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Katalog der neuen GOÄ-Ziffern mit Kapitel, Abschnitt, Leistungstext, Gebührensatz und möglichen Zuordnungen zur aktuellen GOÄ.

5580 Ziffern · Seite 1 von 93
1
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Persönliche Beratung durch den Arzt, Dauer unter 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 1 ist neben der Leistung nach Nummer 2 nicht berechnungsfähig.
14,11 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Beratung – auch mittels Fernsprecher
2
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Persönliche Beratung durch den Arzt, je vollendete 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 2 ist je Kalendertag bis zu fünfmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 2 ist neben der Leistung nach Nummer 1 nicht berechnungsfähig.
21,21 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
3
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher
3
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1 oder 2 für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Der Zuschlag nach Nummer 3 ist im Behandlungsfall einmal berechnungsfähig.
80,21 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
4
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Beratung durch den Arzt mittels Telefon oder elektronischer Kommunikation, Dauer bis zu 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 4 ist neben der Leistung nach Nummer 5 nicht berechnungsfähig.
14,01 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
1
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Beratung – auch mittels Fernsprecher
5
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Beratung durch den Arzt mittels Telefon, Dauer mehr als 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 5 ist neben der Leistung nach Nummer 4 nicht berechnungsfähig.
19,26 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
3
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher
6
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Ärztliche Beratung des Patienten zur Interpretation von selbstgenerierten Vitalparametern und/oder medizinischen Daten aus elektronischen Anwendungen (z.B. Gesundheits-Apps) und/oder Geräten, ggf. einschließlich Beratung zur Validität der Vitalparameter und/oder medizinischen Daten Die Leistung nach Nummer 6 ist im Kalenderjahr einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 6 ist neben der Leistung nach Nummer 7 nicht berechnungsfähig.
25,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
7
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Ärztliche Beratung des Patienten im Zusammenhang mit der Anwendung einer digitalen Gesundheitsanwendung (im Verzeichnis des BfArM gelistete DiGA, §139e, Abs. 1 Satz 1 SGB V), ggf. einschließlich Beratung zur Validität der Vitalparameter und/oder medizinischen Daten Die Leistung nach Nummer 7 ist im Kalenderjahr zweimal berechnungsafähig. Die Leistung nach Nummer 7 ist neben der Leistung nach Nummer 6 nicht berechnungsfähig.
43,41 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
8
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Reisemedizinische Beratung durch den Arzt, einschließlich Impfgespräch, ggf. einschließlich Dokumentation, Dauer unter 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 8 ist entweder als alleinige Gesprächsleistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 9 berechnungsfähig.
6,90 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
9
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Reisemedizinische Beratung durch den Arzt, einschließlich Impfgespräch, ggf. einschließlich Dokumentation, je vollendete 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 9 ist je Kalendertag bis zu fünfmal berechnungsfähig.
21,69 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
10
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Erhebung einer ausführlichen Erstanamnese, Dauer 60 Minuten Die Art der Anamnese (z.B. umweltmedizinische, allergologische, schmerztherapeutische, diabetologische, osteopathische) ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 10 ist neben der Leistung nach Nummer 124 nicht berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 10 sind weitere Beratungsleistungen nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 10 ist im Kalenderjahr unabhängig von der Art der Anamnese einmal berechnungsfähig.
128,12 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
11
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10 für eine längere Erstanamnese, je vollendete 30 Minuten Der Zuschlag nach Nummer 11 ist im Kalenderjahr bis zu zweimal berechnungsfähig.
57,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
12
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Erhebung einer ausführlichen Folgeanamnese, Dauer mindestens 30 Minuten Die Art der Anamnese (z.B. umweltmedizinische, allergologische, schmerztherapeutische, diabetologische, osteopathische) ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 12 ist neben der Leistung nach Nummer 124 nicht berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 12 sind weitere Beratungsleistungen nicht berechnungsfähig.Die Leistung nach Nummer 12 ist im Kalenderjahr unabhängig von der Art der Anamnese bis zu sechsmal berechnungsfähig.
