GOÄ-Check

Sicher durch den GOÄ-Wechsel.

Die intelligente Schlagwort- und Ziffernsuche zwischen der aktuellen und der neuen GOÄ.

Aktuelle GOÄ durchsuchen

GOÄneu

Übersicht Ziffern neue GOÄ

Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

406 Ziffern · Seite 4 von 7 · Kapitel C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
1012
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1011 ab dem 11. Test, je Test
3,49 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
389
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Test
1013
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1011 ab dem 11. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Test Der Zuschlag nach Nummer 1013 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1012, 1025, 1026 oder 1027 nicht berechnungsfähig.
4,64 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1014
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Intrakutantest (1. bis 20. Test je Behandlungsfall), je Test
7,37 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
390
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
1015
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1014 ab dem 21. Test, je Test
5,81 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
391
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Intrakutantest, jeder weitere Test
1016
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1014 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Test Der Zuschlag nach Nummer 1016 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1015, 1025, 1026 oder 1027 nicht berechnungsfähig.
7,73 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1017
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene, mit Einzel- oder Gruppenextrakt, ggf. beidseitig, je Test Die Leistung nach Nummer 1017 ist je Kalendertag bis zu viermal und je Behandlungsfall bis zu 15 Mal berechnungsfähig.
26,57 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
393
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
1018
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger standardisierter apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene, mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test Die Leistung nach Nummer 1018 ist je Kalendertag bis zu viermal und je Behandlungsfall bis zu 16 Mal berechnungsfähig.
43,88 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
395
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
1019
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien, einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen, je Test Die Leistung nach Nummer 1019 ist je Kalendertag bis zu viermal und je Behandlungsfall bis zu 15 Mal berechnungsfähig.
35,22 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
399
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien – einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen
1020
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene, mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test Die Leistung nach Nummer 1020 ist je Kalendertag bis zu zweimal und je Behandlungsfall bis zu 15 Mal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1020 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 3517 nicht berechnungsfähig.
59,93 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
397
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test
1021
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Subkutaner Provokationstest in mindestens zwei Stufen, je Test Die Leistung nach Nummer 1021 ist je Kalendertag bis zu viermal und je Behandlungsfall bis zu 15 Mal berechnungsfähig.
8,71 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1022
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung, einschließlich Überwachung Die Leistung nach Nummer 1022 ist je Kalendertag bis zu viermal berechnungsfähig, sofern jede weitere Verabreichung im Abstand von mindestens
18,19 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
263
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung
1023
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Sublinguale Hyposensibilisierungsbehandlung, einschließlich Überwachung Die Leistung nach Nummer 1023 ist je Kalendertag bis zu viermal berechnungsfähig, sofern jede weitere Verabreichung im Abstand von mindestens
14,31 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1024
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Betreuung und Überwachung bei titrierter Testung von Allergenen bei Hochrisikopatienten, einschließlich - intermittierende Blutdruckmessung - Pulsoxymetrie - kontinuierliche Überwachung durch eine Pflegekraft, Dauer mehr als 180 Minuten
55,72 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1025
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1025, 1026 oder 1027 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1025 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 1025 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1025 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
10,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1026
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1025, 1026 oder 1027 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1026 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 1026 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1026 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
20,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1027
