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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

406 Ziffern · Seite 2 von 7 · Kapitel C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
718
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs Seite 58
68,09 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
259
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs
2421
Kapitel L Chirurgie, Orthopädie
Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs
719
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters, einschließlich der erforderlichen Gefäßpunktion und der Fixation, ggf. einschließlich Infiltrationsanästhesie(n)
74,38 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
260
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
720
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Messung(en) des zentralen Venendrucks, soweit nicht in anderen Leistungen enthalten
13,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
721
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Messung(en) des arteriellen Drucks, soweit nicht in Komplexleistungen enthalten Die Leistung nach Nummer 721 ist einmal pro Kalendertag berechnungsfähig.
13,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
648
Kapitel F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle
722
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektion von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter Wird die Leistung nach Nummer 722 im Zusammenhang mit einer Allgemeinanästhesie berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 722 ist im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 722 ist neben der Gabe von Medikamenten über einen eingebrachten Diagnostik-Katheter nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 722 ist bei Gabe von mehreren Arzneimitteln in zeitlichem Zusammenhang nur einmal berechnungsfähig.
5,20 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
261
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
723
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Chemische Synoviorthese eines Gelenks
25,81 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
724
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n), einschließlich Gefäßpunktion und Kathetereinbringung bzw. -platzierung sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Sitzung
66,41 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
262
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)
725
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
18,10 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
264
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
726
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports oder nicht intraoperative Spülung einer liegenden Drainage oder Spülen eines Dialysekatheters, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 726 ist neben der Leistung nach Nummer 785, 9810 oder 9812 nicht berechnungsfähig.
10,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
265
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung
727
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 727 ist neben der Leistung nach Nummer 7400 nicht berechnungsfähig.
12,96 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
265a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung
728
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 728 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 706, 707 oder 709 nicht berechnungsfähig.
13,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
266
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
729
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 729 ist neben der Leistung nach Nummer 706, 707, 709 oder 728 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 729 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 1737, 1738, 1803 oder 1804 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig. Periradikuläre Therapien sind über die entsprechenden Gebührennummern des Abschnitts D II oder O I berechnungsfähig.
18,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
255
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Injektion, intraartikulär oder perineural
267
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
730
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 730 ist neben der Leistung nach Nummer 706, 707, 709, 728 oder 729 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 730 ist neben der Leistung nach Nummer 704, 1737, 1738, 1803 oder 1804 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
29,89 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
268
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
731
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich‐Technik), Dauer bis zu 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 731 ist neben der Leistung nach Nummer 733, 735, 736, 737, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
18,55 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
269
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
732
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 731 für eine elektrische Stimulationsakupunktur, je Sitzung
5,55 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
733
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich-Technik), Dauer mehr als 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 733 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 735, 736, 737, 738, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
42,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
269
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
734
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 733 für eine elektrische Stimulationsakupunktur
7,50 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
735
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich-Technik), durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z.B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in geringem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 735 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 736, 737, 738, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
50,46 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
736
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Akupunktur (Nadelstich-Technik), durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z.B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in erheblichem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 40 Minuten Die Leistung nach Nummer 736 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 735, 737, 738, 13938, 13939, 13940 oder 13941 nicht berechnungsfähig.
66,47 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
269a
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
737
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur, Dauer bis zu 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 737 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 735, 736 oder 738 nicht berechnungsfähig.
19,16 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
738
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur, Dauer mehr als 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 738 ist neben der Leistung nach Nummer 731, 733, 735, 736 oder 737 nicht berechnungsfähig.
44,40 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
739
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Behandlung durch Moxibustion, Dauer bis zu 20 Minuten
17,03 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
740
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Behandlung durch Moxibustion, Dauer mehr als 20 Minuten
37,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
741
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, subkutan, einschließlich Punktion des Infusionsortes
13,16 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
270
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, subkutan
742
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 741 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung, einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
27,49 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
743
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 741 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau) Der Zuschlag nach Nummer 743 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 742, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
32,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (3)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
744
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intravenös, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, Dauer unter 30 Minuten
15,12 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
271
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
745
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 744 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
56,56 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
746
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 744 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation Der Zuschlag nach Nummer 746 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 745, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
65,98 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
747
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intravenös, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 747, 748 oder 749 ist nur bis zu einer Gesamtdauer von unter 13903 Minuten berechnungsfähig.
17,17 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
748
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion, je angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 748 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig.