73,89 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
13
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken oder einen zu Beratenden und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en), im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken oder einer Beratung zur Prävention Die Leistung nach Nummer 13 kann in begründeten Einzelfällen telefonisch erbracht werden. Die Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 13 ist nicht berechnungsfähig, wenn sie während einer anderen Beratungsleistung erbracht wird.
30,88 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
4
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken
14
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen, auch mittels Telefon oder elektronsicher Kommunikation, durch qualifiziertes Praxispersonal und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes, ggf. einschließlich elektronischer Übersendung in die ePA nach Einwilligung des Patienten Die Leistung nach Nummer 14 ist anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnungsfähig.
3,34 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
2*
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
15
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Symptombezogene klinische Erstuntersuchung Die Leistung nach Nummer 15 ist im Behandlungsfall einmal berechnungsfähig.
14,36 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Symptombezogene Untersuchung
16
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Symptombezogene klinische Folgeuntersuchung Die Leistung nach Nummer 16 ist neben der Leistung nach Nummer 15 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 16 ist pro Sitzung einmal berechnungsfähig.
12,08 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
5
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Symptombezogene Untersuchung
17
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus, bei den Augen einschließlich: - beidseitige Inspektion des äußeren Auges, beidseitige Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte sowie des Augenhintergrunds; im HNO-Bereich einschließlich: - Inspektion der Nase, des Naseninnern, des Rachens, beider Ohren, beider äußerer Gehörgange und beider Trommelfelle, ggf. einschließlich Spiegelung des Kehlkopfs; beim stomatognathen System einschließlich: - Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie vollständiger Zahnstatus; bei den Nieren und ableitenden Harnwegen einschließlich: - Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs, Inspektion des äußeren Genitals sowie bei Erwachsenen Digitaluntersuchung des Enddarms, bei Männern zusätzlich - Digitaluntersuchung der Prostata, Prüfung der Bruchpforten sowie Inspektion und Palpation der Hoden und Nebenhoden; bei dem Gefäßstatus einschließlich: - Palpation und ggf. einschließlich Auskultation der Arterien an beiden Handgelenken, Ellenbeugen, Achseln, Fußrücken, Sprunggelenken, Kniekehlen, Leisten sowie der tastbaren Arterien an Hals und Kopf, Inspektion und ggf. einschließlich Palpation der oberflächlichen Bein- und Halsvenen Die Leistung nach Nummer 17 ist auch für die Untersuchung eines einäugigen Patienten berechnungsfähig.
18,53 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
6
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
18
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, die Mammae, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (ggf. einschließlich Nieren und ableitender Harnwege), bei dem Hautorgan einschließlich: - Inspektion der gesamten Haut, der Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhäute, ggf. einschließlich Prüfung des Dermographismus und Untersuchung mittels Glasspatel; bei den Stütz- und Bewegungsorganen einschließlich: - Inspektion, Palpation und orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und der Wirbelsäule, Prüfung der Reflexe; bei den Brustorganen einschließlich: - Auskultation von Herz und Lunge, Perkussion der Lunge, ggf. einschließlich Blutdruckmessung; bei den Mammae einschließlich: - Inspektion und Palpation inklusive der regionalen Lymphabflusswege; bei den Bauchorganen einschließlich: - Palpation, Perkussion und Auskultation der Bauchorgane, palpatorischer Prüfung der Bruchpforten und der Nierenlager; bei dem weiblichen Genitaltrakt einschließlich: - bimanuelle Untersuchung der Gebärmutter und der Adnexe, Inspektion des äußeren Genitals, der Vagina und der Portio uteri, ggf. einschließlich Digitaluntersuchung des Enddarms, ggf. einschließlich Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs
25,44 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
7
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
19
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, einschließlich der Untersuchung - der Haut, der sichtbaren Schleimhäute - der Brust- und Bauchorgane - der Stütz- und Bewegungsorgane sowie - einer orientierenden neurologischen Untersuchung
51,30 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
8
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
20
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata
14,61 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
11
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata
21
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Sichtung und Bewertung komplexer klinischer Vorbefunde sowie deren Einordnung in das Krankheitsbild in Abwesenheit des Patienten, ggf. einschließlich - deren Einholung - der Befundung von mitgebrachten radiologischen bzw. nuklearmedizinischen Aufnahmen - der Ablage bzw. EDV-Speicherung der Befunde, Dauer mindestens 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 21 ist im Kalenderjahr einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 21 ist nicht berechnungsfähig für die Sichtung einfacher Befundberichte.