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen IV. Impfungen und Testungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1025, 1026 oder 1027 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1027 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 1027 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1027 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Allgemeine Bestimmungen - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
30,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1100
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung, auch CPAP, auch Transportbeatmung, auch im Rahmen der Notfallbehandlung, Dauer bis zu 6 Stunden Die Leistung nach Nummer 1100 ist innerhalb von 24 Stunden einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1100 ist anstelle oder neben der Leistung nach Nummer 1108 oder 1126 sowie den Leistungen des Abschnitts C VIII (Schlafmedizinische Leistungen) nicht berechnungsfähig.
71,38 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
427
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer
1101
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung, auch CPAP, auch im Rahmen der Notfallbehandlung, ab 7. bis einschließlich 24 Stunden Die Leistung nach Nummer 1101 ist innerhalb von 24 Stunden einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1101 ist anstelle oder neben der Leistung nach Nummer 1108 oder 1126 sowie Leistungen des Abschnitts C VIII (Schlafmedizinische Leistungen) nicht berechnungsfähig.
135,49 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
427
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer
428
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag
1102
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Wiederbelebungsversuch mit Atemspende und indirekter Herzmassage
69,88 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
429
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Wiederbelebungsversuch – einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation
1103
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Atemwegsichernde Maßnahmen durch Intubation oder Einbringen einer Larynxmaske, Larynxtubus, Combitubus im Rahmen der Notfallbehandlung, einschließlich Maßnahmen zur Überwachung der Atemtätigkeit Die Leistung nach Nummer 1103 ist neben der Leistung nach Nummer 1704 nicht berechnungsfähig.
29,29 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
429
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Wiederbelebungsversuch – einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation
1104
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Atemwegsichernde Maßnahmen durch Koniotomie oder Tracheotomie im Rahmen der Notfallbehandlung, einschließlich Maßnahmen zur Überwachung der Atemtätigkeit
118,17 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2751
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Tracheotomie
1105
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Elektrostimulation und/oder Defibrillation und/oder Kardioversion des Herzens, bis zu drei Stromstöße Die Leistung nach Nummer 1105 ist neben der Leistung nach Nummer 2918 nicht berechnungsfähig.
58,03 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
430
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens
1106
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1105 für mehr als drei Stromstöße
24,11 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1107
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung, ggf. einschließlich eines invasiven Kreislaufmonitorings mittels eines arteriellen Katheters, Dauer bis zu 24 Stunden Die Leistung nach Nummer 1107 beinhaltet sämtliche invasive und nichtinvasive Maßnahmen zur Überwachung und/oder Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen sowie ggf. zur Behandlung bei Störungen der Vitalfunktionen. Die Leistung nach Nummer 1107 kann nur von einem liquidationsberechtigten Arzt und nur für Überwachungen und Behandlungen auf Stationen berechnet werden, deren personelle und apparative Ausstattung eine enge Überwachung und intensivpflegerische Versorgung lebensbedrohlicher Erkrankungen und Zustände erlauben, z.B. Intensivtherapie-, Intensivüberwachungs- oder Intermediate Care-Stationen. Die Leistung nach Nummer 1107 ist für Überwachungen im Aufwachraum, beschützenden Stationen in psychiatrischen Abteilungen oder Einrichtungen oder anderen Stationen ohne intensivmedizinisch ausgebildetes Personal nicht berechnungsfähig. Die Leistungen des Abschnitts D I, mit Ausnahme der Leistung nach Nummer 1715 im Rahmen der Schmerztherapie, können neben der Leistung nach Nummer 1107 nicht berechnet werden, es sei denn sie werden für die Durchführung chirurgischer oder diagnostischer Eingriffe oder außerhalb der Intensivstation erbracht. Leistungen des Kapitels B und/oder orientierende oder eingehende neurologische Untersuchungen können nicht von dem Arzt berechnet werden, der die Leistung nach Nummer 1107 berechnet.
120,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1108
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine assistierte und/oder kontrollierte Beatmung, auch CPAP, im Rahmen der Intensivbehandlung, einschließlich der erforderlichen Überwachungs- und ggf. Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der Beatmung Der Zuschlag nach Nummer 1108 ist einmal innerhalb von 24 Stunden berechnungsfähig.
100,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
427
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer
428
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1109
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für invasives erweitertes Kreislaufmonitoring mittels Pulmonaliskatheter und/oder Pulse Contour Cardiac Output (PiCCO)
