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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

78 Ziffern · Seite 1 von 2 · Kapitel D – Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin
1600
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin Zuschläge für ambulante Anästhesieleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 14,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 1600 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1601, 1602, 1603 oder 1604 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1600 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
4,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
446
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind
1601
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin Zuschläge für ambulante Anästhesieleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 14,00 EUR und bis zu 24,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 1601 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1600, 1602, 1603 oder 1604 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1601 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
10,84 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
446
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind
1602
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin Zuschläge für ambulante Anästhesieleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 24,00 EUR und bis zu 33,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 1602 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1600, 1601, 1603 oder 1604 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1602 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
21,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
446
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind
447
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
1603
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin Zuschläge für ambulante Anästhesieleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 33,00 EUR und bis zu 57,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 1603 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1600, 1601, 1602 oder 1604 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1603 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
37,36 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
446
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind
447
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
1604
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin Zuschläge für ambulante Anästhesieleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 57,00 EUR bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 1604 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1600, 1601, 1602 oder 1603 nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1604 ist einmal je Sitzung berechnungsfähig. Allgemeine Bestimmungen Ein präanästhesiologisches Anamnesegespräch und eine präanästhesiologische Untersuchung können gesondert berechnet werden. Die Zeiten für die berechnungsfähige Anästhesieleistung sind verpflichtend auf der Rechnung anzugeben. Temperaturmessungen sind Gegenstand aller Anästhesieleistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. - Präoxygenierung inklusive Verabreichung der Narkose- und Atemgase (insbesondere Sauerstoffgabe) - Hautdesinfektion - Lokalanästhesien vor Punktion - Legen eines Harnblasenkatheters - erste peripher-venöse Infusion - Verbände - Medikamentengaben (Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidote) - ggf. erforderliche Nachinjektionen - Wärmeapplikation - Anwendung eines Nervenstimulators zur Auffindung von Nerven zur Anlage einer Regionalanästhesie - Kathetereinbringungen zur Regionalanästhesie - Kontrolle der Katheterlage - Entfernung von Kathetern oder Medikamentenpumpen - Überprüfung der Neurologie zur Erfolgskontrolle der Anästhesie - orale/tracheale Absaugung - Dokumentation nach dem Abschnitt D I gegenüber dem Patienten gesondert berechnen. Allgemeine Bestimmungen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachte hämorrhagische Diathese kann bei den Leistungen nach den Nummern 1713 oder 1714 für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
61,15 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
447
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
1700
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Ärztlicher Standby als alleinige anästhesiologische Maßnahme, einschließlich - Überwachung der Vitalfunktionen (z.B. kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung, Temperaturmessung) - Infusion(en) - Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. auch präoperativ gelegt, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Sauerstoffgabe - Kapnometrie (CO2-Messung), je angefangene 20 Minuten
35,74 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1701
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Sedierung und/oder Analgosedierung als alleinige anästhesiologische Maßnahme, ohne Intubation, einschließlich - Überwachung der Vitalfunktionen (z.B. kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung, Temperaturmessung) - Infusion(en) - Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Sauerstoffgabe - Kapnometrie (CO2-Messung) - Blasenkatheter, Dauer bis zu 30 Minuten
66,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
451
Kapitel D Anästhesieleistungen
Intravenöse Kurznarkose
452
Kapitel D Anästhesieleistungen
Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
1702
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1701, für weitere vollendete 30 Minuten
61,25 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
451
Kapitel D Anästhesieleistungen
Intravenöse Kurznarkose
452
Kapitel D Anästhesieleistungen
Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
1703
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1701, für weitere angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1703 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig.
22,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
451
Kapitel D Anästhesieleistungen
Intravenöse Kurznarkose
452
Kapitel D Anästhesieleistungen
Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
1704
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Allgemeinanästhesie mit Larynxmaske oder endotrachealer Intubation, Maske oder Jet, einschließlich medikamentöser Prämedikation und Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Anlegen von bis zu zwei Infusionen - Cuffdruckmessung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring und Herzfrequenzmessung - Temperaturmessungen - Überwachung der Atemfrequenz und des Atemvolumens sowie der Compliance - kontinuierlicher Kapnometrie und Narkosegasmessung (auch Sauerstoff) - inspiratorisch und exspiratorisch - routinemäßiger Messung/Überprüfung der Narkosetiefe - Legen einer Magensonde - Legen eines Blasenkatheters - Relaxometrie, Dauer bis zu 15 Minuten
119,34 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
453
Kapitel D Anästhesieleistungen
Vollnarkose
460
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose –, bis zu einer Stunde
462
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
1705
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1704, je weitere vollendete 30 Minuten
88,62 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
461
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose –, jede weitere angefangene halbe Stunde
463
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
1706
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1704, je weitere angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1706 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig.