41,15 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
22
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Planung, Einleitung und Koordination flankierender diagnostischer und/oder therapeutischer und zusätzlicher sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines Patienten Die Leistung nach Nummer 22 ist im Kalenderhalbjahr einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 22 ist für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3602, 3603, 3702 oder 3800 nur einmal zu Beginn der Therapie berechnungsfähig. Danach kann die Leistung nach Nummer 22 für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3602, 3603, 3702 oder 3800 neben der Leistung nach Nummer 3602, 3603, 3702 oder 3800 nicht mehr berechnet werden. Die Leistung nach Nummer 22 ist neben der Leistung nach Nummer 121 nicht berechnungsfähig.
42,48 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
15
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
23
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Koordination und Zusammenarbeit mit Dritten, sofern die Leistung nicht mit Nummer 22 abgerechnet werden kann Die Leistung nach Nummer 23 ist im Kalenderhalbjahr einmal berechnungsfähig.
32,43 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
24
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Aufstellung eines Medikationsplans, einschließlich der Berücksichtigung der Medikamenteninteraktionen für Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen bzw. anwenden, ggf. einschließlich elektronischer Übersendung in die ePA nach Einwilligung des Patienten
14,23 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
25
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Hausärztliche Betreuung eines Patienten, einschließlich - allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes, - Koordination pflegerischer, diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten und/oder nichtärztlichen Hilfen und/oder flankierenden Diensten, - Einleitung präventiver und/oder rehabilitativer Maßnahmen und Integration nicht-ärztlicher Hilfen und/oder flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen und - Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der Behandlungsdaten Die Leistung nach Nummer 25 ist im Kalenderhalbjahr bis zu zweimal berechnungsfähig.
90,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
26
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 25 für die hausärztliche Betreuung eines Patienten mit mehr als einer chronischen Erkrankung bei besonderem Aufwand durch die Koordination des aufwendigen Therapieregimes, insbesondere bei bekanntem Risiko pharmakologischer Interaktionen
35,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
27
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Beurteilung der Auswirkung der diagnostizierten Erkrankungen auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden und/oder lebensbedrohenden Erkrankung einschließlich Beurteilung der Interaktion der Medikamente (und ggf. Anpassung der Verordnung) bei einem multimorbiden Patienten mit mindestens vier chronischen den Behandlungsaufwand erschwerenden Erkrankungen unter Polymedikation (mindestens fünf über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen verordnete Medikamente), ggf. einschließlich Einbeziehung der Bezugsperson(en) Die Leistung nach Nummer 27 ist im Kalenderhalbjahr neben der Leistung nach Nummer 25 oder 26 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach der Nummer 27 ist einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig.
41,35 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
34
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen
28
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten, Dauer unter 10 Minuten Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 28 ist entweder als alleinige Gesprächsleistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 29 berechnungsfähig.
7,72 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
29
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten, je vollendete 10 Minuten Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 29 ist je Kalendertag bis zu fünfmal berechnungsfähig.
25,14 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
30
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit medizinischen Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext, einschließlich Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten Die Leistung nach Nummer 30 ist einmal bei der ersten Befüllung der ePA berechnungsfähig.
22,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
31
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Weitere Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit medizinischen Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext, einschließlich Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten Die Leistung nach Nummer 31 ist einmal je Behandlungsfall berechnungsfähig.
5,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
32
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Erstanlage einer elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) oder eines patientenindividuellen Notfalldatensatzes (NFD), nach Einwilligung des Patienten Die Leistung nach Nummer 32 ist einmal für die Erstanlage der ePKA oder des NFD berechnungsfähig.
18,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
33
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Aktualisierung einer elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) oder eines patientenindividuellen Notfalldatensatzes (NFD), nach Einwilligung des Patienten Die Leistung nach Nummer 33 ist einmal je Behandlungsfall für die Aktualisierung der ePKA oder des NFD berechnungsfähig.