33,50 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1110
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für komplexe Katecholamintherapie mit zwei oder mehr Katecholaminen über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden Der Zuschlag nach Nummer 1110 ist einmal je vollendete 24 Stunden berechnungsfähig.
18,32 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1111
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Gabe von sechs oder mehr Einheiten (Erythrozytenkonzentrat und/oder Thrombozytenkonzentrat und/oder therapeutisches Plasma (FFP)) innerhalb von 24 Stunden, einschließlich vorbereitender Kontrollen Der Zuschlag nach Nummer 1111 ist innerhalb von 24 Stunden einmal berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1111 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1112 nicht berechnungsfähig.
24,50 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1112
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Gabe von mindestens 60 ml pro Kilogramm Körpergewicht (Erythrozytenkonzentrat und/oder Thrombozytenkonzentrat und/oder therapeutisches Plasma (FFP)) bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr innerhalb von 24 Stunden, einschließlich vorbereitender Kontrollen Der Zuschlag nach Nummer 1112 ist innerhalb von 24 Stunden einmal berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 1112 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1111, 1139, 1140 oder 1141 nicht berechnungsfähig.
35,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1113
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Durchführung, Steuerung und Überwachung einer kontinuierlichen Hämofiltration und/oder Hämodialyse und/oder Hämodiafiltration und/oder Hämoperfusion (z.B. CVVH, CVVHDF, CVVHD, SLEDD) auf einer Intensivstation Der Zuschlag nach Nummer 1113 ist einmal innerhalb von 24 Stunden berechnungsfähig.
185,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1114
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Lyse mittels venösem und/oder arteriellem Katheter
45,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1115
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für Messung des intrakraniellen Drucks mittels Hirndrucksonde
33,50 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1116
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eines der folgenden sonographischen Verfahren: Farbdoppler-Sonographie, Kontrastmittel-Sonographie, Transösophageale Echokardiographie (TEE) oder Transthorakale Echokardiographie (TTE)
36,20 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1117
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eines der folgenden endoskopischen Verfahren: Gastroskopie oder Koloskopie
68,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1118
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine Bronchoskopie
49,71 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1119
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine Tracheotomie oder Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG-Anlage)
68,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1120
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für invasives Temperaturmanagement bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 1120 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1121 oder 1122 nicht berechnungsfähig.
35,46 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1121
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für Temperaturmanagement bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, ggf. einschließlich invasiver Maßnahmen Der Zuschlag nach Nummer 1121 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1120, 1122, 1139, 1140 oder 1141 nicht berechnungsfähig.
41,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1122
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung auf einer neonatologischen Intensivstation
80,29 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1123
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für das Gespräch mit dem Patienten, Dauer mindestens 20 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 1123 ist innerhalb von sieben Tagen einmal berechnungsfähig.
43,27 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1124
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für das aufwendige, komplexe Gespräch mit Angehörigen oder Betreuer, Dauer mindestens 20 Minuten Seite 84
43,27 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
435
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung – einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist –, bis zu 24 Stunden Dauer
1125
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine oder mehrere Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen der intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung, insgesamt Der Zuschlag nach Nummer 1125 ist einmal je 24 Stunden berechnungsfähig. Die Laboratoriumsuntersuchungen, die von dem Zuschlag nach Nummer 1125 umfasst werden, sind: Aus Abschnitt M I: (Amylase), 11015 (Kapillar-Quick), 11016 (Troponin), 11025 (Blutbild, mind. 3 Parameter), 11026 (Blutgase), 11029 (Urin-Screening, mind. 2 Parameter), 11030 (Urin-Screening, mind. 8 Parameter), 11037 (Urinsediment) Aus Abschnitt M II: Aus Abschnitt M III: Parameter, z.B. Sättigung), 12656 (CRP), 12714 (Troponin), 12921 (Ammoniak), 12926 (CKMB-Masse), 12936 (Laktat)
35,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
437*
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer
1126