1,70 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
749
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion, je weitere vollendete 30 Minuten
4,63 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
750
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je angefangene 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 750 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 750 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 748, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
2,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
751
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je weitere vollendete 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 751 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 749, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
6,55 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
752
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
60,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
753
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 747 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 753 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 752, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
70,91 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
275
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
754
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intravenös, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 120 Minuten
30,98 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
755
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion, je angefangene 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 755 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig.
3,24 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
756
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion, je weitere vollendete 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 756 ist bis zu viermal berechnungsfähig.
8,80 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
272
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
757
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je angefangene 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 757 ist nur als Abschlussleistung berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 757 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 755, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
3,99 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
758
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je weitere vollendete 60 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 758 ist bis zu viermal berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 758 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 756, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
12,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
759
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten, einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich - Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs - Anlage eines (Kompressions-)Verbands Der Zuschlag nach Nummer 759 ist nur einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 759 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein. Der Zuschlag nach Nummer 759 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 755 oder 756 nicht berechnungsfähig.
44,07 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
760
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich - Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs - Anlage eines (Kompressions-)Verbands Der Zuschlag nach Nummer 760 ist nur einmal je Kalendertag berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 760 kann dabei über das Ende eines Kalendertages hinausgehen und die Erfüllung des Leistungsinhalts für eine einmalige Berechnungsfähigkeit somit auf zwei Kalendertage verteilt sein. Der Zuschlag nach Nummer 760 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 757, 758, 759, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
51,51 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
274
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
761
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
69,99 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
762
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 754 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation Der Zuschlag nach Nummer 762 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 761, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
81,89 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
273
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene –, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
276
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
763
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion, intraarteriell, Infusionsdauer bis einschließlich 30 Minuten, einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie
17,64 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
277
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
764
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 763 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten
26,23 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
278
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
765
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 763 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Der Zuschlag nach Nummer 765 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 764, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
30,76 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
278
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
766
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion in das Knochenmark, einschließlich - Knochenmarkpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Die Leistung nach Nummer 766 ist neben der Leistung nach Nummer 916 nicht berechnungsfähig.
43,01 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
279
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion in das Knochenmark
767
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer, einschließlich erforderlicher AB0 Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie, Dauer mindestens 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 767 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
51,83 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
280
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
768
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer, einschließlich erforderlicher AB0 Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie, Dauer mindestens 60 Minuten Die Leistung nach Nummer 768 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
85,45 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
280
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
769
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 767 oder 768 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat), je Transfusionseinheit Der Zuschlag nach Nummer 769 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
31,18 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
282
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 280 oder 281 – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedsidetest) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
770
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 767 oder 768 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Transfusionseinheit Der Zuschlag nach Nummer 770 ist für die Infusion von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, nicht berechnungsfähig. Bei Transfusionen von Immunglobulinen ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Der Zuschlag nach Nummer 770 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 769, 791, 792 oder 793 nicht berechnungsfähig.
44,37 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
281
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen – einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
282
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 280 oder 281 – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedsidetest) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
771
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 767 oder 768 bei einem Neugeborenen, einschließlich Anlage eines Nabelvenenkatheters Der Zuschlag nach Nummer 771 ist neben der Leistung nach Nummer 1333, 1334 oder 1335 nicht berechnungsfähig.
37,14 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
281
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen – einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
772
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Bereitstellung von patientenspezifisch ausgewählten Blutkomponenten (z.B. HLA‐, HNA‐, HPA‐System) in Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 767 oder 768
31,75 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
773
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Radioaktive Bestrahlung von Blutkomponenten zur Transfusion
24,51 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
774
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Transfusion von Stammzellkonzentraten
131,97 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
775
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalen Aortenkatheters, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Anlage des Katheters - Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
74,38 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
283
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter – einschließlich der Anlage des Katheters
776
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Eigenbluteinspritzung, einschließlich vorheriger Blutentnahme, ggf. Aufbereitung des Blutes und/oder Zugabe von Medikamenten, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 776 ist neben der Leistung nach Nummer 1729 nicht berechnungsfähig.
22,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
284
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Eigenbluteinspritzung – einschließlich Blutentnahme
777
Kapitel C Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 776 für erhöhten Aufwand bei besonderer technisch-apparativer Aufbereitung Der Zuschlag nach Nummer 777 ist neben der Leistung nach Nummer 1729 nicht berechnungsfähig.
11,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
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