45,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
461
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose –, jede weitere angefangene halbe Stunde
463
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
1707
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für die Intubation unter optischer Führungshilfe (z.B. Fiberoptik, Videolaryngoskopie) Der Zuschlag nach Nummer 1707 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1708 nicht berechnungsfähig.
45,69 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1708
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für die seitengetrennte Intubation, einschließlich fiberoptischer Kontrolle
50,25 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1709
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für EEG- und/oder Bispectral Index (BIS)-Messungen und/oder nahinfrarotspektroskopische (NIRS)-Messungen der regionalen zerebralen Sauerstoffsättigung bei nachweislich zu erwartender oder operativ- bzw. lagerungsbedingt auftretender zerebraler Ischämie (z.B. Karotis‐Thrombendarteriektomie, risikobehaftete Kopflagerungen, extrakorporale Zirkulation) und/oder bei Kombination von Allgemein- und rückenmarksnaher Anästhesie
35,51 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1710
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für die kontrollierte Blutdrucksenkung auf Anforderung des Operateurs Der Zuschlag nach Nummer 1710 ist für die Senkung eines kurzzeitig erhöhten Blutdrucks sowie neben der Überwachung einer Herz- Lungenmaschine nicht berechnungsfähig.
21,30 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
480
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kontrollierte Blutdrucksenkung während der Narkose
1711
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für kontrollierte Wärmetherapie (Zwei-Höhlen-Eingriff, OP-Dauer über 120 Minuten, dokumentierte Hypothermie (<35 Grad))
62,16 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1712
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für kontrollierte Wärmetherapie (Zwei-Höhlen-Eingriff, OP-Dauer über 120 Minuten, dokumentierte Hypothermie (<35 Grad)) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 1712 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1711, 1744, 1745 oder 1746 nicht berechnungsfähig.
72,73 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1713
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Anlage, Messungen und Überwachung des Pulmonalisdrucks anhand eines Pulmonaliskatheters (Swan-Ganz-Katheter) zur invasiven Überwachung der Herzkreislauffunktion während einer Anästhesieleistung, einschließlich - Punktion (Seldingertechnik) oder Freilegung mit Vorbringung eines Führungsdrahtes - Einbringen einer Schleuse - Vorbringen und Positionieren eines Katheters oder dessen Austausch - Druckmessungen, ggf. einschließlich - EKG-Registrierung - Durchleuchtungen Die Leistung nach Nummer 1713 ist neben der Leistung nach Nummer 720, 3001, 3003 oder 3007 nicht berechnungsfähig.
121,33 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
630
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKGKontrolle
632
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle, gegebenenfalls auch unter Röntgen-Kontrolle
1714
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Anlage, Messungen und Überwachung des PiCCO (Pulse Contour Cardiac Output) zur invasiven Überwachung der Herzkreislauffunktion während einer Anästhesieleistung, einschließlich - eines arteriellen Katheters und eines zentralvenösen Katheters - Punktion (Seldingertechnik) oder Freilegung mit Vorbringung eines Führungsdrahtes - Einbringen einer Schleuse - Vorbringen und Positionieren eines Katheters oder dessen Austausch - Druckmessungen, ggf. einschließlich - EKG-Registrierung - Durchleuchtungen Die Leistung nach Nummer 1714 ist neben der Leistung nach Nummer 719, 720, 721, 3001, 3003 oder 3007 nicht berechnungsfähig.