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Steuerung und Überwachung einer extrakorporalen Membranoxygenierung/CO2-Elimination, ggf. einschließlich Anwendung einer minimalisierten Herz-Lungen-Maschine, je angefangene 24 Stunden
128,28 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1127
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Steuerung und Überwachung einer extrakorporalen Membranoxygenierung/CO2-Elimination, ggf. einschließlich Anwendung einer minimalisierten Herz-Lungen-Maschine, je vollendete 24 Stunden
315,99 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1128
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Anschluss an oder Entfernung von minimalisierte(n) Herz-Lungen-Unterstützungssysteme(n) und/oder extrakorporale/r Membranoxygenierung/CO2-Elimination Die Leistung nach Nummer 1128 ist neben der Leistung nach Nummer 9509 und 9510 nicht berechnungsfähig.
68,93 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1129
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Transportbegleitung intensivpflichtiger, beatmeter Patienten, innerhalb eines Krankenhauses, pauschaliert, einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport Die Leistung nach Nummer 1129 ist neben der Leistung nach Nummer 1700 nicht berechnungsfähig.
68,54 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1130
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Transportbegleitung intensivpflichtiger, beatmeter Patienten, außerhalb eines Krankenhauses, einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 15 Minuten Die Leistung nach Nummer 1130 ist neben der Leistung nach Nummer 1700 nicht berechnungsfähig.
10,27 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1131
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Transportbegleitung intensivpflichtiger, nicht beatmeter Patienten, innerhalb eines Krankenhauses, pauschaliert, einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport Die Leistung nach Nummer 1131 ist neben der Leistung nach Nummer 1700 nicht berechnungsfähig.
54,83 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1132
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Transportbegleitung intensivpflichtiger, nicht beatmeter Patienten, außerhalb eines Krankenhauses, einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 15 Minuten, je Transport Die Leistung nach Nummer 1132 ist neben der Leistung nach Nummer 1700 nicht berechnungsfähig.
8,36 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1133
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Beobachtung und Funktionskontrolle nach einem Eingriff/einer Intervention, Dauer bis zu 12 Stunden Die Leistung nach Nummer 1133 ist neben der Leistung nach Nummer 200, 201, 1107 oder 1741 nicht berechnungsfähig.
39,60 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
448
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
449
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
1134
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1133 für eine mehr als 12-stündige Überwachung, Dauer bis zu 24 Stunden
18,55 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
449
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
1135
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Ausheberung und/oder Ausspülung des Magens, auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums
25,86 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
433
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Ausspülung des Magens – auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums
1136
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Hyperbare Sauerstofftherapie bei einem intensivmedizinisch behandlungsbedürftigen Patienten, einschließlich - körperliche Untersuchung - Ausschluss Pneumothorax - Ausschluss intrakranielle Luft - Ausgangsblutgasanalyse - peripher venöse Zugänge - neurologische Untersuchung vor und nach der Behandlung, ggf. einschließlich - Sedierung - Analgetika - Blutgasanalyse - assistierte/kontrollierte Beatmung - kontinuierliches EKG-Monitoring - kontinuierliche nicht-invasive oder invasive Blutdruckmessung - kontinuierliche Pulsoxymetrie - transkutane Sauerstoffmessungen (tcpO2) - Überwachung der Atemfrequenz und des Atemvolumens sowie der Compliance - kontinuierliche Kapnometrie und Sauerstoffpartialdruckmessung inspiratorisch und exspiratorisch - Füllung des endotrachealen Cuffs mit Flüssigkeit - wiederholte Cuffdruckmessungen - Volumensubstitution - wiederholte oder kontinuierliche Medikamentengaben, auch über Spritzenpumpen, auch Katecholamine, auch Antikonvulsiva - Parazentese - Blasenkatheter - neurologische Untersuchung/Überwachung bei ansprechbaren Intensivpatienten - somatosensorisch evozierte Potentiale - Dokumentation - dauerhafte Anwesenheit eines Arztes in der Druckkammer - Videoüberwachung
640,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1137