4,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
34
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Erstanlage eines Datensatzes Persönliche Erklärungen (DPE), ggf. einschließlich Angaben zu - Willenserklärungen zur Organ- und/oder Gewebespende und/oder - Patientenverfügung(en) und/oder - Vorsorgevollmacht(en) Die Leistung nach Nummer 34 ist einmal für die Erstanlage des DPE berechnungsfähig.
4,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
35
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Aktualisierung eines Datensatzes Persönliche Erklärungen (DPE), ggf. einschließlich Angaben zu - Willenserklärungen zur Organ- und/oder Gewebespende und/oder - Patientenverfügung(en) und/oder - Vorsorgevollmacht(en) Die Leistung nach Nummer 35 ist einmal je Behandlungsfall berechnungsfähig.
2,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
36
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese (Nummer 10 oder 12) des Abschnitts B I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 36, 37 oder 38 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 36 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 36 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 36 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
10,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
5
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Symptombezogene Untersuchung
8
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
K
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Spezielle Beratungen und Untersuchungen
K
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Berichte, Briefe
37
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese (Nummer 10 oder 12) des Abschnitts B I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 36, 37 oder 38 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 37 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 37 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 37 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
20,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
5
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Symptombezogene Untersuchung
8
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
K
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Spezielle Beratungen und Untersuchungen
K
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Berichte, Briefe
38
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu den Untersuchungsleistungen sowie den Leistungen der Erst- und Folgeanamnese (Nummer 10 oder 12) des Abschnitts B I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 36, 37 oder 38 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 38 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 38 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 38 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
30,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (4)
5
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Symptombezogene Untersuchung
8
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
K
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Spezielle Beratungen und Untersuchungen
K
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Berichte, Briefe
100
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Strukturierte ambulante Schulung, auch Gerätegebrauchsschulung, eines Patienten und/oder einer Betreuungsperson, Dauer mindestens 15 Minuten Der Inhalt der Schulung ist in der Rechnung anzugeben.
29,02 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
33
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitäts sicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens
101
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Strukturierte, ambulante, qualitätsgesicherte Schulung eines Patienten, nach einem von einem Arzt evaluierten Programm zur Diagnostik, Therapie und Alltagsbewältigung und/oder einer Betreuungsperson, Dauer mindestens 30 Minuten Der Inhalt der Schulung ist in der Rechnung anzugeben.
47,11 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
102
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Strukturierte ambulante Schulung, auch Gerätegebrauchsschulung, durch ein Schulungsteam (Arzt und qualifizierte Mitarbeiter) in der Gruppe bis zu 10 Patienten und/oder Betreuungspersonen, je Patient und/oder Betreuungsperson, Dauer mindestens 45 Minuten Der Inhalt der Schulung sowie die Teilnehmerzahl sind in der Rechnung anzugeben.
15,74 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
20
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)
103
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Strukturierte ambulante, qualitätsgesicherte Gruppenschulung nach einem evaluierten Programm durch ein Schulungsteam (Arzt und qualifizierte Mitarbeiter) in der Gruppe bis zu 10 Patienten, je Patient und/oder ggf. je Elternteil, je vollendete 45 Minuten Der Inhalt der Schulung sowie die Teilnehmerzahl sind in der Rechnung anzugeben.
31,50 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
20
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)
104
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Strukturierte ambulante, qualitätsgesicherte Gruppenschulung nach einem evaluierten Programm durch ein Schulungsteam (Arzt und qualifizierte Mitarbeiter) in der Gruppe bis zu 10 Patienten, je Patient und/oder ggf. je Elternteil, je vollendete 60 Minuten Der Inhalt der Schulung sowie die Teilnehmerzahl sind in der Rechnung anzugeben.
42,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
20
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)
105
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Eingehende humangenetische Beratung bei eindeutiger medizinischer Indikation, je vollendete 20 Minuten Die Leistung nach Nummer 105 ist neben der Leistung nach Nummer 1, 2, 4 oder 8 nicht berechnungsfähig.