80,47 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
260
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
1715
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Regionalanästhesie (rückenmarksnahe Leitungsanästhesie: Spinal-/Peridural-, Epiduralanästhesie), einschließlich - kontinuierlicher Anwesenheit von Anästhesiefachpersonal - medikamentöser Prämedikation - Legen eines peripher-venösen Zugangs und/oder Anlegen von bis zu zwei Infusionen, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring und Herzfrequenzmessung - Überwachung der Atmung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie - Kapnometrie (CO2-Messung) - Legen eines Blasenkatheters, Dauer bis zu 15 Minuten
98,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
471
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu zwei Stunden Dauer
472
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer
473
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer
1716
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortsetzung der Leistung nach Nummer 1715, ggf. einschließlich Nachinjektionen des Lokalanästhetikums, je weitere angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1716 ist nur als Abschlussleistung bei einer Gesamtdauer der Regionalanästhesie von unter fünf Stunden und nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Bei nicht kontinuierlicher Anwesenheit des Anästhesiefachpersonals sind die Anwesenheitszeiten zu addieren.
22,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
471
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu zwei Stunden Dauer
473
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer
1717
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortsetzung der Leistung nach Nummer 1715, ggf. einschließlich Nachinjektionen des Lokalanästhetikums, je weitere vollendete 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1717 ist je Sitzung bis zu neunmal berechnungsfähig. Bei nicht kontinuierlicher Anwesenheit des Anästhesiefachpersonals sind die Anwesenheitszeiten zu addieren.
62,16 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
471
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu zwei Stunden Dauer
472
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer
473
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer
1718
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1715 für die kombinierte Spinal- und Epiduralanästhesie
34,26 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1719
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Blockade eines Nervengeflechtes (z.B. Plexus brachialis oder lumbosacralis), auch mittels Katheter und/oder des N. ischiadicus und/oder des N. femoralis und/oder Drei-in-eins- und/oder Knie- und/oder Fußblock, einschließlich Einleitung und Überwachung ggf. einschließlich - medikamentöser Prämedikation - Legen eines peripher-venösen Zugangs und/oder Anlegen von bis zu zwei Infusionen - Lokalanästhesie - kontinuierlicher Blutdruck- und Frequenzmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring - Überwachung der Atmung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie - Kapnometrie (CO2-Messung) - Legen eines Blasenkatheters, Dauer bis zu 60 Minuten Wenn die Schmerzausschaltung einer primär angelegten Regionalanästhesie z.B. während einer nicht vorhersehbaren langen Operationsdauer nachlässt und durch eine Allgemeinanästhesie fortgesetzt werden muss, ist die zusätzliche Fortführung der vorgenannten Regionalanästhesie nur mit der halben Gebühr berechnungsfähig.
86,94 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
476
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, bis zu einer Stunde Dauer
1720
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung und Überwachung der Leistung nach Nummer 1704, 1715 oder 1719, pauschal je weiterer Kalendertag
102,79 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
475
Kapitel D Anästhesieleistungen
Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 474 für den zweiten und jeden weiteren Tag, je Tag
1721
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung und Überwachung der Leistung nach Nummer 1719, Dauer bis zu 20 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1721 ist nur als Abschlussleistung und nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 1721 ist der Zuschlag nach Nummer 1726 nicht berechnungsfähig.
16,84 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
477
Kapitel D Anästhesieleistungen
Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde
1722
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung und Überwachung der Leistung nach Nummer 1719, je vollendete 20 Minuten, bis zu fünf Stunden
25,81 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
477
Kapitel D Anästhesieleistungen
Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde
1723
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704, 1715 oder 1719 für Infusionstherapie ab der dritten Infusion Die Leistung nach Nummer 1723 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
21,67 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1724
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704, 1715 oder 1719 für die Messung des arteriellen Drucks oder des zentralen Venendrucks, ggf. einschließlich Anlage eines zentralen Venenkatheters oder einer arteriellen Kanüle
66,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
1725
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1715 oder 1719 für die intravenöse Sedierung und/oder Analgesie zusätzlich zu Regional- und/oder Lokalanästhesien
27,27 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1726
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1715 oder 1719 für die Fortführung und Überwachung über mehr als fünf Stunden, pauschal am ersten Kalendertag
137,06 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
473
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer
474
Kapitel D Anästhesieleistungen
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer
1727
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1715 oder 1719 für Ultraschall zum Auffinden nervaler Strukturen
16,91 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1728
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1719 bei Kombination von mindestens zwei Verfahren nach der Leistung nach Nummer 1719 Die jeweiligen Verfahren sind in der Rechnung anzugeben.