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Ausführliche Aktensichtung vorbefundlicher Klinik- und Behandlungsunterlagen sowie klinische Untersuchung zur Erhebung des Entwöhnungspotenzials von Beatmung und/oder Trachealkanüle im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege, ggf. einschließlich - Einschätzung der Prognose der Grund- und Begleiterkrankungen - Strukturierte Ermittlung des (mutmaßlichen) Patientenwillens (ggf. unter Einbezug eines Ethik-Fallgesprächs) - Einschätzung des Regenerationspotenzials und der Adhärenz - Systematische und strukturierte Erhebung der Lebensqualität - Möglichkeiten der Therapieoptimierung (diätetisch, medikamentös, Heilmitteltherapien) - Prüfung der Atemmechanik, Hustenstoß und Sekretmanagement - Hämodynamischer Status, Dyspnoe-, Bewusstseins- und Schmerzstatus - Beurteilung der NIV-Fähigkeit - Feststellung der Gasaustauschparameter (BGA, Pulsoxymetrie, transkutane Messungen) - Feststellung und Auswertung der Geräteeinstellungen und -messwerte - Standardisiertes Aspirationsscreening und Schluckfunktionsprüfung (z.B. FEES) - Überprüfung von Sitz und Funktion der Trachealkanüle - Zusammenfassende Dokumentation der Befunde und des Potenzials - Fallkonferenz mit Angehörigen, Pflegepersonen und ggf. Homecare-Providern zur Erörterung der Erhebungsergebnisse und Ableitung therapeutischer Konsequenzen Die Leistung nach Nummer 1137 ist einmal pro Kalenderhalbjahr berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1137 ist neben der Leistung nach Nummer 1138 nicht berechnungsfähig. Bei Ansatz der Leistung nach Nummer 1137 sind die obligaten und fakultativen Leistungsinhalte nicht gesondert berechnungsfähig.
133,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1138
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Ausführliche Aktensichtung vorbefundlicher Klinik- und Behandlungsunterlagen zur Festlegung des weiteren Therapieregimes, Verordnung außerklinischer Intensivpflege und Erstellung des Behandlungsplans, ggf. einschließlich - Prüfung der Verordnungsvoraussetzungen im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege - Persönliche Untersuchung und Feststellung der Notwendigkeit der außerklinischen Intensivpflege - Festlegung der verordnungsrelevanten Diagnosen und Funktionseinschränkungen - Angaben zum Beatmungsstatus (Form, Dauer, Spontanatmung) - Angaben zum Tracheostomastatus (Kanülenart, Entblockzeiten) - Festlegung des Leistungsumfangs und der Versorgungsdauer - Erörterung und Feststellung individueller Therapieziele mit dem Versicherten - Erstellung des Behandlungsplans mit konkretisierenden Angaben zu erforderlichen Maßnahmen, Atmung, Dysphagie, Heil-/Hilfsmitteln, Kommunikation, Mobilität und Entwöhnungsstrategie - Koordination mit beteiligten Leistungserbringern und Pflegediensten - Fallkonferenz mit Angehörigen, Pflegepersonen und ggf. Homecare-Providern zur Abstimmung des Therapieregimes, der Versorgungsplanung und des Behandlungsplans Die Leistung nach Nummer 1138 ist einmal pro Kalenderhalbjahr berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1138 ist neben der Leistung nach Nummer 1137 nicht berechnungsfähig. Bei Ansatz der Leistung nach Nummer 1138 sind die obligaten und fakultativen Leistungsinhalte nicht gesondert berechnungsfähig.
117,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1139
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 56,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1139, 1140 oder 1141 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1139 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 1139 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1139 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1140
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 56,00 EUR bis zu 106,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1139, 1140 oder 1141 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1140 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 1140 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1140 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1141
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen V. Intensivmedizinische Leistungen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 106,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 1139, 1140 oder 1141 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 1141 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 1141 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 1141 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Allgemeine Bestimmungen erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten. 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
1200
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen VI. Sonographische Leistungen
Sonographische (Teil-)Untersuchung mit Bezug auf ein Organ oder sonographische Verlaufsuntersuchung, einschließlich der fallweise erfolgenden abschnittsweisen Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 1200 ist neben der Leistung nach Nummer 1225 oder 1228 nicht berechnungsfähig. Bei Mehrfachtransplantierten ist die Leistung nach Nummer 1200 je transplantiertem Organ berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1200 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig.
21,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
410
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Ultraschalluntersuchung eines Organs
1201
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen VI. Sonographische Leistungen
Sonographische (Teil-)Untersuchung mit Bezug auf ein Organ oder sonographische Verlaufsuntersuchung mit einem Point of Care Ultraschallgerät (POCUS), auch FAST-Sono, einschließlich der fallweise erfolgenden abschnittsweisen Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 1201 ist neben der Leistung nach Nummer 1225 oder 1228 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1201 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig.
21,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
410
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Direkter Erlösvergleich

Aktuelle GOÄ mit der neuen GOÄ vergleichen

Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

Position 1
Aktueller Erlös
maximal 5 Positionen