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2709 ist einmal zu Beginn der Behandlung berechnungsfähig.
23,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2710
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Therapiekontrolle von Hydrotherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2710 ist frühestens fünf Tage nach dem Ansatz der Leistung nach Nummer 2709 und im Verlauf der Behandlung einmal je Kalenderwoche berechnungsfähig.
21,42 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2711
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Planung, Einleitung und Koordination von Wärme- oder Kältetherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2711 ist einmal zu Beginn der Behandlung berechnungsfähig.
16,87 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2712
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Therapiekontrolle von Wärme- oder Kältetherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2712 ist frühestens fünf Tage nach dem Ansatz der Leistung nach Nummer 2711 und im Verlauf der Behandlung einmal je Kalenderwoche berechnungsfähig.
11,68 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2713
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Planung, Einleitung und Koordination von Elektrotherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2713 ist einmal zu Beginn der Behandlung berechnungsfähig.
35,05 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2714
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Therapiekontrolle von Elektrotherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2714 ist frühestens fünf Tage nach dem Ansatz der Leistung nach Nummer 2713 und im Verlauf der Behandlung einmal je Kalenderwoche berechnungsfähig.
23,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2715
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Planung, Einleitung und Koordination von Ergotherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2715 ist einmal zu Beginn der Behandlung berechnungsfähig.
48,67 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2716
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Therapiekontrolle von Ergotherapie, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2716 ist frühestens fünf Tage nach dem Ansatz der Leistung nach Nummer 2715 und im Verlauf der Behandlung einmal je Kalenderwoche berechnungsfähig.
38,94 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2717
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Planung, Einleitung und Koordination von logopädischer Behandlung, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2717 ist einmal zu Beginn der Behandlung berechnungsfähig.
48,67 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
2718
Kapitel E Physikalisch medizinische Leistungen IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Therapiekontrolle von logopädischer Behandlung, einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten Die Leistung nach Nummer 2718 ist frühestens fünf Tage nach dem Ansatz der Leistung nach Nummer 2717 und im Verlauf der Behandlung einmal je Kalenderwoche berechnungsfähig.
38,94 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
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