45,44 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1729
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Blutautotransfusion mittels zellseparierendem Gerät, einschließlich - Indikationsstellung - Sammlung, Antikoagulation und Aufbereitung des Blutes
60,89 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1730
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1729 für die Retransfusion der autologen, gewaschenen Erythrozyten, je Einheit (250 ml) Die Anzahl der Einheiten ist in der Rechnung anzugeben.
18,54 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1731
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Intravenöse Regionalanästhesie einer Extremität, einschließlich - medikamentöser Prämedikation - Legen eines peripher-venösen Zugangs und/oder Anlegen von bis zu zwei Infusionen - Anlage einer Doppelstaumanschette - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring und Herzfrequenzmessung - Überwachung der Atmung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie, ggf. einschließlich Kapnometrie (CO2-Messung) und Sauerstoffgabe, Dauer bis zu 30 Minuten
52,52 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
478
Kapitel D Anästhesieleistungen
Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer
1732
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1731, je weitere vollendete 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1732 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig.
33,76 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1733
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1731, je angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1733 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig.
15,90 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1734
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
6,76 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
485
Kapitel D Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
1735
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase
4,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
488
Kapitel D Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase
1736
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie des Bronchialgebietes, ggf. einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens
13,04 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
484
Kapitel D Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie des Kehlkopfes
489
Kapitel D Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens
1737
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirkes (kleiner als 3 cm Länge, kleiner als 4 cm² Fläche oder kleiner als 1 cm³ Volumen) Die Leistung nach Nummer 1737 ist neben der Leistung nach Nummer 729 oder 730 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
10,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
490
Kapitel D Anästhesieleistungen
Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
1738
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirkes (größer als 3 cm Länge, größer als 4 cm² Fläche und größer als 1 cm³ Volumen) oder Infiltrationsanästhesie im Gesicht Die Leistung nach Nummer 1738 ist neben der Leistung nach Nummer 729 oder 730 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
18,24 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
491
Kapitel D Anästhesieleistungen
Infiltrationsanästhesie großer Bezirke auch – Parazervikalanästhesie
1739
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie nach Oberst oder Peniswurzelblockade
13,44 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
493
Kapitel D Anästhesieleistungen
Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst
1740
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Leitungsanästhesie, retrobulbär, peribulbär oder parabulbär (z.B. Subtenonblock)
41,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
495
Kapitel D Anästhesieleistungen
Leitungsanästhesie, retrobulbär
1741
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Postanästhesiologische Betreuung in speziell ausgestatteten Einheiten (Aufwachraum) unter ärztlicher Koordination, einschließlich - Abschlussuntersuchung vor Verlegung aus dem Aufwachraum - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - Pulsoxymetrie und ggf. EKG-Monitoring, ggf. einschließlich - Medikamentengabe(n) einschließlich Infusionstherapie - Temperaturmessungen - Sauerstoffgabe - postoperativer Analgesie - Nachinjektionen in einen zur postoperativen Analgesie gelegten Katheter, je vollendete 60 Minuten Postanästhesiologische Leistungen sind nicht nach Standby-Verfahren und ausschließlicher Sedativa-Gabe berechnungsfähig.
33,34 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
448
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
449
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
1742
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Postanästhesiologische Betreuung in speziell ausgestatteten Einheiten (Aufwachraum) unter ärztlicher Koordination, einschließlich - Abschlussuntersuchung vor Verlegung aus dem Aufwachraum - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - Pulsoxymetrie und ggf. EKG-Monitoring, ggf. einschließlich - Temperaturmessungen - Sauerstoffgabe - postoperativer Analgesie - Nachinjektionen in einen zur postoperativen Analgesie gelegten Katheter, je angefangene 60 Minuten Die Leistung nach Nummer 1742 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig. Postanästhesiologische Leistungen sind nicht nach Standby-Verfahren und ausschließlicher Sedativa-Gabe berechnungsfähig.
19,51 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
448
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
449
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
1743
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Kontrollierte Hypothermie (Senkung der Körpertemperatur), einschließlich Temperaturmessung
27,73 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
481
Kapitel D Anästhesieleistungen
Kontrollierte Hypothermie während der Narkose
1744
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 35,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1744, 1745 oder 1746 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1744 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1744 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
20,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1745
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 35,00 EUR bis zu 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1744, 1745 oder 1746 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1745 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1745 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1746
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin I. Anästhesieleistungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1744, 1745 oder 1746 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1746 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1746 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Allgemeine Bestimmungen Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts D II und nicht gesondert berechnungsfähig.