46,75 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
21
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Eingehende humangenetische Beratung, je angefangene halbe Stunde und Sitzung
106
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 105 für eine schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand, ggf. mit wissenschaftlicher Begründung, einschließlich - Darstellung eines Stammbaums - individuelle Bewertung des Risikos für genetisch bedingte Erkrankungen bei der betroffenen Person oder zukünftigen Nachkommen - epikritische Bewertung und Therapieempfehlung je vollendete 30 Minuten
65,08 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
107
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 105 für eine schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand, ggf. mit wissenschaftlicher Begründung, einschließlich - Darstellung eines Stammbaums - individueller Bewertung des Risikos für genetisch bedingte Erkrankungen bei der betroffenen Person oder zukünftigen Nachkommen - epikritischer Bewertung und Therapieempfehlung bis zu 30 Minuten Die Leistung nach Nummer 107 ist nur im Anschluss an die Nummer 106 berechnungsfähig.
19,72 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
108
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Anamnese und verbale Intervention im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung mit ätiologischen Erwägungen, Dauer unter 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 108 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 109 berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 108 ist an demselben Kalendertag neben der Leistung nach Nummer 4400, 4401, 4402, 4403, 4408, 4409, 4410, 4411, 4412, 4413, 4500, 4501, 4502, 4503, 4504, 4505, 4506, 4507, 4508, 4509, 4510, 4511, 4512, 4513, 4514, 4515, 4517, 4518, 4520, 4522, 4523, 4527, 4528, 4529, 4530 oder 4531 nicht berechnungsfähig.
6,64 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
109
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Anamnese und verbale Intervention im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung mit ätiologischen Erwägungen, je vollendete 10 Minuten Die Leistung nach Nummer 109 ist je Sitzung bis zu viermal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 109 ist an demselben Kalendertag neben der Leistung nach Nummer 4400, 4401, 4402, 4403, 4408, 4409, 4410, 4411, 4412, 4413, 4500, 4501, 4502, 4503, 4504, 4505, 4506, 4507, 4508, 4509, 4510, 4511, 4512, 4513, 4514, 4515, 4517, 4518, 4520, 4522, 4523, 4527, 4528, 4529, 4530 oder 4531 nicht berechnungsfähig. Bei Berechnung der Leistung nach Nummer 109 ist der erhöhte Zeitbedarf in der Rechnung medizinisch zu begründen.
21,63 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
110
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 108 oder 109 für die Behandlung einer akuten psychischen Dekompensation
31,02 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
111
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft, einschließlich Beratung über soziale Hilfen, ggf. einschließlich Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch Neben der Leistung nach Nummer 111 sind Beratungs- oder Gesprächsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig.
70,00 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
22
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft – auch einschließlich Beratung über soziale Hilfen, gegebenenfalls auch einschließlich Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch
112
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins, einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in den Mutterpass Neben der Leistung nach Nummer 112 sind Beratungs- oder Gesprächsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig.
64,95 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
23
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins – einschließlich Erhebung der Anamnese und Anle gen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschafts vorsorge, einschließlich Hämoglobin bestimmung
113
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf, einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, ggf. auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken, ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in den Mutterpass Neben der Leistung nach Nummer 113 sind Beratungs- oder Gesprächsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig.
44,42 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
24
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf – einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken
114
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales und des Rektums, einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung - Untersuchung auf Blut im Stuhl Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien der in der Leistungslegende inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführten Untersuchungen abgegolten. Neben der Leistung nach Nummer 114 sind andere Beratungs-, Gesprächs- (z.B. andere Anamneseerhebungen) oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 114 ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Bei mehr als einmaliger Berechnung im Kalenderjahr ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 114 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistungen nach Nummer 786, 4707, 11747 oder 11748 sind neben der Leistung nach Nummer 114 nicht berechnungsfähig.
61,52 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
27
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung
115
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata und des äußeren Genitales, einschließlich - Erhebung der Anamnese und Beratung - Untersuchung auf Blut im Stuhl Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien der in der Leistungslegende inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführten Untersuchungen abgegolten. Neben der Leistung nach Nummer 115 sind andere Beratungs-, Gesprächs- (z.B. andere Anamneseerhebungen) oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 115 ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Bei mehr als einmaliger Berechnung im Kalenderjahr ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 115 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig.
53,09 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
28
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung
116
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Erwachsenen-Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nieren-, Stoffwechselerkrankungen sowie rheumatischen Erkrankungen, einschließlich - Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus) - Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien der in der Leistungslegende inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführten Untersuchungen abgegolten. Neben der Leistung nach Nummer 116 sind andere Beratungs-, Gesprächs- (z.B. andere Anamneseerhebungen) oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 116 ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Bei mehr als einmaliger Berechnung im Kalenderjahr ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 116 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 116 ist neben der Leistung nach Nummer 117 berechnungsfähig.
94,53 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
29
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung
117
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Untersuchung der Haut und der sichtbaren Schleimhäute zur Früherkennung von Krebserkrankungen, einschließlich der Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung+I57 Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien der in der Leistungslegende inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführten Untersuchungen abgegolten. Neben der Leistung nach Nummer 117 sind andere Beratungs-, Gesprächs- (z.B. andere Anamneseerhebungen) oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 117 ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig. Bei mehr als einmaliger Berechnung im Kalenderjahr ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 117 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 117 ist neben der Leistung nach Nummer 116 berechnungsfähig.
37,94 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (2)
27
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung
28
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung
118
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Untersuchung nach §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Gesundheitliche Betreuung), eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung, einschließlich - einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung - Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten - Beratung des Jugendlichen - schriftliche gutachtliche Äußerung - Mitteilung für die Personensorgeberechtigten - Bescheinigung für den Arbeitgeber
96,90 €
Mögliche Zuordnungen aktuelle GOÄ (1)
32
Kapitel B Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Untersuchung nach §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung – einschließlich einfacher Seh–, Hör- und Farbsinnprüfung –; Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten; Beratung des Jugendlichen; schriftliche gutachtliche Äußerung; Mitteilung für die Personensorgeberechtigten; Bescheinigung für den Arbeitgeber)
119
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Hausärztlich-geriatrisches Screening unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und neuromuskulären Globaleindrucks mittels mindestens eines standardisierten qualitätsgesicherten Testverfahrens (z.B. geriatrisches Screening nach LACHS) Die Leistung nach Nummer 119 ist innerhalb von drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 119 ist neben der Leistung nach Nummer 125, 126 oder 127 nicht berechnungsfähig.
15,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
120
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment zur quantitativen Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und neuromuskulären Globaleindrucks mittels standardisierter qualitätsgesicherter Testverfahren aus folgenden 3 Bereichen - Feststellung und Beurteilung der Sturzgefahr (z.B. timed up and go Test, chair rising Test oder Tinetti Test) - Feststellung und Beurteilung von kognitiven Einschränkungen (z.B. MMST, SKT oder MOCA Test) - Feststellung und Beurteilung der Alltagskompetenz (z.B. Barthel Test, IADL Skala nach Lawton und Brody) Die Leistung nach Nummer 120 ist innerhalb von drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 120 ist neben der Leistung nach Nummer 125, 126, 127 oder 121 nicht berechnungsfähig.
50,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
121
Kapitel B Grundleistungen, Allgemeinmedizin II. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
Spezialisiertes geriatrisches Assessment zur weiterführenden qualitativen Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen Die Leistung setzt die Untersuchung von mindestens fünf Bereichen der geriatrischen Versorgung (z.B. Selbsthilfefähigkeit, Mobilität, Kognition, Emotion, Ernährung oder (psycho-)soziale Situation) voraus, die mit standardisierten Messverfahren der Stufe 2 untersucht werden. Beteiligung von mindestens 3 Gesundheitsfachberufen: Pflegefachpersonen, Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie. Festlegung von Therapiezielen einschließlich Erstellung eines Therapieplans, sowie Überprüfung des Medikationsplanes. Die Leistung nach Nummer 121 ist innerhalb eines Kalenderhalbjahres einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 121 ist neben der Leistung nach Nummer 120 und 22 nicht berechnungsfähig
150,00 €
Keine belastbare Zuordnung in der aktuellen GOÄ gefunden.
Direkter Erlösvergleich

Aktuelle GOÄ mit der neuen GOÄ vergleichen

Bis zu fünf aktuelle GOÄ-Ziffern mit Faktor und Menge eingeben, passende GOÄneu-Zuordnungen auswählen und anschließend den gemeinsamen Summenvergleich berechnen.

Position 1
Aktueller Erlös
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