50,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1800
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Standardisiertes palliativmedizinisches und/oder schmerzmedizinisches Basisassessment zur Einleitung, Koordination und Durchführung der Symptomkontrolle und -behandlung, ggf. einschließlich - psychosozialer Stabilisierung - Einbeziehung der Angehörigen Die Leistung setzt die Untersuchung von mindestens fünf Bereichen der Palliativ- und/oder schmerzmedizinischen Versorgung (z.B. Schmerzanamnese, Symptomintensität, Lebensqualität, Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Stimmung, Ernährung, (psycho-)soziale Situation, Alltagskompetenz) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden. Die Leistung nach Nummer 1800 ist innerhalb von drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1800 ist innerhalb von 24 Stunden nicht neben der Leistung nach Nummer 1801 berechnungsfähig.
118,89 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1801
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Symptombezogenes Assessment bei palliativmedizinischen Patienten und/oder Schmerzmedizinpatienten (z.B. Edmonton Symptom-Skala, visuelle Analogskala) Die Leistung setzt die Untersuchung von mindestens drei Bereichen der Palliativ- und/oder schmerzmedizinischen Versorgung (z.B. Schmerzanamnese, Symptomintensität, Lebensqualität, Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Stimmung, Ernährung, (psycho-)soziale Situation, Alltagskompetenz) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden. Die Leistung nach Nummer 1801 ist innerhalb von drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1801 ist innerhalb von 24 Stunden nicht neben der Leistung nach Nummer 1400, 1401 oder 1800 berechnungsfähig.
61,78 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1802
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Ärztliche Betreuung eines Patienten/einer Patientin im Rahmen einer außerklinischen assistierten und/oder kontrollierten apparativen Beatmung Die Leistung nach Nummer 1802 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
57,55 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1803
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Lokalanästhesie definierter Schmerzpunkte (z.B. Triggerpunkte nach Travell, Simons) zur Schmerzbehandlung Die Leistung nach Nummer 1803 ist unabhängig von der Anzahl der Triggerpunkte und der Anzahl behandelter Körperregionen nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1803 ist neben der Leistung nach 729, 730, 1737, 1738 oder 1804 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
25,62 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
267
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
268
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
1804
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Anästhesie von einzelnen Nerven, z.B. Testausschaltung, unter Angabe der Lokalisation, einschließlich Überprüfung der Effektivität einer diagnostischen Blockade in Bezug auf Motorik, Sensibilität, Vegetativum und Algesimetrie Die Leistung nach Nummer 1804 ist unabhängig von der Anzahl der betroffenen Nerven und der Anzahl behandelter Körperregionen nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1804 ist neben der Leistung nach 729, 730, 1737, 1738 oder 1803 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
24,66 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
267
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
493
Kapitel D Anästhesieleistungen
Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst
1805
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Analgesie eines Hirnnervens an der Schädelbasis, z.B. an seiner Austrittsstelle an der Schädelbasis (N. mandibularis am Foramen ovale, N. maxillaris am Foramen rotundum) oder Analgesie eines Hirnnervenganglions an der Schädelbasis (Ganglion pterygopalatinum, Ganglion Gasseri), ggf. einschließlich Röntgenkontrolle Erfolgt die Analgesie eines Hirnnerven Computertomographie-gesteuert, ist die Computertomographie einmal je Sitzung gesondert berechnungsfähig.
32,62 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
493
Kapitel D Anästhesieleistungen
Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst
2599
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Blockade eines Nerven im Bereich der Schädelbasis
1806
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Ganglionäre lokale Opioidanalgesie (GLOA), ggf. einschließlich - vorheriger Lokalanästhesie im Rachenraum - Legen peripher venöser Zugänge
32,62 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1807
Kapitel D Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
Sympathikusblockade des zervikalen Grenzstrangs oder des Ganglion stellatum mittels Anästhetika und/oder Analgetika, einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge
48,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
497
Kapitel D Anästhesieleistungen
Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang oder Ganglion stellatum) mittels Anästhetika
Direkter Erlösvergleich

Aktuelle GOÄ mit der neuen GOÄ vergleichen

Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

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